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In Wien hat eine Frau mehrfach einen privaten Parkplatz genutzt, um eine Kollegin von der Arbeit nach Hause zu bringen. Dies könnte ihr nun teuer zu stehen kommen.
Wien – Falschparken kann teuer werden. Meldungen von Autofahrern, die hohe Strafgebühren zahlen sollen, sind nicht gerade selten. In immer mehr Fällen handelt es sich dabei sogar um Privatanzeigen.
So auch in einem Fall aus Wien, der besonders extrem scheint: Dort bekam ein Mann vor Kurzem elf Briefe eines Anwalts zugestellt. In den Schreiben wird er zu einer Zahlung von 1500 Euro für die vermeintliche Besitzstörungen eines Friseursalons aufgefordert. Der Grund: Seine Frau hatte mehrmals für kurze Zeit auf dem Parkplatz vor dem Geschäft gehalten.
20 Sekunden gehalten und nicht ausgestiegen: Frau soll 1500 Euro Falschparkgebühr zahlen
Allerdings hatte die 52-Jährige dort lediglich eine Arbeitskollegin auf dem Nachhauseweg abgesetzt. Das heißt, sie ist weder dort ausgestiegen noch lange dort stehen geblieben. Laut Eigenaussage des Mannes gegenüber heute.at habe es sich um etwa 20 Sekunden gehandelt. Entsprechende Aufnahmen von Überwachungskameras bestätigten, dass die Frau dort jeweils für sehr kurze Zeit hielt. Seit September 2024 ist dies elfmal vorgekommen.
Für die Anwälte und den Friseursalon ändert das jedoch nichts an der Forderung. Sie beharren weiterhin darauf, dass dort nicht nur gehalten, sondern geparkt wurde. Die Forderung von 1500 Euro sei laut der zuständigen Anwaltskanzlei bereits ein Zeichen des guten Willens. Sollte die Zahlung verweigert werden, drohe dem Ehepaar eine Besitzstörungsklage.
Am Flughafen Berlin-Brandenburg hat ein VW Golf in einem Jahr über 200.000 Euro an Parkgebühren gesammelt.
Parkplatz-Abzocke in Wien: Zuständige verteidigen Entscheidung
Grund für das strenge Vorgehen seien laut den Betreibern des Friseursalons schlechte Erfahrungen in der Vergangenheit: Der Parkplatz sei mehrmals für sogenannte Tuning-Treffen missbraucht worden. Es handelt sich dabei um Treffen bei denen Auto-Enthusiasten zusammenkommen, um ihre modifizierten Fahrzeuge zu präsentieren. Der Parkplatz des Friseurs sei ebenfalls häufig von Taxifahrern, Lieferanten und Falschparkern ausgenutzt wurden, die sich teilweise aggressiv gegenüber dem Friseur-Personal verhielten. Daher gingen die Besitzer nun so streng dagegen vor.

Halten oder Parken? Die Drei-Minuten-Regel macht den Unterschied. (Symbolbild) © Dreamstime/Imago
Wie der Fall ausgehen wird, ist noch offen. Im Grunde gilt in Wien wie in Deutschland aber die 3-Minuten-Regel. Diese hilft zu unterscheiden, wann es sich um Halten und wann um Parken handelt. In Deutschland gilt ein Auto als geparkt, wenn es länger als drei Minuten stehenbleibt. In Wien und Österreich ist die Definition sogar entgegenkommender: Laut dem ÖAMTC ist es erlaubt bis zu 10 Minuten auf privaten Parkplätzen zu halten, sofern der Fahrer das Fahrzeug nicht verlässt. Daher handelt es sich in diesem Fall des Wiener Ehepaars um Halten und nicht um Parken. (jus)