Publiziert14. Februar 2025, 04:30
Zürich: Migrationsamt liess Schwerkriminellen ins Land
Obwohl er acht Vorstrafen hatte und ausgewiesen wurde, durfte ein 48-jähriger Kosovare wieder einreisen. Am Freitag steht er erneut vor Gericht.
Ein 48-jähriger Kosovare durfte trotz acht Vorstrafen und einem Einreiseverbot wieder in die Schweiz einreisen.
Das Migrationsamt Zürich erteilte ihm eine Aufenthaltsbewilligung, obwohl er im Antrag falsche Angaben machte.
Der Mann betrieb eine Hanfplantage und sprengte einen Bancomaten in Dietlikon in die Luft.
Er befindet sich derzeit im vorzeitigen Strafvollzug und steht erneut vor Gericht.
Wegen einer Panne im Zürcher Migrationsamt konnte ein hierzulande mehrfach verurteilter Straftäter wieder zurück in die Schweiz reisen und hier weiter sein Unwesen treiben: Der Kosovare betrieb eine Indoor-Hanfplantage, versteckte seinen aus dem Hafturlaub geflohenen Bruder vor den Behörden und sprengte am 31. August 2021 einen Bancomaten in Dietlikon ZH in die Luft. Laut Anklageschrift hatte der Feuerball einen Durchmesser von zehn Metern, der Sachschaden wurde auf 69’000 Franken beziffert.
Doch wie kam ein ausgeschaffter Straftäter trotz ellenlangem Vorstrafenregister und Einreiseverbot wieder an eine Aufenthaltsbewilligung? Wir beantworten die wichtigsten Fragen zum Fall:
Wieso wurde der Mann ausgeschafft?
Der Carrosseriespengler wurde zwischen 1996 und 2006 mehrmals straffällig. Achtmal wurde er rechtskräftig verurteilt, kumuliert betrugen die Freiheitsstrafen rund 40 Monate. Das Migrationsamt des Kantons Zürich entzog ihm 2009 die Niederlassungsbewilligung, im April 2011 bestätigte das Bundesgericht die Verfügung. Der Mann musste die Schweiz daher im September 2011 verlassen. Es wurde ein fünfjähriges Einreiseverbot verhängt.

Das Migrationsamt entzog dem Mann die Niederlassungsbewilligung und wies ihn aus.
20min/Michael Scherrer
Was passierte danach im Kosovo?
Der Mann hatte vor seiner Abreise die Einfuhr von 110 Kilogramm Haschisch aus dem Kosovo via Albanien und Italien in die Schweiz organisiert. Im kosovarisch-albanischen Grenzgebiet wurde er von den albanischen Behörden mit den Drogen in flagranti verhaftet. 2012 wurde er in Albanien zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und acht Monaten verurteilt.

In Albanien wurde der Mann in flagranti mit 110 Kilogramm Haschisch erwischt (Symbolbild).
IMAGO/ZUMA Press Wire
Ein im Kanton Zürich geführtes Verfahren wegen des Verkaufs von zehn Kilogramm Haschisch wurde daraufhin eingestellt.
Wieso durfte der Mann wieder in die Schweiz einreisen?
2016 stellte der Kosovare beim Migrationsamt zwecks Familiennachzug – Frau und Kinder leben in der Schweiz – ein Gesuch für eine Einreisebewilligung. Dem Gesuch fügte er einen sauberen Strafregisterauszug aus dem Kosovo sowie eine Bestätigung der kosovarischen Polizei hinzu, die nachwies, dass er im Kosovo keine kriminelle Vergangenheit hat.
Obwohl der Mann mit zwei Verurteilungen aus den Jahren 2008 und 2009 noch im Schweizer Strafregister aufgeführt war, erteilte ihm das Migrationsamt nur einen Monat später die Einreiseerlaubnis. Der Kosovare reiste kurze Zeit später wieder ein.
Und wie kam er an die Aufenthaltsbewilligung?
Wenige Tage nach seiner Ankunft in Zürich reichte er im Kreisbüro ein Gesuch um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung ein. Die Frage, ob er vorbestraft sei, kreuzte er mit «Nein» an.
Laut Anklageschrift übersahen die zuständigen Mitarbeitenden des Migrationsamts wichtige Dokumente oder lasen sie nicht durch. Die Konsequenz: Der Straftäter erhielt nur einen Tag nach Eingang des Gesuchs «ohne nähere oder vertiefte Prüfung seiner Angaben» die beantragte Aufenthaltsbewilligung. Die Staatsanwaltschaft übt Kritik: «Das öffentliche Interesse an einer weiteren Fernhaltung des Beschuldigten in Kenntnis dieser langjährigen ausländischen Vorstrafe wäre durchaus höher gewichtet worden als seine privaten und familiären Interessen.»
Wo befindet sich der Mann jetzt?
Zurzeit befindet sich der Kosovare in der JVA Pöschwies im vorzeitigen Strafvollzug. Das Bezirksgericht hatte ihn 2023 zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und vier Monaten sowie einem 14-jährigen Landesverweis verurteilt.

Der Mann befindet sich in der Justizvollzugsanstalt Pöschwies.
Tamedia/Urs Jaudas
Weil die Staatsanwaltschaft Berufung einlegte, muss sich am Freitag das Zürcher Obergericht mit dem Fall beschäftigen. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und fünf Monaten und einen Landesverweis von 14 Jahren. 20 Minuten wird vom Prozess berichten.
Da die Frage der erschlichenen Aufenthaltsbewilligung Teil des Gerichtsfahrens ist, kann sich das Zürcher Migrationsamt nicht weiter zum Fall äussern.
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