Das Zentrum fir urban Gerechtegkeet hatte in einem Urteil vom 11. November recht bekommen: Das Verwaltungsgericht hielt fest, dass die Stadt Luxemburg Dokumente über die Sicherheit bei Fußgängerüberwegen öffentlich einsehbar machen muss. Diese Affäre erhält nun ein neues Kapitel: Die Stadt Luxemburg legt Einspruch ein.
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Dies hat der Gemeinderat am Montagabend mit den Stimmen der Mehrheit entschieden. Anderer Meinung war die Opposition, die geschlossen dagegen stimmte. Déi Gréng hatten bereits vergangene Woche eine Motion eingereicht. François Benoy rief Mehrheit und Schöffenrat dazu auf, „Offenheit und Transparenz walten zu lassen“. Es gehe um die Sicherheit der Fußgänger: „Bislang wurden schon zu viele Steuergelder und Zeit vergeudet.“
Für Bürgermeisterin Lydie Polfer (DP) ging es unter dem Strich vor allem um eine Prinzipien-Entscheidung: „Es muss geklärt werden, was ein internes Dokument ist. Für uns, aber auch für ZUG, geht es ums Prinzip. Deshalb muss dies geklärt werden. Dies hat nichts mit der Sicherheit der Zebrastreifen zu tun. Hier ist es unsere Pflicht, Einspruch einzulegen.“
Gabriel Boisanté (LSAP) wies darauf hin, welches Bild die Hauptstadt abgibt, indem sie diese Dokumente nicht herausgibt: „Es geht um ein Schreiben von drei Seiten.“
475 gefährliche Zebrastreifen hatte ZUG vor drei Jahren in einer Analyse festgestellt, von insgesamt 1.787 auf dem Gebiet der Stadt Luxemburg. Die Gemeinde hatte bei ihrer eigenen Untersuchung 37, die nicht gesetzeskonform mit dem Code de la Route waren, gezählt. ZUG wollte daraufhin die Analyse der Stadt Luxemburg einsehen. Dies wurde aber immer wieder verweigert. 2022 wurde die Commission d‘accès aux documents (CAD) beauftragt und teilte mit, dass die Dokumente der Stadt Luxemburg mitteilbar sind. Doch ZUG erhielt die Dokumente noch immer nicht. Also entschied man sich, den Weg vor das Verwaltungsgericht zu gehen.