Blauschwarz wird ziemlich sicher nächstes jahr die beamtenpensionen entweder gleich reformieren, oder zuerst nicht mehr in der inflation erhöhen. alles was mehr als 2000€ hat wird fix nicht angehoben.
das sind aber nur mal die bundesbeamten. die landesbediensteten werden vom land bezahlt und die können sich das selbst ausmchen in der theorie. nur woher das geld nehmen? selbst in den roten bundesländern wird man einschnitte mittragen müssen.
wir erinnern und an kraker vom november. da ist weit mehr als eine milliarde drinnen, und das jährlich. und der beamtenapparat war der FPÖ schon immer ein dorn im auge.
>Eine weitere halbe Milliarde hätte die Einführung einer Teilpension einspielen sollen: Das Angebot, nur zum Teil statt vollständig in den Ruhestand zu treten, sollte Menschen im Pensionsalter zum Weiterarbeiten motivieren. Doch dabei handelt es sich um ein Angebot, das niemandem wehtun sollte.
Wenn du ganz normal in Pension gehst (also keine frühere Variante), dann darfst eh soviel wie du willst dazu verdienen. Es macht halt kaum jemand, weil dann kaum jemand no Lust hat zu arbeiten und da du dann auch keine Pensionsbeiträge zahlst, hast a höheres versteuertes Einkommen.
Grundsätzlich wird Blau-Schwarz in dem Bereich für den Staat nix einsparen. Egal wie groß die Senkungen etc sind, die IV und WKO wollen eine Senkung der Lohnnebenkosten. Der größte Anteil an Lohnnebenkosten sind die Pensionsbeiträge der Arbeitgeber. Wenn de gesenkt werden, muss ma halt dementsprechend mehr von Seiten des Budgets zuschießen. Da sparen sich also genau nur die Unternehmen Geld.
Also wenn ich mir die Anfrage vom **Loacker** anschaue sehe ich bei Pensionen im ASVG eigentlich net wirklich einen großen Handlungsbedarf – sind zwar nicht die aktuellen Zahlen von 2024, daher ohne den ganzen Infaltionserhöhungen, aber so extrem kanns net sein wenn 2017 der Durchschnitt der ASVG-Alterspension bei 1.226 Euro lag. (nehme an Netto)
____________________________________________________________
**der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen**
**an die Bundesministerin für Arbeit‚ Soziales‚ Gesundheit und Konsumentenschutz**
**betreffend Verteilung der Pensionseinkommen aus Töpfen des Staates, des staatsnahen Bereichs und der Pensionsversicherung**
Die aktuell mögliche **ASVG-Höchstpension liegt bei 3.477 Euro** (2019). Diese Pensionshöhe kann nur dann erreicht werden kann, wenn über einen Durchrechnungszeitraum von 31 Jahren immer in Höhe der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage (derzeit 5.130 Euro) verdient wurde. Da der Durchrechnungszeitraum schrittweise auf 45 Jahre angehoben wird, wird es immer unwahrscheinlicher diese Pensionshöhe zu erreichen.
**Gesetzliche Pensionen (ASVG,…)**
Fakt ist, dass die durchschnittliche ASVG-Alterspension 2017 bei 1.226 Euro (PVA-Bericht 2017, S. 166) lag.
**Ruhegenüsse und Sonderpensionen**
Aber wir wären nicht in Österreich, wenn nicht im staatlichen und halbstaatlichen Bereich höhere Pensionen möglich wären. Dort ermöglichen großzügige Sonderregelungen Pensionen weit über der ASVG-Höchstpension. Dementsprechend lag der durchschnittliche Ruhegenuss 2016 bei 2.947 Euro, wobei in Einzelfällen Sonderpensionen von bis zu 30.000 Euro (monatlich) bezogen werden.
Insgesamt gab es lt. Statistik Austria 2,341 Mio. PV-Pensions-Bezieher_innen und 0,323 Mio. Ruhe-/Versorgungsgenuss-Bezieher_innen (2017). Davon haben die meisten Anspruch auf Pensionen unterhalb der ASVG-Höchstpension. Aber eine nicht unerhebliche Zahl von Pensionist_innen bezieht weiterhin Pensionen über der ASVG-Höchstpension. 2013 waren es lt. Anfragebeantwortung 6427/AB XXV. GP über 90.000 Menschen.
die Leute sind für ein paar Wochen empört, aber vergessen es dann wieder.
Und wählen wieder Blau.
War ja auch schon genau gleich unter Schüssel & Riess Passer.
Die Leute wollen es so.
Ich wäre dafür, dass die Pensionen nach dem derzeitig gültigen System berechnet werden. Wenn die Berechnung aktuell für die Pension gilt die ich bekommen werde, dann sollte ich auch nur Pensionen bezahlen die gleichwertig sind.
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Blauschwarz wird ziemlich sicher nächstes jahr die beamtenpensionen entweder gleich reformieren, oder zuerst nicht mehr in der inflation erhöhen. alles was mehr als 2000€ hat wird fix nicht angehoben.
das sind aber nur mal die bundesbeamten. die landesbediensteten werden vom land bezahlt und die können sich das selbst ausmchen in der theorie. nur woher das geld nehmen? selbst in den roten bundesländern wird man einschnitte mittragen müssen.
wir erinnern und an kraker vom november. da ist weit mehr als eine milliarde drinnen, und das jährlich. und der beamtenapparat war der FPÖ schon immer ein dorn im auge.
>Eine weitere halbe Milliarde hätte die Einführung einer Teilpension einspielen sollen: Das Angebot, nur zum Teil statt vollständig in den Ruhestand zu treten, sollte Menschen im Pensionsalter zum Weiterarbeiten motivieren. Doch dabei handelt es sich um ein Angebot, das niemandem wehtun sollte.
Wenn du ganz normal in Pension gehst (also keine frühere Variante), dann darfst eh soviel wie du willst dazu verdienen. Es macht halt kaum jemand, weil dann kaum jemand no Lust hat zu arbeiten und da du dann auch keine Pensionsbeiträge zahlst, hast a höheres versteuertes Einkommen.
Grundsätzlich wird Blau-Schwarz in dem Bereich für den Staat nix einsparen. Egal wie groß die Senkungen etc sind, die IV und WKO wollen eine Senkung der Lohnnebenkosten. Der größte Anteil an Lohnnebenkosten sind die Pensionsbeiträge der Arbeitgeber. Wenn de gesenkt werden, muss ma halt dementsprechend mehr von Seiten des Budgets zuschießen. Da sparen sich also genau nur die Unternehmen Geld.
Also wenn ich mir die Anfrage vom **Loacker** anschaue sehe ich bei Pensionen im ASVG eigentlich net wirklich einen großen Handlungsbedarf – sind zwar nicht die aktuellen Zahlen von 2024, daher ohne den ganzen Infaltionserhöhungen, aber so extrem kanns net sein wenn 2017 der Durchschnitt der ASVG-Alterspension bei 1.226 Euro lag. (nehme an Netto)
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von der Seite: [https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVI/J/3126/fnameorig_741919.html](https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVI/J/3126/fnameorig_741919.html)
**der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen**
**an die Bundesministerin für Arbeit‚ Soziales‚ Gesundheit und Konsumentenschutz**
**betreffend Verteilung der Pensionseinkommen aus Töpfen des Staates, des staatsnahen Bereichs und der Pensionsversicherung**
Die aktuell mögliche **ASVG-Höchstpension liegt bei 3.477 Euro** (2019). Diese Pensionshöhe kann nur dann erreicht werden kann, wenn über einen Durchrechnungszeitraum von 31 Jahren immer in Höhe der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage (derzeit 5.130 Euro) verdient wurde. Da der Durchrechnungszeitraum schrittweise auf 45 Jahre angehoben wird, wird es immer unwahrscheinlicher diese Pensionshöhe zu erreichen.
**Gesetzliche Pensionen (ASVG,…)**
Fakt ist, dass die durchschnittliche ASVG-Alterspension 2017 bei 1.226 Euro (PVA-Bericht 2017, S. 166) lag.
**Ruhegenüsse und Sonderpensionen**
Aber wir wären nicht in Österreich, wenn nicht im staatlichen und halbstaatlichen Bereich höhere Pensionen möglich wären. Dort ermöglichen großzügige Sonderregelungen Pensionen weit über der ASVG-Höchstpension. Dementsprechend lag der durchschnittliche Ruhegenuss 2016 bei 2.947 Euro, wobei in Einzelfällen Sonderpensionen von bis zu 30.000 Euro (monatlich) bezogen werden.
[http://www.statistik.at/web_de/statistiken/menschen_und_gesellschaft/soziales/sozialleistungen_auf_bundesebene/pensionen_und_renten/066874.html](http://www.statistik.at/web_de/statistiken/menschen_und_gesellschaft/soziales/sozialleistungen_auf_bundesebene/pensionen_und_renten/066874.html)
**Pensionseinkommens-Verteilung**
Insgesamt gab es lt. Statistik Austria 2,341 Mio. PV-Pensions-Bezieher_innen und 0,323 Mio. Ruhe-/Versorgungsgenuss-Bezieher_innen (2017). Davon haben die meisten Anspruch auf Pensionen unterhalb der ASVG-Höchstpension. Aber eine nicht unerhebliche Zahl von Pensionist_innen bezieht weiterhin Pensionen über der ASVG-Höchstpension. 2013 waren es lt. Anfragebeantwortung 6427/AB XXV. GP über 90.000 Menschen.
[https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/AB/AB_06427/imfname_490237.pdf](https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/AB/AB_06427/imfname_490237.pdf)
ja kann sie.
die Leute sind für ein paar Wochen empört, aber vergessen es dann wieder.
Und wählen wieder Blau.
War ja auch schon genau gleich unter Schüssel & Riess Passer.
Die Leute wollen es so.
Ich wäre dafür, dass die Pensionen nach dem derzeitig gültigen System berechnet werden. Wenn die Berechnung aktuell für die Pension gilt die ich bekommen werde, dann sollte ich auch nur Pensionen bezahlen die gleichwertig sind.
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