
Kennt sich jemand mit Mietverträgen aus? 🙈 Wir wollen umziehen und finden nichts bzgl. Kündigungsfrist. Nur diesen Absatz. Aber das ist so schwammig formuliert. Wie würdet ihr das einordnen? 3 Monate Frist oder geht‘s da um die Beendigung nach der Befristung?
15 comments
Kenn so einen Absatz leider selber nicht.
Aber sonst gibts beim Land eine Beratung für Mieter. Hab da mal angerufen waren sehr freundlich und kompetent. (Die Nummer hab ich leider nicht mehr, musst du dir ergooglen)
Ist es ein befristeter Mietvertrag?
Einzig schwammige was ich da finde ist deine Fragestellungen.
Das Ende deines Mietverhältnisses ist wenn du ausziehst. Deine Kündigungsfrist ist also 3 Monate.
Das ist eine ungewöhnliche Formulierung, frag nach was das bedeutet. Vielleicht will er die Wohnung schon herzeigen wenn Du noch drin bist und diesbezüglich Vereinbarungen treffen. Muss man in Maßen tolerieren glaub ich.
Dafür gibt es Gesetze. Viele Sachen die in solchen Verträgen drinnen stehen wären vor Gericht eh nicht haltbar. Wie Zb. Manchmal haustierverbote, Rauchverbote usw.
Bei der AK gibt’s ja auch eine Abteilung die sich um sowas kümmert.
Für mich hört sich das so an, dass du einfach vor dem Ende des befristeten MV dich rechtzeitig melden sollst und bescheid geben sollst ob du doch noch in der Wohnung bleibst oder nicht.
Hi
Die Klausel ist unwirksam.
Der Vermieter kann dich nicht zu “Absprachen bezüglich Weitervermietung” verpflichten.
Geht dabei auch gar nicht um die Kündigungsfrist.
Hintergrund der Klausel ist, der Vermieter will von dir, das du entweder selbst einen Nachmieter beschaffst, oder dich anderwärtig um die Nachnutzung der Immobilie kümmerst.
Anders Formuliert der Vermieter will dir seinen Job aufdrücken.
Coole Idee, rechtlich natürlich nicht haltbar.
Besichtigungen, in eingeschränktem Rahmen, musst du erdulden.
Details dazu gibts bei AK oder Mietervereinigung.
Damit enden deine Pflichten, die Nachmietersuche betreffend, auch schon wieder.
du müsstest als erstes checken ob das MRG gilt, weil nach ABGB kannst viel vereinbaren. die kündigungsfrist betrifft des net was du da markiert hast
Ich würde den Mieter einen eingeschrieben Brief! schreiben dass man hiermit (zum Monatsletzen) innerhalb einer Frist von 3 Monaten das Mietverhältnis kündigt.
Ich find’s super dass hier gleich alle Schaum vom Maul bekommen.
Ich lese da gar keine böse Absicht raus, ist doch egal wenn man sich 3 Monate vor Ablauf mal mit dem Vermieter abspricht.
Eigentlich dürfte es mit der eingeräumten Kündigungsfrist kein problem sein
Aber hier ein Tipp vom Profi einfach miete nicht bezahlen dan ist es schon nach 2 Monaten möglich den Vertrag aufzulösen 😃👍
In Wien musst du nur wissen wann das hous gebaut wurde, wofür es eine Website gibt
Befristete Verträge kannst nach einem Jahr Kündigen und nach drei weiteren Monaten kannst ausziehen.
Das heißt allerdings:
– 12 Monate müssen vergehen
– Im 13 Monat kannst du schriftlich kündigen
– Und nach 16 Monaten ist man frühestens aus dem Vertrag und der Wohnung draußen.
Update:
Herzlichen Dank für alle eure Antworten. Ich habe sie alle gelesen.
Unsere Vermieterin hat zugestimmt, uns aus dem Vertrag zu lassen, sobald sie einen Nachmieter gefunden hat. 🙂
So weit ich weiß hilft die AK bei Mietverträgen.
Wenn du aus Graz bist kannst die Kpö fragen die kennen sich da aus