Publiziert30. Januar 2025, 07:04
Nach Vorfall in Schule: Welche Gesetze gelten für Softair-Pistolen in Luxemburg?
Am Dienstag hat ein Vorfall mit einer Softair-Pistole bei einem Lycée für Aufsehen gesorgt. Der Erwerb einer solchen Waffe ab 0,5 Joule ist erst ab 18 Jahren erlaubt.


Nur volljährige Personen in Luxemburg dürfen eine Softair-Pistole mit über 0,5 Joule erwerben und besitzen.
Police Lëtzebuerg
Ein 14-Jähriger soll am Dienstag in der Nähe des Lycées Guillaume Kroll in Esch/Alzette nach einer Auseinandersetzung mit einer zwölfjährigen Schülerin eine Softair-Pistole benutzt haben. Der Fall rückt diese Art von Waffen erneut in den Fokus. «Es handelt sich um Nachbildungen im Bereich von 0,5 bis zwei Joule», erklärt Mike Arnoldy, Präsident des Vereins Airsoft Söldner Luxemburg in Monnerich. Diese Waffen, so die Polizei, «bedürfen keiner Genehmigung», Besitzer müssen aber volljährig sein.
Softair-Pistolen, wie sie am Dienstag in Esch verwendet wurden, sind relativ günstig. Ein 1,6-Joule-Modell, eine Nachbildung einer Sechs-Millimeter-Pistole, wird in den Fachgeschäften in Luxemburg bereits ab 79 Euro angeboten – mit dem Hinweis, dass nur Personen ab 18 Jahren solche kaufen dürfen. Laut Mike Arnoldy kontaktieren regelmäßig Minderjährige den Verein. «Wir akzeptieren keine Softair-Spieler unter 18 Jahren, auch nicht in Begleitung der Eltern. Alle unsere Mitglieder sind ausnahmslos mindestens 18 Jahre alt.»
Vorfall in Esch scheint ein Einzelfall zu sein
Der Besitz von Softair-Pistolen und ihr Gebrauch sind also sehr streng geregelt. «Das haben wir auch in unserer Vereinssatzung festgehalten. Wir distanzieren uns ausdrücklich von jedem unsachgemäßen Gebrauch», so Arnoldy. Dennoch seien diese Waffen, deren Kraft ohne entsprechende Schutzausrüstung zu Verletzungen führen kann, persönliches Eigentum und werden daher bei den Benutzern zu Hause aufbewahrt. Nach dem Vorfall vom Dienstag wurde die Waffe des Jugendlichen von der Polizei beschlagnahmt, und die Eltern werden im Rahmen der Ermittlungen befragt.
«Glücklicherweise sind diese Vorfälle Einzelfälle und nicht die Regel», sagt der Präsident des Vereins. Die Frage bleibe nach wie vor, wie ein Minderjähriger in den Besitz einer solchen Waffe komme. «Ein Airsoft-Spieler würde sich niemals mit einer sichtbaren Nachbildung auf offener Straße zeigen», sagt ein weiteres Vereinsmitglied.
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