Was bedeuten die aktuellen Ereignisse für laufende Asylverfahren, was für bereits Schutzberechtigte?

Das Innenministerium hat medial angekündigt, die Verfahren zu “stoppen” bzw. “auszusetzen”. In der Realität bedeutet das, dass momentan keine Entscheidungen in Verfahren syrischer Staatsangehöriger getroffen werden können. Grund dafür ist, dass derzeit Feststellungen zur Lage und Sicherheitssituation in Syrien schwer getroffen werden können: Es ist noch nicht absehbar, in welche Richtung sich Syrien nach dem Sturz Assads entwickelt. Fraglich ist, ob es zu grundlegenden Änderungen des repressiven Staatsapparats kommt, oder ob es personelle Kontinuitäten gibt. Bevor keine vertrauenserweckenden Informationen zur Situation in Syrien vorliegen, können keine Entscheidungen getroffen werden.

Für Schutzberechtigte stellt sich eine ähnliche Frage: Hier ist ausschlaggebend ob der ursprüngliche Flucht- bzw. Schutzgrund weggefallen ist und es zu einer nachhaltigen Verbesserung der Situation in Syrien im Vergleich zum Zeitpunkt, als der Status gewährt wurde, gekommen ist. Auch hier kann derzeit noch keine seriöse Aussage getroffen werden.

Für den Fall des Vorliegens von Umständen, die darauf hindeuten, dass der Schutzgrund weggefallen ist, ist in jedem Einzelfall ein formelles Aberkennungsverfahren einzuleiten und durchzuführen.