Publiziert19. Februar 2025, 08:01

Luxemburg: «Jonk Demokraten» fordern Legalisierung von Pfefferspray ab 16

Pfefferspray gilt in Luxemburg als Waffe und ist verboten. Die Regelungen sind in Europa höchst unterschiedlich.

Séverine Goffin
Selbstverteidigungssprays sind in Luxemburg nicht erlaubt.

Selbstverteidigungssprays sind in Luxemburg nicht erlaubt.

Illustration

«Es ist nicht selten, dass Kunden, die nicht wissen, dass es in Luxemburg illegal ist, uns fragen, ob sie ein Pfefferspray zur Selbstverteidigung kaufen können», erzählt uns ein Waffenhändler aus dem Großherzogtum. Derzeit fallen Pfeffersprays oder andere Reizstoffsprühgeräte, beispielsweise mit Chili oder CS-Gas unter die Kategorie der verbotenen Waffen.

Der Besitz kann mit einer Geldstrafe von 25.001 bis 500.000 Euro oder einer Freiheitsstrafe von drei bis acht Jahren – oder beidem – geahndet werden. Die «Jonk Demokraten» fordern in einer am Dienstag veröffentlichten Mitteilung, dass Pfefferspray frei verkäuflich wird. Insbesondere Frauen soll das ermöglichen, «sich im Falle eines gewalttätigen Angriffs zu verteidigen, wenn das Gesetz nicht ausreicht, um sie zu schützen».

Gewünschte Altersbeschränkung: Ab 16

Kaufen können sollen es Jugendliche ab 16 Jahren, so die Vorstellung der Jugendpartei der DP, «da Jugendliche hierzulande ab diesem Alter Abendveranstaltungen besuchen dürfen.» Die Polizei solle Schüler bei ihren regelmäßigen Besuchen für den Gebrauch und die Risiken von Pfefferspray sensibilisieren.

Dieselben Ziele verfolgt eine Petition von vergangenem November. Sie hatte nur 133 Unterschriften gesammelt. In Belgien sind Selbstverteidigungssprays verboten. In Frankreich können sie ab 18 Jahren legal erworben werden, in Deutschland fallen sie nicht unter das Waffengesetz und haben keine Altersbeschränkung. Aber Achtung: Nur, wenn sie als «Tierabwehrspray» gekennzeichnet sind.

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