Für die Entsorgung von Holz gelten in der Schweiz Richtlinien. In die Sammelstelle kommen beschichtetes und unbeschichtetes Holz, Holzmöbel, sowie Altholz, Spanplatten, Holzbretter, Europaletten, Sperrholz, Holzspäne, Sägemehl, Sägespäne etc. Eisenbahnschwellen, Fensterrahmen oder Wurzelstöcke müssen als Sonderabfall fachgerecht entsorgt werden.

Beim Holzrecycling werden vier Kategorien unterschieden:

Kategorie A1 – naturbelassenes Holz

In diese Kategorie fällt Holz direkt aus dem Wald oder Garten, Holzabfall von Sägewerken, Bretter, Gemüsekisten aus unbehandeltem Holz, Schwemmholz, Baumschnitt oder Sägemehl. Holz dieser Kategorie wird als Baustoff wiederverwendet. Zum Beispiel werden Spanplatten daraus hergestellt.

Kategorie A2 und A3 – behandeltes Holz

Dazu zählt Holz, welches verleimt, beschichtet, lackiert, gestrichen oder sonst wie behandelt wurde. Das können Bauspanplatten, Bretterschalungen oder Altholz aus dem Sperrmüll sein. Dieses Holz wird verbrannt und als Energielieferant genutzt.

Kategorie A4 – mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz

Bahnschwellen, Gartenmauern oder Leitungsmasten sind mit Schutzmitteln behandelt und deshalb entsprechend belastet. Dieses Holz muss fachgerecht als Sonderabfall entsorgt werden.