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Die EU verbannt Amalgamfüllungen ab 2025. Doch bestehende Füllungen dürfen bleiben. Was steckt hinter dieser Entscheidung?
Kassel – Amalgam, ein Gemisch aus Quecksilber und Metallen wie Silber, Zinn und Kupfer, fand über ein Jahrhundert lang in der Zahnmedizin als Füllmaterial Verwendung. Es ist kostengünstig, langlebig, formbar und bietet guten Schutz gegen Karies.
Der Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums weist jedoch darauf hin, dass Quecksilber in hohen Dosen giftig ist. Dies führte zu intensiven Diskussionen über die gesundheitlichen Risiken von Amalgamfüllungen. Ab 2025 sind diese Füllungen aufgrund einer EU-Verordnung weitgehend verboten, allerdings aus Gründen des Umweltschutzes und nicht wegen gesundheitlicher Bedenken.
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Fotostrecke ansehenWegen des Umweltschutzes: Amalgamfüllungen EU-weit weitestgehend verboten
Das Verbot basiert auf dem Minamata-Übereinkommen von 2017, einem internationalen Vertrag zum Schutz vor Quecksilberemissionen. Ziel ist es, die Verwendung von Quecksilber in Produkten zu reduzieren und dessen Freisetzung in die Umwelt zu minimieren. Da sowohl die Herstellung als auch die Entsorgung von Amalgam aufgrund des hohen Quecksilbergehalts umweltschädlich sind, sind diese Zahnfüllungen seit dem 1. Januar 2025 EU-weit untersagt.
Was ist Quecksilber?
Quecksilber ist ein natürlich vorkommendes chemisches Element, das beispielsweise in Steinkohle zu finden ist. Der Stoff ist jedoch giftig für den Menschen und verbleibt im Körper nach der Aufnahme. Dies kann zu Schäden an Nerven und Nieren führen.
Aktuell besteht jedoch keine Sorge – die meisten Menschen sind nicht durch Quecksilber gefährdet. Dennoch lässt sich das Element häufig in niedrigen Konzentrationen im Blut und Urin nachweisen. Besonders durch den Konsum von Fischen wie Thunfisch oder Hecht kann das Schwermetall in den menschlichen Organismus gelangen.
Quelle: Umweltbundesamt
Die gesundheitlichen Risiken für Patientinnen und Patienten werden als sehr gering eingeschätzt. Bestehende Amalgamfüllungen können daher im Mund verbleiben, es sei denn, ein Austausch wird gewünscht. In Ausnahmefällen, etwa bei Allergien, ist die Verwendung bis 2029 noch möglich, wie die Verbraucherzentrale erklärt. In einigen Ländern ist Amalgam derzeit das einzige von den Krankenkassen erstattungsfähige Füllmaterial, weshalb dort eine Übergangsfrist bis 2026 gilt.
Zahnbehandlungen: Amalgam-Füllungen zuletzt ohnehin rückläufig

Bei Zahnbehandlungen gibt es nun eine große Änderung. (Symbolbild) © Miguel Partido/Westend61/IMAGO/Symbolbild
Der Zahnreport 2024 der Krankenkasse Barmer zeigt, dass in Deutschland 2023 nur noch 3,5 Prozent der Füllungen im Seitenzahnbereich mit Amalgam durchgeführt wurden. Gesetzlich Versicherte behalten trotz der Änderungen ihren Anspruch auf kostenfreie Zahnfüllungen. Darauf haben sich der GKV-Spitzenverband und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) geeinigt.
Kunststoff statt Amalgam: Diese Zahn-Füllungen kommen ab 2025 zum Einsatz
Seit 2018 werden im Frontzahnbereich sogenannte „Komposite“ verwendet, die zahnfarbene Kunststofffüllungen darstellen, so die Verbraucherzentrale. Auch Schwangere, Stillende und Kinder unter 15 Jahren erhalten diese Füllungen bereits seit 2018. Im Seitenzahnbereich kommen künftig in der Regel „selbstadhäsive Materialien“ zum Einsatz, die selbsthaftend sind und in mehreren Schichten aufgetragen werden, so die KZBV.
In besonderen Fällen können auch „Bulkfill-Komposite“, die schneller aushärten, von den Krankenkassen übernommen werden. Alternativ stehen Keramik und Gold zur Verfügung, für die jedoch Zuzahlungen erforderlich sind, berichtet die dpa. (jh mit dpa)