In deinem Mietvertrag steht dass Indexanpassungen erst dann erfolgen wenn die Inflation insgesamt 5% überschritten hat.
Das ist jetzt passiert, der Vermieter lässt dir das aber diesmal nach.
Weiters steht da (wenn ich es richtig verstehe) dass der aktuelle Indexwert als neue Basis herangezogen wird.
Bei der nächsten überschreitung der 5% wird also um 5% erhöht und nicht “rückwirkend” um 10.
Also super für dich würd ich sagen.
War da nicht irgentwas dass diese ganzen Wertsicherungskauseln ungültig sein (entscheidung vom OGH)?
Vielleicht ist das ein schreiben um einer “korrekten” wertsicherung zuzustimmen und dass damit eine ansprüche verfallen?
Ist ein nettes Entgegenkommen vom Vermieter. Einfach zustimmen. Er bietet dir an die jetztige Inflationsanpassung zu schenken. Du hast 0 Nachteile
Ich bin sehr sicher, dass der Vermieter mit diesem Einverständnis seine eigene ungültige VPI-Klausel im Mietvertrag zu korrigieren versucht.
Er “schenkt” dir die 5% Erhöhung, weil er rechtlich eigentlich keinen Anspruch darauf hätte.
Option 1) Du akzeptierst und deine Miete wird dann immer nach diesen Regeln erhöht werden.
Option 2) Du akzeptierst nicht und würdest im Falle einer Erhöhung entweder eh zahlen oder es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen. Wenn du eine Befristung hast, kannst dir aber ausrechnen, dass du dann nicht verlängert werden würdest.
5 comments
wenn der institutionelle vermieter von sich aus kulanz zeigt, müssen wirklich alle alarmglocken schrillen^^
aber im ernst – gut zu wissen wäre was im ursprünglichen mietvertrag zu dem thema vereinbart war – vielleicht ja auch etwas, das laut neuerer rechtsprechung gar nicht mehr durchsetzbar scheint?: https://www.derstandard.at/story/3000000172890/ogh-entscheidung-schuert-zweifel-an-wertsicherung-von-mietvertraegen
In deinem Mietvertrag steht dass Indexanpassungen erst dann erfolgen wenn die Inflation insgesamt 5% überschritten hat.
Das ist jetzt passiert, der Vermieter lässt dir das aber diesmal nach.
Weiters steht da (wenn ich es richtig verstehe) dass der aktuelle Indexwert als neue Basis herangezogen wird.
Bei der nächsten überschreitung der 5% wird also um 5% erhöht und nicht “rückwirkend” um 10.
Also super für dich würd ich sagen.
War da nicht irgentwas dass diese ganzen Wertsicherungskauseln ungültig sein (entscheidung vom OGH)?
Vielleicht ist das ein schreiben um einer “korrekten” wertsicherung zuzustimmen und dass damit eine ansprüche verfallen?
Ist ein nettes Entgegenkommen vom Vermieter. Einfach zustimmen. Er bietet dir an die jetztige Inflationsanpassung zu schenken. Du hast 0 Nachteile
Ich bin sehr sicher, dass der Vermieter mit diesem Einverständnis seine eigene ungültige VPI-Klausel im Mietvertrag zu korrigieren versucht.
Siehe [https://pkp-law.at/wertsicherungsklauseln-in-b2c-mietvertraegen/](https://pkp-law.at/wertsicherungsklauseln-in-b2c-mietvertraegen/)
Er “schenkt” dir die 5% Erhöhung, weil er rechtlich eigentlich keinen Anspruch darauf hätte.
Option 1) Du akzeptierst und deine Miete wird dann immer nach diesen Regeln erhöht werden.
Option 2) Du akzeptierst nicht und würdest im Falle einer Erhöhung entweder eh zahlen oder es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen. Wenn du eine Befristung hast, kannst dir aber ausrechnen, dass du dann nicht verlängert werden würdest.
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