Publiziert13. Februar 2025, 08:08

Luxemburg: Was hat die EZB mit dem Caritas-Skandal zu tun?

Die Europäische Zentralbank spielt eine zentrale Rolle in den Ermittlungen zur Caritas-Veruntreuung von 61 Millionen in Luxemburg.

Vanessa Strauch
Die EZB selbst äußere sich traditionell nicht zu laufenden Untersuchungen einzelner Banken.

Die EZB selbst äußere sich traditionell nicht zu laufenden Untersuchungen einzelner Banken.

dpa/Editpress

Die Ermittlungen zur Veruntreuung von 61 Millionen Euro bei der Luxemburger Caritas haben längst auch die Finanzaufsicht erreicht. Während die nationale Aufsichtskommission des Finanzsektors CSSF für die kleineren Banken des Landes zuständig ist, fällt die Kontrolle der großen und systemrelevanten Institute – darunter auch die in der Caritas-Affäre betroffenen Banken Spuerkeess und BGL – in den Aufgabenbereich der Europäischen Zentralbank (EZB).

«Wir überwachen auf nationaler Ebene die Einhaltung der Gesetze zur Geldwäschebekämpfung. Die EZB auf internationaler Ebene – auch über der Caritas-Affäre hält sie die Hand», erklärte ein Sprecher der CSSF gegenüber L’essentiel. Man stehe generell im engen Austausch mit der EZB. Speziell ausgebildete Teams arbeiten daran, mögliche Verstöße gegen regulatorische Vorgaben zu analysieren.

Chamber erhält keine Einsicht in die Ergebnisse

Insgesamt wurden Überziehungskredite in Höhe von 33 Millionen Euro an die Caritas vergeben. Wie die Luxemburger Staatsanwaltschaft vergangenen Oktober mitteilte, wurden 8200 Transaktionen in kurzen Abständen auf mehrere hundert Konten in verschiedenen Ländern getätigt. Dies wahrscheinlich mithilfe von Präsidentenbetrug: Eine Täuschung, bei der sich Kriminelle als Führungskräfte ausgeben.

Laut Vorschriften dürfen gemeinnützige Organisationen Kredite nur mit Sicherheiten erhalten – ob diese Regel eingehalten wurde, wird derzeit geprüft. Die CSSF hat ihre Untersuchung zu möglichen Verstößen gegen Geldwäschevorschriften bereits abgeschlossen. «Die betroffenen Banken haben bis Ende März Zeit, darauf zu reagieren», hieß es Anfang Januar in einer Sonderkommission der Chamber. Die Ergebnisse gehen jedoch ausschließlich an die EZB und die Banken selbst.

Die EZB selbst äußere sich traditionell nicht zu laufenden Untersuchungen einzelner Banken. Sollte jedoch ein Institut gegen regulatorische Vorgaben verstoßen haben, könnte die Zentralbank Sanktionen oder Geldstrafen verhängen. Entsprechende Entscheidungen werden auf der Website der EZB veröffentlicht.

Folgst Du uns schon auf WhatsApp?

Abonniere unseren Kanal, aktiviere die kleine 🔔 und erhalte eine News-Übersicht sowie spannende Storys und Unterhaltung zum Feierabend.