Der erste, der öffentlich protestierte, war der Zürcher Sicherheitsdirektor Mario Fehr. Dann wehrten sich weitere Kantone. Nun reagiert das Staatssekretariat für Migration und verspricht Abhilfe.

Schickte einen Brandbrief nach Bern: der Zürcher Sicherheitsdirektor Mario Fehr.
Schickte einen Brandbrief nach Bern: der Zürcher Sicherheitsdirektor Mario Fehr.

Ennio Leanza / Keystone

Der Inhalt des Briefes war kurz, aber dezidiert. Anfang Dezember teilte der Zürcher Sicherheitsdirektor Mario Fehr dem Staatssekretariat für Migration (SEM) mit, dass der Kanton Zürich nun keine ukrainischen Grossfamilien mehr aufnehme. Fehr meint damit vor allem Roma, die aus gewissen Gegenden in der Westukraine ein- und oft wenig später wieder ausreisen und sich bei jeder Einreise erneut auf den Status S berufen.

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Ihre Papiere sind echt, auch wenn viele weder Russisch noch Ukrainisch sprechen. In den Gemeinden gelten sie als ausgesprochen schwierige Klientel. Zum Teil hinterlassen sie verwüstete Wohnungen und empörte Nachbarn, die sich über Lärm beklagen. In der Folge fällt es den Behörden immer schwerer, geeigneten Wohnraum für die Betroffenen zu finden – auch nicht für diejenigen, die keinen Anlass zur Klage geben.

Prozess kann Monate dauern

Es dauerte nicht lange, bis andere Kantone die Ansage aus Zürich unterstützten. Sie haben bereits genug zu tun mit anderen Flüchtlingen und forderten deshalb, dass der Bund den Kantonen keine Ukrainer mit laufenden Asylverfahren mehr zuweise. Neu angekommene Asylsuchende werden zwar zuerst in Kollektivunterkünften des SEM einquartiert, doch nach maximal 140 Tagen werden sie auf die Kantone verteilt.

Dort müssen dann Unterkünfte und eine Schule für die Kinder gefunden und die Gesundheitsversorgung sichergestellt werden. Während die Verfahren der Asylsuchenden häufig noch laufen und niemand weiss, ob sie bleiben können. Ein Prozess, der Monate dauern kann. Die Mitarbeiter des SEM müssen erst überprüfen, ob die Ukrainer nicht bereits in einem anderen europäischen Land Asyl erhalten haben.

Die Klagen aus den Kantonen und den Gemeinden erreichten bald auch Bundesbern. Vor zwei Wochen stimmte der Nationalrat einer Motion der St. Galler SVP-Ständerätin Esther Friedli zu, die den Schutzstatus S für Flüchtlinge aus der Ukraine auf vom Krieg betroffene Gebiete beschränkt. Gleichzeitig überwies das Parlament eine Motion des St. Galler Ständerats Benedikt Würth. In seinem Vorstoss fordert der Mitte-Politiker Anpassungen beim Schutzstatus S. Der Bund solle Personen, die vorübergehend wieder nach Hause reisten, Rückkehrhilfe erhielten oder den Schutzstatus S missbräuchlich erlangt hätten, das Aufenthaltsrecht aberkennen.

Dass der per Ende Januar 2025 neun temporäre Bundesasylzentren aus Kostengründen schliessen, erhitzte die Diskussion zusätzlich. Auch Regierungsräte mit weniger Temperament als Mario Fehr fühlten sich provoziert; dies zumal viele Bundesasylzentren nicht ausgelastet sind. Die Kantone schlugen dem SEM deshalb vor, dass der Bund Ukrainer in den Bundesasylzentren behält, bis die Verfahren abgeschlossen sind. Die Kantone versprechen sich davon auch eine abschreckende Wirkung auf Personen, die kein Anrecht auf Asyl haben. Es ist weniger attraktiv, in einer Kollektivunterkunft zu leben als in einer Wohnung.

Gegenüber der NZZ hatte das SEM bereits am 13. Dezember angekündigt, man prüfe Entlastungsmassnahmen. Welche genau, könne man noch nicht sagen. Nun zeigt sich: Das SEM hat bereits reagiert. Heute Mittwoch hat die Konferenz der Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren Post aus Bern bekommen, wie der zuständige Bundesrat Beat Jans während der Asyldebatte bestätigte.

Inhalt des Schreibens: Man anerkenne, dass die Unterbringung von Personen mit voraussichtlich negativem Entscheid ihres S-Gesuchs für die Kantone eine erhebliche Belastung sei. Das SEM werde deshalb einen Teil dieser Fälle bis zum erstinstanzlichen negativen Entscheid in den Bundesasylzentren unterbringen. Betroffen seien etwa 15 Prozent aller Gesuchsteller aus der Ukraine. Die Umsetzung sei ab zweiter Januarhälfte vorgesehen.

Dazu gebe es über die Feiertage – wie bereits in früheren Jahren – einen Verteilstopp. In dieser Zeit werden keine Asylsuchenden an die Kantone überwiesen, weil es dort an Personal fehlt. Dieses Jahr gilt die Verteilpause insbesondere auch im Bereich der Grossfamiliem, schreibt das SEM mit Poststempel 13. Dezember.

Weiter teilt das Staatssekretariat den Kantonen mit, dass auch bereits an der Umsetzung der Motion von Esther Friedli gearbeitet werde. Der Bundesrat habe das SEM beauftragt, ein entsprechendes Konzept auszuarbeiten. Am gesetzlich verankerten Status S ändere sich nichts, eine Einschränkung für Personen aus nicht umkämpften Gebieten bedinge aber eine Anpassung der bundesrätlichen Allgemeinverfügung. Bis der Bundesrat entschieden hat, ob und wie das möglich ist, gelten weiterhin die bisherigen Bestimmungen, wonach der Status S für alle Menschen gelten, die bis 24. Februar 2022 ihren Wohnsitz in der Ukraine hatten.

«Damit wird auf die Forderung der Kantone eingegangen»

In den Kantonen reagiert man erfreut auf die angekündigte Entlastung. Mario Fehr schreibt: «Damit wird auf die Forderung der Kantone eingegangen. Die Umsetzung der Motion Friedli kann sehr schnell erfolgen. Es braucht insbesondere keine Gesetzes- oder Verordnungsänderung. Damit kann Oblast Transkarpatien rasch als sicher bezeichnet werden.»

Was Fehr nicht schreibt: Die die meisten Roma, die in der Schweiz den Status S beanspruchen kommen aus Transkarpatien im ehemals ungarischen Teil der Westukraine.