Spannend, vor allem wenn man dagegen nicht wirklich vorgehen kann, weil laut Gesetz:
>Der Österreichische Rundfunk hat bei Erfüllung seines Auftrages auf die Grundsätze der österreichischen Verfassungsordnung, insbesondere auf die bundesstaatliche Gliederung nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung der Länder sowie auf den Grundsatz der Freiheit der Kunst, Bedacht zu nehmen und die Sicherung der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, der Berücksichtigung der Meinungsvielfalt und der Ausgewogenheit der Programme sowie die Unabhängigkeit von Personen und Organen des Österreichischen Rundfunks, die mit der Besorgung der Aufgaben des Österreichischen Rundfunks beauftragt sind, gemäß den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes zu gewährleisten.
Was ja dann nicht mehr gegeben wäre. Der ORF wäre nicht mehr gesetzeskonform und ich nehme auch stark an, dass dann die Einhebung der Gebühr nicht mehr legal wäre?
Mir fällt jemand ein, der argumentieren könnte in seinen Rechten verletzt worden zu sein und deshalb vor den VfGH ziehen könnte: Alexander Wrabetz, oder nicht?
Vielleicht findet ja wer einen kreativen Weg dagegen vorzugehen – ähnlich wie Rudi Vouk gegen die einsprachigen Ortstafeln durch Selbstanzeige nach Überschreiten des 50ers im Ortsgebiet.
Dann würde doch die EU klagen oder ?
>”Übergroßer Einfluss der Politik müsste ausgerechnet von Politiker:innen bekämpft werden”
Ist das nicht sogar das Hauptproblem in der ganzen Republik? Um eine Sache demokratischer und transparenter zu gestalten, müssen Politiker freiwillig Macht abgeben und sich von anderen kontrollieren lassen. Und das tun sie nur sehr ungern. Deshalb haben wir auch noch immer kein Transparenzpaket oder eine Reform der Volksbegehren (obwohl es dafür sofort eine Mehrheit in der Bevölkerung gäbe).
cool also zahlt man GIS für eine nicht neutrale und nicht unabhängige Medienlandschaft…
7 comments
Spannend, vor allem wenn man dagegen nicht wirklich vorgehen kann, weil laut Gesetz:
>Der Österreichische Rundfunk hat bei Erfüllung seines Auftrages auf die Grundsätze der österreichischen Verfassungsordnung, insbesondere auf die bundesstaatliche Gliederung nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung der Länder sowie auf den Grundsatz der Freiheit der Kunst, Bedacht zu nehmen und die Sicherung der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, der Berücksichtigung der Meinungsvielfalt und der Ausgewogenheit der Programme sowie die Unabhängigkeit von Personen und Organen des Österreichischen Rundfunks, die mit der Besorgung der Aufgaben des Österreichischen Rundfunks beauftragt sind, gemäß den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes zu gewährleisten.
Was ja dann nicht mehr gegeben wäre. Der ORF wäre nicht mehr gesetzeskonform und ich nehme auch stark an, dass dann die Einhebung der Gebühr nicht mehr legal wäre?
Mir fällt jemand ein, der argumentieren könnte in seinen Rechten verletzt worden zu sein und deshalb vor den VfGH ziehen könnte: Alexander Wrabetz, oder nicht?
Vielleicht findet ja wer einen kreativen Weg dagegen vorzugehen – ähnlich wie Rudi Vouk gegen die einsprachigen Ortstafeln durch Selbstanzeige nach Überschreiten des 50ers im Ortsgebiet.
Dann würde doch die EU klagen oder ?
>”Übergroßer Einfluss der Politik müsste ausgerechnet von Politiker:innen bekämpft werden”
Ist das nicht sogar das Hauptproblem in der ganzen Republik? Um eine Sache demokratischer und transparenter zu gestalten, müssen Politiker freiwillig Macht abgeben und sich von anderen kontrollieren lassen. Und das tun sie nur sehr ungern. Deshalb haben wir auch noch immer kein Transparenzpaket oder eine Reform der Volksbegehren (obwohl es dafür sofort eine Mehrheit in der Bevölkerung gäbe).
cool also zahlt man GIS für eine nicht neutrale und nicht unabhängige Medienlandschaft…
Überraschend…
Diktatur. /s