Besser spät als nie könnte man sagen, aber der Entwurf des Suizidpräventionsgesetzes kommt wirklich mit schlechtem Timing. Die Ampelregierung hat keine Mehrheit mehr, dabei wäre das Thema so wichtig.
Ein zentraler Aspekt im Entwurf dreht sich um eine einheitliche Krisenhotline für ganz Deutschland. Ziel ist es, ein Konzept für eine bundesweit einheitliche Krisendienstrufnummer gemeinsam mit den Bundesländern zu entwickeln. Im Entwurf heißt es:
Bis zum 30. Juni 2026 soll ein Konzept zum Aufbau und Betrieb einer zentralen und unentgeltlichen Rufnummer mit der bundesweit einheitlichen Rufnummer “113” für Menschen mit Suizidgedanken, Sterbewillige, Personen in Krisensituationen, Angehörige, nahestehende Personen, Hinterbliebene, professionelle Bezugspersonen und Medienschaffende mit der Möglichkeit der unmittelbaren technischen Weiterleitung an bereits regional verfügbare Krisendienste sowie der Vernetzung der Rufnummer des Krisendienstes mit dem Gesundheitsleitsystem entwickelt werden.
Vorbild könnte Bayern sein, das unter der kostenlosen Rufnummer 0800 / 655 3000 bereits Menschen in seelischen Krisen, Mitbetroffene und Angehörige qualifizierte Beratung und Unterstützung bietet. Der Entwurf liegt jetzt zur Stellungnahme bei den Fachverbänden. Ob es hier zeitnah tatsächlich handfeste Entscheidungen gibt, ist nicht klar.