Tatsächlich ist in Artikel 115h des Grundgesetzes festgelegt, dass Wahlperioden des Bundestags, die eigentlich in Kriegszeiten ablaufen würden, erst sechs Monate nach Beendigung des Verteidigungsfalls enden. Bei den Amtszeiten von Mitgliedern des Bundesverfassungsgerichts sind es ebenfalls sechs, im Falle des Bundespräsidenten sogar neun Monate.
«Sogar die Oppositionsparteien in der Ukraine sehen heute keine Möglichkeit, demokratische Wahlen zu veranstalten», sagte Makeiev. «Im Frieden werden wir natürlich Wahlen veranstalten.»
Auf die Frage, warum Trump die russische Darstellung übernehme, antwortete Makeiev in der ARD, er könne dazu zwar nicht viel sagen. «Wir wissen aber, dass Russland sehr aktiv mit Propaganda die westlichen Gesellschaften zu verunsichern versucht – und das mag auch der Grund sein, dass die russischen Narrative weiter verbreitet werden.»
Für Kommentatoren ausserhalb des Kriegsgebiets habe er einen Ratschlag: «Kommen Sie mal in die Ukraine und erleben Sie zwei, drei Tage in der Ukraine, um zu begreifen, was es heisst, im 21. Jahrhundert unter Luftalarm-Sirenen, Drohnen- und Raketenangriffen weiter demokratisch regieren zu können und Freiheit schützen zu müssen.» (sda/dpa)