Amtsgericht München: Milde für den Vergewaltiger.

by ganon2000

26 comments
  1. Dann soll er doch seinen Beamtenstatus verlieren! Meine Güte, haben die Lack gesoffen? Der Beamtenstatus sollte für so etwas doch nicht als Grund für eine Strafminderung herhalten…

  2. > Den Täter wolle man aber nicht so hart bestrafen, denn bei einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr würde der Feuerwehrmann seinen Beamtenstatus verlieren. „Das wäre eine sehr große Härte“, meinte die Richterin.

    Ich verstehe diese Logik nie. Ist die Idee nicht, dass bei einer besonderen Schwere der Tat die Eignung für das Beamtentum nicht mehr gegeben ist? Das andersherum aufzuziehen stellt doch die Idee dahinter auf den Kopf.

  3. Er sei ja mit 25 Jahren noch sehr jung gewesen damals, dass er nach der Trennung von seiner Frau eine gute Freundin vergewaltigt habe, sei eine „unreife Reaktion“ gewesen, man müsse das strafmildernd werten. Der Angeklagte solle unter anderem fünf Beratungsstunden absolvieren.

    WTF. Deutschland hasst Frauen einfach…

  4. „Die Tat sei für das Opfer sehr einschneidend gewesen, stellte die Richterin fest, „sie wird für den Rest ihres Lebens nicht mehr so sein, wie sie war“. Den Täter wolle man aber nicht so hart bestrafen, denn bei einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr würde der Feuerwehrmann seinen Beamtenstatus verlieren. „Das wäre eine sehr große Härte“, meinte die Richterin.

    […]

    In der Begründung schwang aber in erster Linie Verständnis für den Täter mit: Er sei ja mit 25 Jahren noch sehr jung gewesen damals, dass er nach der Trennung von seiner Frau eine gute Freundin vergewaltigt habe, sei eine „unreife Reaktion“ gewesen, man müsse das strafmildernd werten.„“

    … kannste dir nicht ausdenken.

  5. Täterschutz mal wieder vor Opferschutz. In Deutschland hast du echt verloren, wenn du als Frau vergewaltigt wirst.

  6. Die deutsche Justiz ist bei Sexualstraftaten komplett blind. Das sieht man auch bei anderen Prozessen, wie bei der Gruppenvergewaltigung in Hamburg. Frauen sind absolutes Freiwild, mit denen man(n) tun und lassen kann was man(n) will.

  7. Ich werd aus dem Artikel nicht schlau.

    Okay, da ist ja bis auf Jugendstrafrecht, quasi alles bei was erfahrungsgemäß die Strafe drückt (geständiger Ersttäter, keine Vorstrafen, gute Sozialprognose, geordnete Verhältnisse, Alkohol).

    Trotzdem fordert die Staatsanwalschaft nur achtzehn Monate und das Gericht geht auf elf runter. Mag wir das mal einer von fachlicher Seite aus erklären. Meinem Laeinverstädnisnach ist Vergewaltigung nicht unter zwei Jahren.

  8. So sehr das deutsche Strafrecht auch auf Resozialisierung ausgelegt ist, irgendwo muss es auch einen kollektiven Gerechtigkeitssinn erfüllen. Man hat das Gefühl das driftet irgendwie immer mehr auseinander.

  9. Das Urteil ist ein absoluter Witz. Zerstört jemand anderes Leben und kommt mit einem blauen Auge davon. So jemand hat den Beamtenstatus nicht verdient und sollte diesen alleine schon unabhängig vom Urteil verlieren.

  10. Versteh ich das richtig, ich darf nicht ins Lehramt verbeamtet werden, weil ich nach einem Todesfall 3 Jahre mit einer Anpassungsstörung gekämpft habe, aber der Möchtegern-Monsieur-Pelicot soll den Status ja nicht verlieren, obwohl er eine Vergewaltigung begangen hat?

  11. ach, deutsches Justizsystem, manchmal kann ich dich echt nicht leiden.

  12. Als Dienstbehörde würde ich den dann einfach selbst rausschmeißen, mir doch egal, was die da labern…

  13. Ist das jetzt der viel beschworene Täterschutz oder einfach die totale Ignoranz des Opfers?

  14. >> Er sei ja mit 25 Jahren noch sehr jung gewesen damals, dass er nach der Trennung von seiner Frau eine gute Freundin vergewaltigt habe, sei eine „unreife Reaktion“ gewesen, man müsse das strafmildernd werten. Der Angeklagte solle unter anderem fünf Beratungsstunden absolvieren.

    Mir fehlen die Worte.

  15. Ist das Urteil eigentlich rückwirkend seit der Tat, oder ab Urteilssprechung? Weil, davon hängt es ab, ob ihn das überhaupt noch tangiert, oder ob er noch 11 Monate bis zur nächsten Tat warten muss.
    Wenn er jetzt mit 28 noch in normalen Umständen lebt (keine Selbstmordgefahr, regelmäßiger Alkoholkonsum) und immer noch in Führungsposition in der Feuerwehr sitzt (Stichwort Vorbildfunktion!!!), dann kann man mit Fug und Recht davon ausgehen, daß diese Tat KEINE realen Konsequenzen für ihn hatte , weder innerlich (Reue?) noch äußerlich (Akzeptanz in der Berufsfeuerwehr?).

    Wie widerlich. Stellt euch mal vor, der wird zu nem Brand gerufen. Wie kann man dem Menschen trauen?

  16. “Aber warum gehen Opfer denn nicht zur Polizei?”

    Weil wir uns sonst anhören müssen, der erwachsene Täter wäre ja einfach nur unreif gewesen und man dürfte ihn deswegen nicht schwer bestrafen.

  17. In Spanien bekamen dieses Jahr die Täter einer Gruppenvergewaltigung einer Schwedischen Touristin Gefängnisstrafen von 38-42 Jahren. Das ist weder unverhältnismäßig noch drakonisch. Spanien ist ein Rechtsstaat. Wenn es um gerechte Strafen geht, kann Deutschland einiges von Spanien lernen.
    Leider wird Befürwortern von härteren Strafen hierzulande – das Erfüllen von angeblichen Rachegelüsten vorgeworfen.

  18. Solche schlechten Strafmaße lösen irgendwann Selbstjustiz aus.

  19. Auch die geforderten 1,5 Jahre sind lächerlich wenig, selbst wenn er seinen Beamtenstatus verloren hätte. Und gerade ein Feuerwehrmann könnte noch bei einer Werks-/Flughafenfeuerwehr anheuern. Da wäre die Härte nicht so hoch wie bei anderen Beamten, deren Job nicht in der freien Wirtschaft existiert.

    In Deutschland wird wieder mal Täterschutz über Opferschutz gestellt, ich könnte so hart kotzen.

  20. Ich hasse deutsche Richter.

    Ich kenne selbst ein Opfer solch einer tat.
    Für solche Taten sollte es auch Lebenslängliche haftstrafen geben.

    Das leben der Opfer is ruiniert. Für immer. Dafür gibt es keine mildernden umstände.

    Der rest meiner meinung zu diesen Tätern würde mir hier einen perma Ban verschaffen.

  21. Drin bevor die ganzen Relativierer wieder ankommen mit “Uhhhhh das Urteil ist ja voll begründet weil die Menschen im Gericht ja Jura studiert haben und bla bla”.

    Das Urteil ist ein Schlag ins Gesicht für das Opfer und scheiß Sexismus.

    Aber es heißt ja nicht umsonst “Er/Sie war Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand”

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