Unternehmen droht der nächste Bürokratie-Hammer aus Brüssel. Dabei geht es um eine neue Richtlinie, die bestimmt, was Firmen in der Reklame über ihre Produkte behaupten dürfen – und was nicht mehr.

Darum geht’s: Öko-Aussagen (z.B. „umweltfreundlich“) über Waren, eigentlich bereits durch eine bestehende EU-Richtlinie streng reglementiert, bekommen ein noch stärkeres Korsett. Im Fokus: sogenanntes „Greenwashing“. Auf dem Prüfstand sind Werbe-Aussagen, die Erzeugnisse umweltfreundlicher und besser aussehen lassen, als sie eigentlich sind.

Doch was erst mal gut klingt, entpuppt sich als neues Verwaltungs-Ungetüm. Die EU schafft einen grünen Werbe-TÜV!

Trilog-Verhandlungen starten im neuen Jahr

► Durch die „Green Claims Directive“ sollen Drittanbieter Werbung von Unternehmen künftig mit einem Zertifikat versehen. Innerhalb von 30 Tagen müssen Gutachter dann jegliche Umwelt-Aussagen zertifizieren. Z.B.: „ozeanfreundlich“, „bienenfreundlich“ oder „nachhaltig.“

Im Klartext: Es soll extern geprüft werden, ob auch stimmt, was behauptet wird.

Sogar Feuerwerks-Firmen werben heute damit, „grüne“ Produkte anzubieten

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Foto: Sina Schuldt/dpa

Die Präsidentin von Europas liberalen Parteienvereinigung „Alde“, Svenja Hahn, kritisiert: „Das macht Produkte nicht besser, sondern teurer und am Ende zahlt der Verbraucher. Und unsere Wettbewerbsfähigkeit leidet.“

Laut Hahn gibt es bereits einen engen Rahmen bestehender nationaler und europäischer Gesetze, die eingehalten werden müssten. Alles Weitere führe zur Überregulierung.

Svenja Hahn (35, FDP) aus Hamburg ist seit Oktober Präsidentin der liberalen ALDE-Partei in Europa

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Foto: picture alliance / dts-Agentur

„Es wäre besser, Greenwashing von Unternehmen durch Marktüberwachung zu verhindern“, so Hahn. In Deutschland gibt es bereits das Bundesamt für Verbraucherschutz, das diese Aufgabe übernimmt.

Dort heißt es zu der Thematik, Marktüberwachung gewährleiste die Einhaltung „aller rechtlichen Bestimmungen zum Schutz des Verbrauchers.“ Wenn gesetzliche Vorgaben nicht eingehalten werden, „wird ein Erzeugnis beanstandet und wenn nötig aus dem Handel entfernt.“

In der EU sieht man das anders: Rat, Parlament und Kommission starten im neuen Jahr Verhandlungen.

Was schon verboten ist

Seit Januar gilt die Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher: Klassische Umwelt-Label auf Produkten müssen zertifiziert werden. Und: Allgemeine Umwelt-Aussagen, die man nicht nachweisen kann, sind verboten. Muss bis März 2026 in nationales Recht umgesetzt werden.

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Hahn fordert: „Wenn Ursula von der Leyen es ernst meint mit Bürokratieabbau, muss sie damit anfangen, die noch offenen und schlecht gemachten Gesetze aus der letzten Wahlperiode zurückzuziehen.“