Publiziert4. Februar 2025, 11:37
Selbstjustiz: Jugendliche locken Mann in Falle – doch er tat nichts Verbotenes
Zwei junge Männer lockten einen 43-Jährigen nach Kreuzlingen TG im Glauben, einem Pädophilen auf der Spur zu sein. Doch sie begangen einen groben Fehler.
Zwei Jugendliche lockten einen Mann nach Kreuzlingen TG, und gaben sich als 16-jähriges Mädchen aus.
Der Mann tat jedoch nichts Verbotenes, da der Kontakt mit einer 16-Jährigen in der Schweiz legal ist.
Die Polizei warnt vor Selbstjustiz und rät, Verdachtsfälle den Behörden zu melden.
Der Mann verzichtete darauf, die Jugendlichen wegen falscher Verdächtigung anzuzeigen.
Fabio* (18) und Justin* (19) dachten, einen 43-Jährigen als Pädophilen entlarvt zu haben. Auf einer Online-Plattform schlüpften sie in die Rolle eines 16-jährigen Mädchens und lockten ihn nach Kreuzlingen TG. Als er am Treffpunkt erschien, lauerten sie ihm auf und stellten ihn zur Rede. Er floh daraufhin in ein Restaurant, wo die Jugendlichen ihn erneut konfrontierten. Schliesslich wurde die Polizei alarmiert und nahm alle Beteiligten mit auf den Polizeiposten. Blöd nur, dass sich der Mann gar nicht strafbar gemacht hatte. Denn: Der Kontakt mit einer 16-Jährigen ist in der Schweiz nicht illegal.
Wie die Kantonspolizei Thurgau gegenüber 20 Minuten bestätigte, wurde der Mann zum Polizeiposten mitgenommen und befragt. «Da keine strafrechtlich relevante Handlungen festgestellt werden konnten, nicht zuletzt, weil es sich bei der fiktiven Person um eine 16-Jährige handelte, konnte der Mann den Polizeiposten wieder verlassen», sagt Sprecherin Roxanne Gräflein. Die Polizei warnt ausdrücklich vor solchen Aktionen: «Wir rufen dazu auf, solche Ermittlungen der Polizei zu überlassen, weil man sich durchaus selbst in Gefahr bringen kann.» Statt in Selbstjustiz zu handeln, solle man Verdachtsfälle direkt der Polizei melden – allerspätestens, bevor es zu einem Treffen komme.
«Jugendliche handelten naiv, aber wohl nicht strafbar»
Rechtsanwalt Max Imfeld bezeichnet das Vorgehen der Jugendlichen in Kreuzlingen als überstürzt und naiv, da sie den Mann mit ungenügendem Wissen in eine Falle gelockt und öffentlich konfrontiert haben: «Wenn sie aus Leichtsinn gehandelt haben, könnte man ihr Verhalten als fahrlässig bezeichnen», erklärt Imfeld.
Der Mann selbst hätte die Möglichkeit, die Jugendlichen zivilrechtlich zu verklagen. «Er könnte mit einer falschen Anschuldigung (Art. 303 StGB) argumentieren.» Falls die Jugendlichen ihn öffentlich im Restaurant als «Pädophilen» bezeichnet hätten, könnte das als üble Nachrede oder Verleumdung (Art. 173/174 StGB) gewertet werden.
Eine strafrechtliche Verfolgung der beiden Jugendlichen hält Imfeld aber trotzdem für unwahrscheinlich. Den Jugendlichen müsste nachgewiesen werden, dass sie absichtlich oder eventualvorsätzlich eine falsche Anschuldigung gemacht hätten. «Da die Jugendlichen im guten Glauben handelten, eine Straftat aufgedeckt zu haben, trifft das nicht zu.»
Auch für Imfeld zeige der Fall, wie riskant Selbstjustiz sein könne und warum es wichtig ist, solche Angelegenheiten der Polizei zu überlassen. Wie die Polizei mitteilt, habe der Mann von einer Anzeige gegen die Jugendlichen abgesehen.
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