Publiziert11. Dezember 2024, 11:30

Lucelle JU: 200 Grenzgänger fuhren mit 50 km/h durch und kassierten Busse

Die Kantonspolizei Jura hat Ende Oktober innert weniger Stunden 211 Lenkerinnen und Lenker gebüsst: Diese hatten ein Tempolimit missachtet, das nicht signalisiert ist.

Felix Traber

von

In einem Grenzweiler im Jura führte die Kantonspolizei im Oktober eine Geschwindigkeitskontrolle durch.

Dabei wurden 211 von 234 Fahrerinnen und Fahrer gebüsst, weil am Zoll eine Maximalgeschwindigkeit von 20 km/h gilt. Diese ist allerdings nicht signalisiert.

Die Kontrolle hat empfindliche Folgen für viele der motorisierten Grenzgänger aus Frankreich.

Am Donnerstag, 31. Oktober stellte die jurassische Kantonspolizei ein mobiles Radargerät an der Zollstation des Schweizer Weilers Lucelle in der Nähe von Delsberg auf. Der Flecken ist die Verlängerung der gleichnamigen französischen Gemeinde, der südlichsten im Elsass.

Zwischen 5.50 Uhr und neun Uhr, also der Hauptverkehrszeit der Grenzgänger auf dem Weg zur Arbeit, wurden 234 Fahrzeuge kontrolliert, von denen 211 die zulässige Geschwindigkeit überschritten hatten. Dies berichtet «L’Alsace» unter Berufung auf behördliche Angaben.

Wer kennt die Regel?

Der Grund für die vielen Temposünden: An dieser Stelle beträgt die erlaubte Höchstgeschwindigkeit nicht 50 km/h, wie sie wenige Meter vor der Stelle signalisiert ist, sondern sinkt vor dem Zollhaus plötzlich auf 20 km/h. Dies besagt Artikel 31 der Verordnung über die Strassensignalisation von 1979, wird aber nirgends mit einer Tafel angezeigt. Demnach müssten Lenker theoretisch bei einer Zollstelle anhalten, dürfen aber beim Durchwinken der Beamten oder bei unbesetztem Zollhaus mit maximal Tempo 20 durchfahren.

So viel Gesetzeskenntnis haben allerdings die wenigsten Schweizer, geschweige denn französische Grenzgänger. So kam es, dass an besagtem Donnerstag bei unbesetztem Zollhaus etwa 100 Lenkerinnen und Lenker eine Busse erhielten. «L’Alsace» nennt etwa eine Frau, die mit 18 km/h zu viel gemessen wurde und 250 Franken zahlen muss. 109 weitere Lenkerinnen und Lenker hatten mehr als 15 km/h zu viel drauf und erhielten eine gerichtliche Vorladung. Zwischen 21 und 24 km/h zu viel droht ein Entzug des Führerausweises von einem bis zwei, ab 25 km/h sogar von drei bis sechs Monaten.

«Gut geplanter Hinterhalt»

Französischen Staatsangehörigen kann zwar von Schweizer Behörden der Führerschein nicht entzogen werden, sie können aber mit einem Fahrverbot für die Schweiz belegt werden – was für Personen, die in der Schweiz arbeiten, durchaus zum Verlust der Arbeitsstelle führen kann. Die Gewerkschaft der Grenzgänger (CDTF) der Region berichtet von einem im Spital von Delsberg JU beschäftigten Elsässer, der nun Gefahr läuft, drei Monate lang nicht zur Arbeit fahren zu können – und für diese Zeit sein Einkommen zu verlieren.

«Das ist eine viel zu schwere Strafe für einen Fehler, dessen er sich nicht bewusst sein konnte», sagt dazu CDTF-Präsident Jean-Luc Johaneck. Er spricht von einem «regelrechten, gut geplanten Hinterhalt». Auch für die Zeitung ist klar, dass «Ort und Zeit nicht zufällig gewählt wurden».

Und weiter: «Die Tatsache, dass die Franzosen die ersten Betroffenen dieser Kontrolle sein würden, konnte nicht ignoriert werden.» Offensichtlich hätten die jurassischen Behörden statt Pädagogik anzuwenden ein Exempel statuieren wollen.

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