Mildes Urteil für 18-Jährigen nach Chaosfahrt

by FlyingRainbowPony

22 comments
  1. Mit 140 durchs Ortsgebiet, Fußgänger mussten wegspringen um nicht niedergemäht zu werden, absichtlich zwei Polizeiautos gerammt und unter Drogeneinfluss.

    Resultat: 720 Euro Geldstrafe und 4 Monate auf Bewährung. Und das bei einem Wiederholungstäter. 

  2. Oida? Drogen und wiederholungstäter… Mit 140 durch die Stadt… Die spinnen ja.

  3. schmeißt den Richter und alle idioten raus. WTF

    bei solchen leute sollte das auto genommen werden (bin ja eigentlich komplett gegen das Gesetz) da will ich wetten das es wieder passieren wird

  4. Beschäftigungslos, aber mit Koks im BMW

    Haben wir es mit einem Dealer oder mit einem wohlstandsverwahrlosten Rich-Kid zu tun?

  5. „Ich war nicht dicht. Ich war nicht bei mir“, gab der Angeklagte in seiner Beschuldigteneinvernahme zu Protokoll. Er habe seit April bis zu seiner Festnahme durchgehend jeden Tag Kokain genommen. Auf die Frage der Richterin, wann er vor der Chaosfahrt zuletzt Suchtgift konsumiert hätte, erwiderte er: „Bei Fahrtantritt.“

    Seit dieser Tage habe er aber Kokain „nicht mehr angefasst“, versicherte er. Sein Vorgehen verharmloste er: „Ich habe niemanden gefährdet, da bin ich mir ganz sicher.“

    Ja, nee. Was bitte ging da ab. 🫠🫠

  6. Auto muss brumm brumm machen, und wenns a paar umbringt is das a opfer, das wir als gesellschaft erbringen müssen

  7. Die verhältnismäßig milden Urteile in fällen wo Personen zu Schaden kamen oder hätten kommen können sind durchaus auffällig.

  8. Ich hoffe, dass das nicht rechtkräftig ist und in die nächste Runde geht.

  9. Ich hoffe der Artikel hat nur vergessen zu erwähnen, dass ihm der Führerschein für eine lange Zeit abgenommen wurde….

  10. Können wir bitte Verkehrsstrafen unter Drogeneinfluss mit 1 Jahr Führerscheinentzug ahnden (bei Wiederholungstätern auch gern dauerhafter Führerscheinentzug)

    Ein Auto ist kein Recht sondern ein Luxus

  11. Absoluter Witz unsere Justiz.

    Gäbe so viele Möglichkeiten: Hefen, Auto abnehmen und versteigern für einen guten Zweck, lebenslanges Fahrverbot, Einteilen um Unfallstellen nach Unfällen mit Todesfolge zu Räumen etc.

    Aber man macht NICHTS von alldem. Ich verstehe nicht wieso man als Gesellschaft sich solche gemeingefährlichen rücksichtslosen Leute gefallen lassen muss.

    User bajou wartet sicher schon um uns allen zu erklären dass das eh alles so passt.

  12. Die Pfändung von Autos bei Bezug von Leistungen könnte von den Ukrainern ausgeweitet werden.

  13. Es kommt im Leben nicht drauf an was du kannst, sondern wen du kennst. Oder wen dein Papa kennt.

  14. „Sein Vorgehen verharmloste er: „Ich habe niemanden gefährdet, da bin ich mir ganz sicher.““

    Wiederholungstäter ohne Reue oder Schuldeinsicht. Ganz klar, ein faires Urteil.

    Und nächsten Monat bei einem Gericht in Ihrer Nähe: Mörder bekommt 2 Jahre auf Bewährung und Delfin-Therapie auf den Bahamas.

  15. Nur damit wir uns hier richtig verstehen: “Chaosfahrt” ist was mir passiert wenn ich bsoffen in der Nacht in die falsche Bim einsteig und erst 5 Stationen nachdem sie abgebogen ist merk wo ich bin.

    Das hier ist eine typische Verharmlosung einer unglaublich gefährlichen Situation, bei der Justiz und ORF aber gerne mitmachen… Schließlich wars ja nur ein Autofahrer.

  16. Der leidet sicher unter „affluenza“ wie der ethan couch /s

  17. Recht direkt aus dem Elfenbeintum heraus gesprochen.

  18. Wir waren doch alle einmal jung und haben mit auf Koks mit 140 km/h Polizeiautos gerammt um zu entkommen. So ein Lausbub /s

  19. Wurden die 720 Euro Strafe bei der Urteilsverkündung für den Verurteilten in Koksäquivalente übersetzt?

  20. Wenn – wie es im Artikel heißt – auf ein bezirksgerichtliches Urteil bedacht zu nehmen war und eine ZUSATZstrafe verhängt wurde, dann hat er diese Tat schon vor dem Urteil des Bezirksgerichtes begangen.
    – Das heißt dann, dass er eben aufgrund des anderen Urteiles noch nicht vorbestraft war, er hat die jetzige Tat ja schon vor dem ersten Urteil begangen. Also wirkt sich die vorherige Tat nicht strafverschärfend aus.
    – Zusatzstrafe bedeutet, dass die Richter die Strafe im aktuellen Prozess so hoch bemessen, wie diese ausgefallen wäre, wenn die frühere und die jetzige Tat gleichzeitig abgeurteilt worden wären. Und hier wird in Österreich nunmal nicht einfach addiert.
    – Außerdem befinden wir uns im Jugendstrafrecht, da sind die Strafen auch noch milder. Und man sollte nicht vergessen: was bringt es der Gesellschaft, wenn wir diesen 18 Jährigen unbedingt ins Gefängnis stecken? Das ist für ein später hoffentlich ordentliches Leben auch eher schädlich.
    – da er den Mindesttagessatz bekommen hat, scheint er auch sehr wenig zu verdienen ( Existenzminimum plus maximal 4 Euro täglich). Dann tun ihm die 720 € sicher trotzdem echt weh (zusätzlich zu einer möglichen Geldstrafe des Bezirksgerichtes)
    – auch sollte man nicht vergessen, dass es bei Gefährdungen und Sachschäden blieb und zumindest zu keinen Personenschäden kam. Der Sachschaden wird ihm auch nochmal richtig teuer kommen. Den wird sich der Geschädigte oder eine Versicherung nämlich zur Gänze zurückholen. Da wird er also auch noch eine Weile aufs Existenzminimum gepfändet werden bis der Sachschaden abbezahlt ist.
    – Von der BH könnte wohl/hoffentlich noch ein Führerscheinentzg dazukommen.

    Das Urteil ist insgesamt wohl nicht besonders hart aber auch nicht so mild wie es hier verkauft wird.

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