In Spanien gilt Luis Rubiales‘ erzwungener Kuss auf den Mund einer spanischen Fußballweltmeisterin, Jennifer Hermoso, als sexueller Übergriff. Das wäre in Luxemburg nicht der Fall.

Rubiales, ehemaliger Präsident des spanischen Fußballverbandes, küsste Jennifer Hermoso auf den Mund, nachdem Spanien die Frauenfußball-Weltmeisterschaft 2023 gewonnen hatte. Nun steht er wegen sexueller Aggression und zudem noch Nötigung vor Gericht.

Aber welche rechtlichen Folgen würden ihm in Luxemburg für einen Kuss auf den Mund ohne Einwilligung erwarten?

Rubiales-Kuss in Luxemburg kein sexueller Übergriff

Im Fall Rubiales wird sein Kuss ohne Hermosos Einwilligung von der spanischen Justiz als sexueller Übergriff bewertet. Dies ist auf das neue Zustimmungsgesetz zurückzuführen, das 2022 in Kraft trat und nicht zwischen sexueller Aggression mit Gewalt und sexuellem Missbrauch ohne Gewalt unterscheidet.

Alle nicht einvernehmlichen sexuellen Handlungen gelten als sexuelle Übergriffe. Zudem gilt in Spanien der fehlende Widerstand des Opfers nicht als Zustimmung.

Das CID Fraen an Gender, ein feministisches Zentrum, begrüßt gegenüber dem „Luxemburger Wort“, dass Spanien „mit seiner Reform des Sexualstrafrechts ein wichtiges Signal“ gesendet habe, da alle sexuellen Handlungen „ohne ausdrückliche und freiwillige Zustimmung als strafbar“ eingestuft werden.

Auch in Luxemburg wird das Einverständnis bei Volljährigen wie in Spanien definiert. Dass das Opfer keinen Widerstand leistet, gilt also nicht als Zustimmung. Aber im Luxemburger Strafgesetz wird noch ein Unterschied gemacht, ob eine erzwungene Zustimmung mit Gewalt oder ohne erzwungen wurde. Ein Kuss ohne Einverständnis wird deshalb in Luxemburg anders behandelt als in Spanien.

Das luxemburgische Strafgesetzbuch unterscheidet nicht, ob es sich um einen Übergriff oder einen Missbrauch handelt.

Auf Anfrage des „Luxemburger Wort“ erklärt Anwalt Georges Pierret, dass ein Rubiales-Fall nach dem neuen Luxemburger Gesetz vom vergangenen August als Verletzung der sexuellen Integrität beschrieben wird. Nicht als sexueller Übergriff wie in Spanien.

Die sexuelle Integrität zu verletzen, ist im luxemburgischen Strafgesetzbuch als „eine sexuelle Handlung an einer Person vorzunehmen, die damit nicht einverstanden ist“, definiert.

Lesen Sie auch:Kuss-Skandal: Ein Lippenleser liefert neue Anhaltspunkte

Das luxemburgische Strafgesetzbuch unterscheidet nicht, ob es sich um einen Übergriff oder einen Missbrauch handelt. Es macht jedoch einen Unterschied, ob Gewalt angewendet wurde oder nicht.

Was ist die mögliche Strafe für einen erzwungenen Kuss?

Darüber hinaus kann die Nichteinwilligung erfolgen, indem der Täter entweder durch Gewalt anwendet, sein Opfer bedroht oder es überrascht. Im Fall Hermosos wird die „Nichtzustimmung durch Überraschung“ von der Staatsanwaltschaft angenommen.

In einem solchen Fall wird die Verletzung der sexuellen Integrität durch Überraschung nach Angaben der luxemburgischen Anwaltskammer mit einer Freiheitsstrafe von zwei Monaten bis zu zwei Jahren und einer Geldstrafe von 251 bis 10.000 Euro bestraft. Dies gemäß Artikel 372 des luxemburgischen Strafgesetzbuches, so die Anwaltskammer auf Nachfrage vom „Luxemburger Wort“.

Lesen Sie auch:Anwalt vs. Untersuchungsrichter: Ende einer Justizposse

„Es ist aber schwer zu sagen, wie so ein Verfahren in Luxemburg genau aussehen würde“, meint Maître Georges Pierret. Die betroffene Person müsste Anzeige erstatten, die Staatsanwaltschaft eingeschaltet und eine Untersuchung eingeleitet werden. „Die einzelnen Elemente, die im Gesetz verankert sind, würden analysiert werden: War es ein Kuss? War es auf dem Mund? Gab es eine Zustimmung?“

In einem ähnlichen Fall wie Luis Rubiales‘ würde auch die Absicht untersucht werden – ob es zum Beispiel einen „affektiven Hintergrund“ für sein Handeln gegeben habe. „Das wäre in dem Fall die gewonnene Fußballweltmeisterschaft“. „Der allgemeine Kontext sollte nicht außer Acht gelassen werden im strafrechtlichen Bereich, auch wenn die Handlung strafbar bleibt“, so Pierret.

Was kann Luxemburg aus dem Rubiales-Fall lernen?

In Spanien wird der Fall Rubiales und die Entscheidung von Hermoso, vor Gericht zu gehen, in der öffentlichen Wahrnehmung als Schritt gegen Machismus und Machtmissbrauch gegenüber Frauen, insbesondere im Sport, gesehen.

Lesen Sie auch:Wie Luxemburg eine strengere Kontrolle von Gewalttätern verzögert

Für das CID sei dieser Prozess ein Beweis für die Bedeutung der „feministischen Öffentlichkeits- und Sensibilisierungsarbeit“.

Auf Anfrage des „Luxemburger Wort“ erklärte das CID jedoch, dass in Luxemburg „auf struktureller Ebene“ noch Handlungsbedarf bestehe, insbesondere beim Thema Prävention. Hier habe das CID 2023 einen Forderungskatalog veröffentlicht, der unter anderem vorsieht, Prävention als festen Bestandteil in die Ausbildung von Polizei-, Justiz- und Gesundheitspersonal zu integrieren.

Das CID weist auch darauf hin, dass bestehende Gesetzeslücken geschlossen werden müssten, damit Taten „nicht aufgrund von Verfahrenshürden ungeahndet bleiben”.