Im März kommen wieder einige Änderungen auf die Konsumentinnen und Konsumenten zu, auch beim Steuerausgleich gibt es Neuheiten. Was genau sich ändert, erfährst du hier.

ÖSTERREICH. Ab dem 1. März 2025 wird der Handwerkerbonus in Österreich reduziert. Rechnungen ab 2025 werden mit der maximalen Fördersumme von 1.500 Euro (statt wie bisher 2.000 Euro) gefördert. Außerdem werden Zigarettenpreise von manchen Sorten teurer, im April ziehen andere nach. Die Preise pro Packung steigen um 20 bis 50 Cent, was eine spürbare Belastung für Konsumenten darstellt. 

Handwerkerbonus Antragsphase startet

Gefördert werden Arbeitsleistungen von Handwerkern im eigenen Zuhause oder im Rahmen des Wohnraumbaus. Der Förderzeitraum erstreckt sich vom 1. Jänner bis zum 31. Dezember 2025, wobei nur noch eine maximale Förderung von 1.500 Euro pro Person möglich ist. Mehrere Rechnungen können in einem Antrag zusammengefasst werden, wobei die Arbeitsleistung gesondert ausgewiesen sein muss. Die Antragstellung startet am 1. März 2025 und erfolgt online über die Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG). Der Handwerkerbonus 2025 soll das Handwerk und die Bauwirtschaft fördern sowie Investitionen in Wohn- und Lebensräume anregen. 

2. Runde des Handwerkerbonus startet ab März

Zigarettenpreise steigen

Im März 2025 müssen sich Raucher in Österreich auf eine erneute Preiserhöhung bei Zigaretten einstellen. Die meisten bekannten Marken, darunter Pall Mall, HB, Parisienne (British American Tobacco), Camel, Benson & Hedges (JTI/Austria Tabak), Marlboro und Chesterfield (Philip Morris), werden um etwa 30 Cent teurer. Besonders betroffen ist die Marke L&M, bei der eine Packung mit 20 Zigaretten um 50 Cent auf 6,50 Euro steigt. Dies könnte unter anderem darauf abzielen, den grenzüberschreitenden Einkauf in Deutschland unattraktiver zu machen. Mehr dazu hier:

Höhere Tabaksteuer verteuert ab März Zigarettenpreise

Neuerungen beim Steuerausgleich

Durchschnittlich 1.000 Euro sind beim Steuerausgleich 2024 zu holen. Beachtet man einige Neuerungen bzw. Änderungen, kann das sogar zu einer noch höheren Rückerstattung führen. Welche Änderungen es konkret betrifft, erfährst du hier:

Diese Neuerungen bringt der Steuerausgleich 2024/25

Ausgleichsbonus für Wiener

Der Ausgleichsbonus von 100 Euro soll einkommensschwache Wienerinnen und Wiener bei steigenden Energiekosten entlasten. Der Bonus ist an die Befreiung von der ORF-Haushaltsabgabe gekoppelt und wird nicht direkt ausgezahlt, sondern mit offenen Rechnungen oder Teilbeträgen bei Wien Energie verrechnet.

Der Start der Maßnahme ist am 17. März 2025, und etwa 130.000 Menschen in Wien sollen davon profitieren. Die Antragstellung ist erforderlich und kann online bei Wien Energie oder in den Servicezentren Spittelau, Erdberg und Guntramsdorf erfolgen. Dafür werden der Name, die Kundennummer bei Wien Energie und der Nachweis der Befreiung von der ORF-Haushaltsabgabe benötigt.

Ziel des Bonus ist es, Haushalte mit geringem Einkommen angesichts der gestiegenen Strom- und Netzgebühren nach dem Wegfall der Strompreisbremse Anfang 2025 finanziell zu entlasten.

Fernpendelbeihilfe in Oberösterreich

Ab dem 1. März 2025 gibt es in Oberösterreich wieder die “Oberösterreichische Fernpendelbeihilfe” von bis zu 421 Euro pro Jahr. Anspruch haben Personen mit mindestens 25 km Arbeitsweg, einem Jahreseinkommen unter 35.000 Euro (plus 3.500 Euro pro Kind) und Hauptwohnsitz in Oberösterreich. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Entfernung: 218 Euro ab 25 km, 306 Euro ab 50 km und 421 Euro ab 75 km. Voraussetzung ist regelmäßiges Pendeln zwischen Wohnort und Arbeitsplatz. Der Antrag kann ab 1. März 2025 online beim Land Oberösterreich gestellt werden, die Frist endet am 28. Februar 2026. 

In Kärnten und Niederösterreich läuft die Antragsfrist für den Heizkostenzuschuss mit Ende März aus. 

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