Der Zeitrahmen steht also. In der Woche vom 18. März soll die große Rentendebatte in der Chamber starten. Das teilte die Sozialministerin Martine Deprez (CSV) in der zuständigen Parlamentskommission den Abgeordneten am vergangenen Mittwoch mit.
Wie genau ihr Fahrplan aussehen wird, wer alles zur Rede kommt, steht bisher nicht fest, aber eins ist sicher: Die Debatte wird komplex und kompliziert sein, von Verfahrensfragen und Fachvokabular geprägt. Damit sich unsere Leserinnen und Leser in dem Dickicht an Fachbegriffen zurechtfinden, erklären wir Ihnen die zwölf wichtigsten Begriffe in der Rentendebatte.
Rentenniveau
Das durchschnittliche Rentenniveau ist ein Jahresmittel aller Renten durch die Anzahl der Versicherten. In Luxemburg liegt es weit höher als in anderen EU-Ländern. Gleichwohl gibt es Fälle, in denen Personen erhebliche Einbußen beim Renteneintritt hinnehmen müssen – sei es, weil sie nicht ausreichend Beiträge in die Pensionskasse eingezahlt haben oder ihre Rentenkarriere lückenhaft ist. Die monatliche Mindestrente in Luxemburg für 40 Beitragsjahre beläuft sich im Jahr 2024 auf 2.244,82 Euro. Die Höchstrente ist auf 10.392,67 Euro begrenzt.
Beitragsgrenze
Arbeitnehmer zahlen in die Rentenkasse, allerdings nur bis zu einer gewissen Einkommensgrenze. Bisher ist dieses gedeckelt auf ein Einkommen des fünffachen sozialen Mindestlohns, das derzeit 12.854,64 Euro beträgt.
Eintrittsalter
Das gesetzliche Renteneintrittsalter beträgt in Luxemburg 65 Jahre, sofern der Antragsteller mindestens 120 Versicherungsmonate vorweisen kann. Wurde die Berufstätigkeit in mehreren Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ausgeübt, werden die dortigen Versicherungsperioden für die Berechnung der 120 Monate berücksichtigt.
Zusatzrente
Neben der gesetzlichen Rente kann man sich eine Altersversorgung aufbauen, indem man in die betriebliche Altersversorgung einzahlt, sofern das eigene Unternehmen diese anbietet. Eine andere Möglichkeit sind Geldanlagen, wie die Lebensversicherung, Aktien oder anderes mehr.
Anrechnungszeiten
Das sind Zeiten, in denen zwar keine Beiträge gezahlt wurden, die aber für die Rentenkarriere angerechnet werden können, wie Babyjahre oder Erziehungszeiten, Studienzeiten oder Erwerbslosigkeit.
Beitragsgedeckte Zeiten
Die Rentenbeiträge werden in der Regel den Beschäftigten automatisch vom Lohn abgezogen. Aber wer seine Erwerbskarriere beispielsweise für die Kindererziehung unterbrochen hat, kann Beitragszeiten freiwillig nachkaufen. Auch wer die Kriterien für die Pflichtversicherung nicht erfüllt, kann sich auf eigene Initiative weiter versichern lassen.
Umlageverfahren
Im Umlageverfahren werden die Renten aus den laufenden Rentenbeiträgen bezahlt: Die Summen, die für die Altersversorgung der aktuellen Rentner benötigt werden, werden auf die aktuellen Erwerbstätigen umgelegt.
Konkret für Luxemburg heißt das: Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen jeweils acht Prozent des Bruttolohns in die Pensionskasse ein. Ab 1985 beteiligt sich der Staat mit sieben, seit 1990 mit acht Prozent. Dazu kommen Anlageerträge und weitere Mittel. Gesetzlich vorgesehen ist, dass das 1,5-Fache der Jahresausgaben als Reserve bestehen muss.
Lesen Sie auch:Was die Parteien versprochen haben, um unsere Renten zu sichern
Rentenfonds
Die Reserven sind im Fonds de Compensation (FDC) angelegt. Laut Gesetz investiert der FDC seine Mittel in Darlehen sowie den Erwerb von Immobilien und von Wertpapieren. Im Jahr 2007 gründete der FDC eine Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (SICAV). Derzeit ist dort der größte Teil der Rücklagen des allgemeinen Rentenversicherungssystems angelegt.
Vorzeitiger Ruhestand
Vorzeitig Rente beantragen können Erwerbstätige im Alter von 57 Jahren, vorausgesetzt, sie können eine Pflichtversicherungszeit von 480 Monaten nachweisen.
Aber auch mit 60 Jahren ist ein vorzeitiger Ruhestand möglich, wenn Versicherte insgesamt eine Pflichtversicherungs-, Weiterversicherungs- oder Optionsversicherungszeit, eine Rückkaufversicherungszeit und Ergänzungsversicherungszeit von 480 Monaten nachweisen können, von denen mindestens 120 Monate auf Pflichtversicherungs-, Weiterversicherungs-, Optionsversicherungs- und Rückkaufversicherungszeiten entfallen müssen. Grundsätzlich empfiehlt sich rechtzeitig eine Beratung bei der Pensionsversicherungsanstalt CNAP.
Abschläge
Wer früher in die Rente gehen will, muss Abschläge auf die Rente hinnehmen. Aber auch sonst ist ein Teil der Rente steuerpflichtig. Der Steuerabzug wird jedes Jahr per Ministererlass neu festgelegt und veröffentlicht. Außerdem werden Abzüge von 2,80 Prozent für die Krankenversicherung sowie 1,40 Prozent für die Pflegeversicherung fällig, bei denjenigen, die die Rente in Luxemburg beziehen und dort kranken- und pflegeversichert sind.
Brutto- und Nettorente
Die Nettorente ist die Rente abzüglich aller Abgaben, wie Krankenversicherung, Steuern, Pflegeversicherung, Altersabzug et cetera.
Indexierung
Mit jeder Indexierung steigt auch das Alterseinkommen, da dieses an die Entwicklung der Lebenskosten angepasst wird. Der Indexmechanismus ist eine Luxemburger Besonderheit.