Der Teil des Jahreseinkommens, der nicht besteuert wird, wird für Alleinstehende rückwirkend zum 1. Januar um 180 Euro auf 11.784 Euro angehoben. Bei Verheirateten sind es 360 Euro. Für Arbeitnehmer wird sich das mit einem Netto-Plus in der Dezember-Gehaltsabrechnung bemerkbar machen. “Für Selbständige wirkt es sich in der Einkommensteuererklärung für 2024 im kommenden Jahr entsprechend entlastend aus”, erklärt Matthias Warneke vom Deutschen Steuerzahlerinstitut auf MDR-Nachfrage. “Außer Geringverdiener, die weniger als 34 Euro Einkommensteuer im Jahr zahlen, profitieren alle von der Grundfreibetragserhöhung”, so der Experte. Bei Singles sind es dann in allen Gehaltsklassen 34 Euro Plus für das ganze Jahr 2024, 68 Euro bei Ehepaaren ab einem Jahresbrutto von 40.000 Euro.

“Es ist allerhöchste Zeit, dass der Grundfreibetrag für die Einkommensteuerzahler jetzt noch erhöht wird. Als Bund der Steuerzahler haben wir das immer wieder angemahnt. Die Bürgergelderhöhung 2024 kam pünktlich zum 1.1. Die korrespondierende Freibetragserhöhung hat die Ampelkoalition bis jetzt verschleppt. Die Erhöhung 2024 ist auch deshalb wichtig, weil die Grundfreibetragserhöhungen der Folgejahre darauf aufsetzen”, betont Warneke.