Arbeit

Mindestlohn: Der gesetzliche Mindestlohn wird zum 1. Januar 2025 angehoben – und zwar von 12,41 Euro auf 12,82 Euro pro Stunde. Mehr zum Thema Mindestlohn beim DGB.

Minijobs: Wegen des steigenden Mindestlohns gilt ab 2025 eine höhere Verdienstgrenze für Minijobberinnen und Minijobber: Sie können nunmehr statt bis zu 538 Euro bis zu 556 Euro pro Monat verdienen. Die Jahresverdienstgrenze steigt ab 2025 auf 6.672 Euro.

Brückentage: Mit wenigen Urlaubstagen können Arbeitnehmende lange frei machen. Wer geschickt plant, hat 2025 viele Chancen. 2029 und 2030 werden noch besser. Die “Brückentags-Klassiker” liegen im Mai und im Juni. Christi Himmelfahrt (29.05.) und Fronleichnam (19.06.) fallen immer auf einen Donnerstag. Dadurch ergeben sich auch 2025 die Optionen mit jeweils einem Urlaubstag auf lange Wochenenden zu kommen.