>Der Verwaltungsgerichtshof hat erstmals bestätigt, dass rauchbare Hanfblüten dem Tabaksteuergesetz unterliegen – mit einschneidenden Konsequenzen auch für den Vertrieb.
>Während Blau und Türkis fieberhaft nach Möglichkeiten suchen, den Staatshaushalt in Ordnung zu bringen, kommt eine kleine Entlastung von völlig unerwarteter Seite: Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) sorgt für zusätzliche Einnahmen aus der Tabaksteuer.
>Das Höchstgericht hat nämlich erstmals bestätigt, dass rauchbare Hanfblüten, wie sie heute landauf, landab in Hanf-Shops feilgeboten werden, dem Tabaksteuergesetz unterliegen. Experten rechnen in einer vorsichtigen Schätzung mit Mehreinnahmen von zig Millionen Euro. Die Steuer beträgt 34 Prozent vom Kleinverkaufspreis.
>**THC-Gehalt unter 0,3 Prozent**
Cannabis- oder Hanfblüten mit einem sehr niedrigen THC-Gehalt – nämlich weniger als 0,3 Prozent – gelten nicht als Suchtmittel und dürfen gehandelt, besessen und für den Konsum verwendet werden. Ein Vorarlberger Hanf-Shop hatte getrocknete Blüten in größeren Mengen aus der Schweiz importiert. Das Zollamt Österreich/Zollstelle Feldkirch schrieb ihm dafür knapp 30.000 Euro an Tabaksteuer vor.
Das Unternehmen beschwerte sich dagegen beim Bundesfinanzgericht. Denn das, was da eingeführt wurde, sei gar kein Tabak. Darauf kommt es allerdings nicht an, wie das Gericht erkannte: Das Tabaksteuergesetz erfasse auch rauchbare Produkte, die teilweise oder ganz aus anderen Stoffen als Tabak bestehen. „Rechtserheblich“ sei, so das Gericht, ob die Produkte „geschnitten oder anders zerkleinert, gesponnen oder in Platten gepresst sind und ob sich diese Produkte ohne weitere industrielle Bearbeitung zum Rauchen eignen“
>**Zerrieben, gewuzelt, geraucht**
Das Gericht bejahte diese Frage: Es handle sich um Cannabisblüten, die zum Rauchen geeignet seien und üblicherweise auch geraucht würden. Dazu seien sie wegen ihres „anders zerkleinerten“ Zustands ohne industrielle Fertigung geeignet. Die Blüten könnten zwischen den Fingern zerrieben und, mit Tabak vermischt, in „Wuzelpapier“ in zigarettenähnlicher Form als Joint geraucht werden.
Zur hieb- und stichfesten Klärung der Rechtslage ließ das Gericht aber eine Revision an den VwGH zu. Der Gerichtshof sah angesichts der festgestellten Eignung und Verwendung der Blätter keinen Grund zur Annahme des Hanf-Shops, es lägen „mit Tabak in keinerlei Weise verwandte und vom Markt auch nicht so wahrgenommene Erzeugnisse“ vor. Vielmehr spreche der Zweck des Tabaksteuergesetzes gerade für die Einbeziehung von Produkten dieser Art in die Besteuerung, so das Höchstgericht (Ro 2024/16/0006).
>**Nur noch in Trafiken zu verkaufen**
>Walter Summersberger, Professor für Steuerrecht an der Johannes Kepler Universität Linz, weist im Gespräch mit der „Presse“ auf weitreichende Folgen dieser Entscheidung hin. Die Gleichstellung mit Tabak bewirke, dass rauchbare Cannabisblüten ab sofort nur noch in Trafiken verkauft werden dürfen. Das ergibt sich aus dem Tabakmonopolgesetz. Die zu erwartenden Steuereinnahmen schätzt er auf einen mittleren zweistelligen Millionenbetrag. Summersberger rechnet damit, dass sich nun auch Gerichte anderer EU-Staaten – auch solchen, in denen Cannabis teilweise legalisiert wurde – mit dieser Rechtsfrage befassen werden, zum Beispiel Deutschland.
Brennholz ab sofort Tabaksteuerpflichtig, nur noch in Trafiken erhältlich. “Wir haben uns gefragt ‘welche anderen Waren können wir lukrativ monopolisieren’, und Brennholz war der logische nächste Schritt.” Nachdem der Verwaltungsgerichtshof klar gestellt hatte, dass das Wort “Tabak” in “Tabakmonopolgesetz” keinerlei Bedeutung hat werden mit sofortiger Wirkung sämtliche brennbaren Materialien dem Einflussbereich des JT International Konzerns unterstellt. Dessen Sprecher betont, dass es für den österreichischen Steuerzahler eine gute Faustregel ist, anzunehmen, dass jedwede exotherme Redoxreaktion bei der ein brennbarer Brennstoff oxidiert wird kostenpflichtig ist und vom lokalen Trafikanten abgesegnet werden muss. Aufgrund dessen gehen Experten davon aus, dass binnen diesen Jahres die aerobe Atmung versteuert und nur noch innerhalb der Geschäftsräumlichkeiten von Trafiken erlaubt werden wird.
Find ich gut!
Was rauchen die am ~~OGH~~ VwGH? ~~Freu mich auf einen Artikel ohne Paywall.~~ Link ist ohne Paywall!
Bitte dazu auch mit thc > 0.3% legalisieren und versteuern !
Wenn das Budgetdefizit so oag is, könnte man doch gleich THC legalisieren und hunderte Millionen an Steuergeldern kassieren. Aber nein, lieber bis zur Besinnungslosigkeit saufen und jammern
Die ganzen CBD-Giftspritzer gehören sowieso verboten!
/s
Naja jetzt ist es ja Offiziel dass man es rauchen darf (war ja vorher nicht so). Einen Grenzwert im Straßenverkehr wird es trotzdem nicht geben. Der Innenminister hat ja auch schon angekündigt noch mehr auf den Straßen zu kontrollieren.
Doppelte einnahmen für den staat😂
Wie jetzt, seit wann gibt es in Ö legal Cannabis….
Und.plötzlich geben Blau/Schwarz das Cannabis frei. Das tät nimand mehr packe. : )))
Sorry kann mir da jemand erklären. Bedeutet das, dass die Hanf CBD Shops alle zumachen müssen? Da nur noch Trafik?
11 comments
>Der Verwaltungsgerichtshof hat erstmals bestätigt, dass rauchbare Hanfblüten dem Tabaksteuergesetz unterliegen – mit einschneidenden Konsequenzen auch für den Vertrieb.
>Während Blau und Türkis fieberhaft nach Möglichkeiten suchen, den Staatshaushalt in Ordnung zu bringen, kommt eine kleine Entlastung von völlig unerwarteter Seite: Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) sorgt für zusätzliche Einnahmen aus der Tabaksteuer.
>Das Höchstgericht hat nämlich erstmals bestätigt, dass rauchbare Hanfblüten, wie sie heute landauf, landab in Hanf-Shops feilgeboten werden, dem Tabaksteuergesetz unterliegen. Experten rechnen in einer vorsichtigen Schätzung mit Mehreinnahmen von zig Millionen Euro. Die Steuer beträgt 34 Prozent vom Kleinverkaufspreis.
>**THC-Gehalt unter 0,3 Prozent**
Cannabis- oder Hanfblüten mit einem sehr niedrigen THC-Gehalt – nämlich weniger als 0,3 Prozent – gelten nicht als Suchtmittel und dürfen gehandelt, besessen und für den Konsum verwendet werden. Ein Vorarlberger Hanf-Shop hatte getrocknete Blüten in größeren Mengen aus der Schweiz importiert. Das Zollamt Österreich/Zollstelle Feldkirch schrieb ihm dafür knapp 30.000 Euro an Tabaksteuer vor.
Das Unternehmen beschwerte sich dagegen beim Bundesfinanzgericht. Denn das, was da eingeführt wurde, sei gar kein Tabak. Darauf kommt es allerdings nicht an, wie das Gericht erkannte: Das Tabaksteuergesetz erfasse auch rauchbare Produkte, die teilweise oder ganz aus anderen Stoffen als Tabak bestehen. „Rechtserheblich“ sei, so das Gericht, ob die Produkte „geschnitten oder anders zerkleinert, gesponnen oder in Platten gepresst sind und ob sich diese Produkte ohne weitere industrielle Bearbeitung zum Rauchen eignen“
>**Zerrieben, gewuzelt, geraucht**
Das Gericht bejahte diese Frage: Es handle sich um Cannabisblüten, die zum Rauchen geeignet seien und üblicherweise auch geraucht würden. Dazu seien sie wegen ihres „anders zerkleinerten“ Zustands ohne industrielle Fertigung geeignet. Die Blüten könnten zwischen den Fingern zerrieben und, mit Tabak vermischt, in „Wuzelpapier“ in zigarettenähnlicher Form als Joint geraucht werden.
Zur hieb- und stichfesten Klärung der Rechtslage ließ das Gericht aber eine Revision an den VwGH zu. Der Gerichtshof sah angesichts der festgestellten Eignung und Verwendung der Blätter keinen Grund zur Annahme des Hanf-Shops, es lägen „mit Tabak in keinerlei Weise verwandte und vom Markt auch nicht so wahrgenommene Erzeugnisse“ vor. Vielmehr spreche der Zweck des Tabaksteuergesetzes gerade für die Einbeziehung von Produkten dieser Art in die Besteuerung, so das Höchstgericht (Ro 2024/16/0006).
>**Nur noch in Trafiken zu verkaufen**
>Walter Summersberger, Professor für Steuerrecht an der Johannes Kepler Universität Linz, weist im Gespräch mit der „Presse“ auf weitreichende Folgen dieser Entscheidung hin. Die Gleichstellung mit Tabak bewirke, dass rauchbare Cannabisblüten ab sofort nur noch in Trafiken verkauft werden dürfen. Das ergibt sich aus dem Tabakmonopolgesetz. Die zu erwartenden Steuereinnahmen schätzt er auf einen mittleren zweistelligen Millionenbetrag. Summersberger rechnet damit, dass sich nun auch Gerichte anderer EU-Staaten – auch solchen, in denen Cannabis teilweise legalisiert wurde – mit dieser Rechtsfrage befassen werden, zum Beispiel Deutschland.
Brennholz ab sofort Tabaksteuerpflichtig, nur noch in Trafiken erhältlich. “Wir haben uns gefragt ‘welche anderen Waren können wir lukrativ monopolisieren’, und Brennholz war der logische nächste Schritt.” Nachdem der Verwaltungsgerichtshof klar gestellt hatte, dass das Wort “Tabak” in “Tabakmonopolgesetz” keinerlei Bedeutung hat werden mit sofortiger Wirkung sämtliche brennbaren Materialien dem Einflussbereich des JT International Konzerns unterstellt. Dessen Sprecher betont, dass es für den österreichischen Steuerzahler eine gute Faustregel ist, anzunehmen, dass jedwede exotherme Redoxreaktion bei der ein brennbarer Brennstoff oxidiert wird kostenpflichtig ist und vom lokalen Trafikanten abgesegnet werden muss. Aufgrund dessen gehen Experten davon aus, dass binnen diesen Jahres die aerobe Atmung versteuert und nur noch innerhalb der Geschäftsräumlichkeiten von Trafiken erlaubt werden wird.
Find ich gut!
Was rauchen die am ~~OGH~~ VwGH? ~~Freu mich auf einen Artikel ohne Paywall.~~ Link ist ohne Paywall!
Bitte dazu auch mit thc > 0.3% legalisieren und versteuern !
Wenn das Budgetdefizit so oag is, könnte man doch gleich THC legalisieren und hunderte Millionen an Steuergeldern kassieren. Aber nein, lieber bis zur Besinnungslosigkeit saufen und jammern
Die ganzen CBD-Giftspritzer gehören sowieso verboten!
/s
Naja jetzt ist es ja Offiziel dass man es rauchen darf (war ja vorher nicht so). Einen Grenzwert im Straßenverkehr wird es trotzdem nicht geben. Der Innenminister hat ja auch schon angekündigt noch mehr auf den Straßen zu kontrollieren.
Doppelte einnahmen für den staat😂
Wie jetzt, seit wann gibt es in Ö legal Cannabis….
Und.plötzlich geben Blau/Schwarz das Cannabis frei. Das tät nimand mehr packe. : )))
Sorry kann mir da jemand erklären. Bedeutet das, dass die Hanf CBD Shops alle zumachen müssen? Da nur noch Trafik?
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