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Beim Einkaufen muss man sich in einem Dschungel aus Labels und Logos zurechtfinden. Dass das unübersichtlich ist, kritisiert nun auch eine EU-Studie.
Kassel – In den Supermarkt-Regalen finden sich heutzutage immer mehr Bio-Produkte und vegane Lebensmittel. Ein klares Zeichen des Wandels, der sich in den vergangenen Jahren vollzogen hat. Denn längst ist es Verbrauchern nicht mehr nur wichtig, dass der Preis stimmt. Nachhaltigkeit spielt für viele eine wichtige Rolle. Ebenso wie der Wunsch, sich möglichst gesund zu ernähren.
Diese Kriterien lassen sich anhand von Labels, Logos und Gütesiegel wie etwa dem Nutri-Score oder Produktetiketten prüfen. Ganz so hilfreich wie gewünscht ist dieser Informationen-Überfluss jedoch nicht. Zwar wurde die Lebensmittel-Ampel, auch bekannt als Nutri-Score, im vergangenen Jahr nochmals überarbeitet, doch auch diese neue Version stieß auf Kritik seitens der Verbraucherzentrale. Der Europäische Rechnungshof hat nun ebenfalls Kritik an den bestehenden Labels in Supermärkten und Discountern geäußert. „Verwirrung statt Klarheit“ lautet das Urteil des EU-Rechnungshofs an der Lebensmittelkennzeichnung für EU-Verbraucher.
Laut Auswertung des EU-Rechnungshofs sind Kennzeichnungen auf Lebensmittel aktuell wenig hilfreich
In einem umfassenden, 65-seitigen Sonderbericht stellte der Rechnungshof ernüchternd fest: „Die Verbraucher können vor lauter Informationen den Überblick verlieren“. Die Untersuchung zielte darauf ab, zu klären, ob die Lebensmittelkennzeichnung in der EU den Konsumenten hilft, fundierte Kaufentscheidungen zu treffen. Zudem wurden die Kontrollsysteme der Mitgliedstaaten sowie die Prozesse zur Überprüfung der Einhaltung der Kennzeichnungsvorschriften durch die Lebensmittelunternehmen analysiert.
Die wichtigsten Ergebnisse im Überblick:
Die Lebensmittelkennzeichnung in der EU kann Verbraucherinnen und Verbrauchern helfen, beim Kauf von Lebensmitteln fundiertere Entscheidungen zu treffen. Es gibt jedoch beträchtliche Lücken.Schwachstellen bei der Überwachung, Berichterstattung, den Kontrollsystemen und im Hinblick auf Sanktionen. Das führe dazu, dass Verbrauchende mit Etiketten konfrontiert sind, die verwirrend und irreführend sind.Fundierte Entscheidungen für Verbrauchende nicht möglich, da die lückenhaften EU-Rechtsvorschriften die Täuschung der Verbraucher erleichtern können.Es gibt Hinweise darauf, dass Verbrauchende die Etiketten nicht immer verstehen. Die sporadisch durchgeführten Sensibilisierungskampagnen für Verbrauchende reichen nicht.Bei Verstößen von Kennzeichnungsvorschriften oder freiwilligen Angaben sind die verhängten Geldbußen bzw. -strafen nicht immer abschreckend oder wirksam.
Quelle: Sonderbericht „Lebensmittelkennzeichnung in der EU“
Keit Pentus-Rosimannus, eines der insgesamt sieben für die Prüfung verantwortlichen Mitglieder des Europäischen Rechnungshofs, fand für die Ergebnisse der Untersuchung klare Worte: „Anstatt Klarheit zu schaffen, führen Lebensmitteletiketten oft zu Verwirrung; es gibt hunderte verschiedene Kennzeichnungssysteme, Logos und Werbeversprechen, die die Käufer entschlüsseln müssen“. Unternehmen zeigten bei den Verpackungsangaben große Kreativität. Die EU-Vorschriften könnten jedoch mit dem dynamischen Markt nicht Schritt halten, sodass rund 450 Millionen europäische Konsumenten den irreführenden Botschaften ausgesetzt sind, ob absichtlich oder nicht, äußerte sich Pentus-Rosimannus kritisch in einem Beitrag auf der Website des Europäischen Rechnungshofs.
Hartes Urteil des EU-Rechnungshofs: Rechtsvorschriften weisen Lücken auf
In der EU regeln verschiedene allgemeine Vorschriften die Informationen über Lebensmittel. Dazu zählen:
Verordnung über das allgemeine Lebensmittelrecht von 2002.Verordnung über Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben von 2006.Verordnung zur Information der Verbraucher über Lebensmittel von 2011.Spezifische Vorschriften, die Anforderungen für bestimmte Lebensmittel wie Wein, Eier, Honig, Olivenöl oder Lebensmittel für Kleinkinder festlegen.Außerdem definiert die EU „Etiketten“, die an Produkten angebracht werden dürfen.
Die bestehenden Rechtsvorschriften sind jedoch unzureichend oder weisen Lücken auf, so die Kritik der Prüfer. Sie erlauben es, selbst Produkte mit hohem Fett-, Zucker- oder Salzgehalt als nährwert- und gesundheitsfördernd darzustellen. Zuckerhaltige Energieriegel werden so als High-Protein-Produkte vermarktet. Auch für Behauptungen wie „verbessert die körperliche Leistung“ fehlen wissenschaftliche Beweise.
Besonders betroffen sind laut der Studie Veganer und Vegetarier. Die Begriffe „vegan“ oder „vegetarisch“ sind nicht einheitlich geregelt, da es keine EU-weite Definition für solche Produkte gibt, wie die umfangreiche EU-Studie zeigt. Auch bei den Klimazielen schlägt der EU-Rechnungshof Alarm, wobei Deutschland besonders im Fokus steht.

Der Nutri-Score soll helfen, gesunde Lebensmittel einzukaufen. Er ist jedoch nicht das einzige Kennzeichnungssystem in der EU, was zu Verwirrung bei Verbrauchern sorgen kann. (Symbolbild) © Boarding2Now/Depositphotos/IMAGO
Nährwertangaben auf der Vorderseite von Verpackungen wie Nutri-Score, NutrInform und Keyhole werden nicht in allen EU-Ländern verwendet. Keines dieser Systeme hat sich durchgesetzt. Der Nutri-Score gilt in Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg und den Niederlanden. Das Keyhole-Label wird in Dänemark, Litauen und Schweden genutzt, während NutrInform nur in Italien existiert.
Hartes Urteil des EU-Rechnungshofs: Orientierung fehtl beim Einkauf
Das Nebeneinander verschiedener Systeme mit unterschiedlichen Aussagen und Zielen führt laut Studie dazu, dass Konsumenten verwirrt sind, anstatt Orientierung beim Einkauf zu erhalten. So schnitten in einem Fall etwa Vollkorn-Spaghetti bei Edeka im Nutri-Score schlechter ab als normale Spaghetti. Nur standardisierte Vorschriften könnten den Verbrauchern helfen, gesündere Lebensmittel zu identifizieren und möglicherweise ernährungsbedingten Krankheiten vorzubeugen. Der EU-Rechnungshof empfiehlt der Kommission daher, durch verschiedene Maßnahmen mehr Klarheit für die Konsumenten zu schaffen.
Dazu sollten beispielsweise Lücken in der Lebensmittelkennzeichnung geschlossen und die Kontrollen für freiwillige Angaben wie nährwert- und gesundheitsbezogene Informationen verstärkt werden. Diese Kontrollen betreffen auch den Online-Handel. Bei verpflichtenden Angaben funktionieren die Kontrollen jedoch meist gut. (sthe)