Die Regierung hat am Montag in einem gemeinsamen Ausschuss der Abgeordnetenkammer ihre Ablehnung von Grenzkontrollen im Schengen-Raum bekräftigt. Déi Gréng hatten die Sitzung vor einer für diesen Donnerstag angesetzten Sitzung zu dem Thema initiiert. Das Argument der «Stärkung der inneren Sicherheit» – mit dem Deutschland seine Kontrollen rechtfertigt – sei zwar mit Schengener Kodex vereinbar, das gelte aber nicht für die «Bekämpfung der illegalen Einwanderung», so Innenminister Léon Gloden (CSV). Das habe er auch seiner deutschen Amtskollegin Nancy Faeser (SPD) mitgeteilt.
Laut dem Innenminister ziehe Luxemburg es in Betracht, sich an die Europäische Kommission zu wenden, falls Deutschland seine Kontrollen verlängern würde. Noch-Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte kürzlich im Gespräch mit Premierminister Luc Frieden (CSV) kein Ende der Kontrollen nach sechs Monaten in Aussicht gestellt.
Die Pressestelle der EU-Kommission hatte zu Beginn der Kontrollen auf Anfrage von L’essentiel erklärt, dass bei ihr angemeldete Grenzkontrollen zwar auf Einhaltung der Grundsätze «letztes Mittel», «Ausnahmesituation» und «Wahrung der Verhältnismäßigkeit» geprüft würden, aber keiner Genehmigung bedürfen. Bei Bedenken könne sie eine Stellungnahme abgeben, nach dem neuen Schengener Grenzkodex jedoch erst, wenn ein Mitgliedstaat Kontrollen verlängert – um ein Jahr oder mehr.
«Bisher hat die Kommission nur einmal eine Stellungnahme zu Kontrollen an den Binnengrenzen abgegeben, und zwar im Oktober 2015 zu der Entscheidung Österreichs und Deutschlands, die Kontrollen zu verlängern», erklärte ein Kommissionssprecher – die damalige Stellungnahme fiel zugunsten der Kontrollen aus.
Im Gegensatz zu den Kontrollen in Deutschland haben die sporadischen Kontrollen in Frankreich derzeit keine Auswirkungen auf den Verkehr und das tägliche Leben der Grenzgänger. 40 Personen ist nach Angaben der Bundespolizei bis zum 2. Oktober die Einreise über die luxemburgisch-deutsche Grenze verweigert worden. Dass die Zurückweisungen nach Luxemburg rechtens sind, zog Gloden in Zweifel. «Es existiert keine Rechtsgrundlage für die Rücknahme dieser Personen», sagte er.