Publiziert9. Dezember 2024, 21:21
Luxemburg: Nach Insolvenz – Wie geht es bei Liberty Steel weiter?
DÜDELINGEN – Arbeitsverträge drohen aufgelöst zu werden, sollte sich kein Käufer für Liberty Steel finden. Doch Arbeitnehmer haben selbst im Falle einer Insolvenz noch Anspruch auf Zahlungen.
Es hatte sich schon länger angekündigt, seit dem 29. November ist es offiziell: Liberty Steel ist pleite. Seit Monaten wird an dem Industriestandort in Düdelingen nicht mehr gearbeitet. Die Mitarbeiter bangen um ihren Arbeitsplatz und noch ausstehende Gehaltszahlungen. In einer Antwort auf eine parlamentarische Frage möchte Wirtschaftsminister Lex Delles (DP) für Klarheit sorgen, wie es mit dem Unternehmen und den Arbeitsverträgen weitergeht. «Im Arbeitsrecht ist vorgesehen, dass eine Insolvenz die Arbeitsverträge auflöst, es sei denn, der Kurator würde die Aktivitäten des Unternehmens teilweise oder integral weiterführen», erklärt Delles.
Im Falle von Vertragsauflösungen seien die Lohnrückstände der Arbeitnehmer als Verpflichtung des Arbeitgeber zu bewerten. Gleiches gelte für Mitarbeiter, deren Vergütung für die Frührente noch nicht bezahlt wurde. «Bei einer Insolvenz haben betroffene Arbeitnehmer ein Anrecht auf den Lohn des Monats, in dem die Insolvenz beantragt wurde, auf den Lohn des Monats nach der Insolvenz und auf 50 Prozent ihrer Vergütung während der Kündigungsfrist.» Laut dem Minister garantiert der staatliche Beschäftigungsfonds den Mitarbeitern sechs Monaten einen Vergütungsanspruch in Höhe des unqualifizierten Mindestlohns.
Darunter fallen Löhne und Schuldverpflichtungen, die dem Arbeitnehmer aus den letzten sechs Monaten vor der Insolvenz und durch eine Beendigung des Arbeitsvertrags zustehen. Ebenfalls betroffene Arbeitnehmer, die sich in der Frührente befinden, übernehme der Beschäftigungsfonds die Verpflichtungen.
Arbeitsverträge werden bei Übernahme nicht aufgelöst
Das Wirtschaftsministerium bestätigt das Interesse an möglichen Erwerbern für Liberty Steel und gibt an, in dieser Sache auch im Kontakt mit dem Kurator zu stehen. Die Verwaltung des Unternehmens liege nach der Konkurserklärung des Handelsgerichts in den Händen des Kurators, der wiederum unter der Aufsicht eines Richter-Kommissars arbeite.
Wie Minister Delles weiter erklärt, hatte die Verantwortung für den Verkaufsprozess bis zum 29. November bei der Liberty Steel Groupe gelegen. «Über die genauen Gründe, warum es bis dato noch zu keiner Übernahme kam, kann die Regierung deshalb keine Antwort geben.»
Der Kurator habe aber bestätigt, dass ein Team weiterhin beschäftigt und bezahlt werde, um Wartungsarbeiten und Sicherheit auf dem Gelände garantieren zu können. «Alle anderen Arbeitnehmer, deren Arbeitsvertrag aufgelöst wird, können an ihrem Wohnort Arbeitslosengeld beantragen», so Delles. Wenn innerhalb von drei Monaten nach der Insolvenz ein Unternehmenstransfer stattfinden sollte, dann würden alle durch die Insolvenz aufgelösten Arbeitsverträge wieder in Kraft treten.
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(tk)