
Justizversagen im Fall Wittlich | Auf deutschem Boden tötet ein US-Soldat einen Deutschen, gesteht die Tat und wird von einem US-Gericht freigesprochen. Der Fall sorgte für Empörung, vieles blieb unklar. LTO-Recherchen zeigen: Auch deutsche Ermittler tragen eine Mitschuld.
by Lurchi1
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Ich bin mir sicher die Partei, die sich den kriminellen Ausländern verschrieben hat, ist an dem Fall dran.
Eventuell werden wir das Problem in 10-15 Jahren sowieso nicht mehr haben, da dann keine Amis mehr hier stationiert sind. Agent Orange wird das schon regeln.
Wieso nimmt man nicht die komplette Vernehmung einfach auf. Scheint ja bei uns üblich zu sein das nicht zu machen, aber ich verstehen einfach nicht warum.
Wofür ich bei den Amerikanern aber gar kein Verständnis habe ist das offensichtlich Teile der Begründung oder des Verfahrens geheim sind. Die Praxis solche Fälle den US Militärgerichten zu überlassen lässt sich damit nicht wirklich überprüfen.
Kleine Schlampereien bei den Ermittlungen sind bei Verfahren vor US-Gerichten weit problematischer als bei der deutschen Justiz. Verwertungsverbote werden schneller verhängt. Und die Jury ist damit mehr zu beeinflussen als Berufsrichter. Der Mörder ist frei, weil gepfuscht wurde.
Als Besatzungsmacht kann man sich das halt erlauben.
scheiss clankriminalität
>Und die Fehler der US-Ermittler gehen weiter: Bei dem “motion hearing” wurde die Übersetzerin Denise W. nicht als Zeugin benannt. Wer, wenn nicht sie, hätte aussagen können, ob Grant H. gleich zu Beginn der Verhandlung über den Tatvorwurf auf Englisch zutreffend informiert wurde. Zudem hätte die Staatsanwaltschaft gegen den Verwertungsverbotsbeschluss der Richterin – im Gegensatz zum späteren Juryfreispruch – Rechtsmittel einlegen können. Doch auch das unterblieb. Warum?
>Nach Auskunft der Air Base handelte es sich dabei um eine strategische Entscheidung (“strategic decision”) mit Blick auf die möglichen Auswirkungen auf die im Prozess noch zur Verfügung stehenden Beweismittel.
Das mit der strategischen Entscheidung mit Blick auf die Beweismittel, das klingt plausibel. Alleinig, ich bin nir nicht sicher ob ich folgende Natur dieses Blickes glaube:
>Offenbar befürchtete die Staatsanwaltschaft, dass eine Berufung zu erheblichen Verzögerungen geführt hätte, die wiederum die Befragung der Zeugen zum eigentlichen Tatgeschehen erschwert hätten.
In den USA würden sie vielleicht dazu sagen, “A convenient story.”
De Facto zeigt sich hier nur die inkompatibilität des deutschen und amerikanischen Rechtssystems. Während in den USA nur rechtmäßig gewonnene Beweise zulässig sind, sieht man das in Deutschland etwas lockerer.
Was folgt ist ein Freispruch aus Mangel an Beweisen, da das Geständnis als unzulässig eingestuft wurde.
Wie sieht das mit Deutschen Truppen im Ausland aus, bei Auslandseinsätzen, aber zum Beispiel auch bei den aktuellen und ehemaligen Ausbildungseinheiten der Luftwaffe. Gab’s da ähnliche Regeln?
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