Für Sondervermögen und Schuldenbremse-Reform soll fix die Verfassung geändert werden – mit dem alten Bundestag. Die Grünen stören sich daran nicht. Sie denken jetzt an Wolfgang Schäuble. Jens Spahn warnt: „Der Russe steht vor der Tür“

Das Sondervermögen Infrastruktur ist noch Theorie. Vor dem Deutschen Bundestag bauen sie trotzdem schon um

Foto: Ben Kriemann / picture alliance / PIC ONE

Wenn die Republik sich nach bald 15 Jahren von ihrer Schuldenbremse zu verabschieden beginnt, dann fällt ganz schnell ganz vielen ein, wofür jetzt aber dringend Geld ausgegeben werden muss. Es ist, als gäbe es kein Halten mehr. Einige Hundert Milliarden Euro wollen die neuen Koalitionäre CDU/CSU und SPD mithilfe einer Verfassungsänderung als Grundlage für ihre Politik lockermachen. Und das beflügelt ganz offenbar die politische Fantasie.

Die von Bündnis 90/Die Grünen etwa: Sie hätten gerne einen „umfassenden, breiten und integrierten Sicherheitsbegriff“ im Grundgesetz für all die Militärmilliarden; die sollen bitte nicht nur in die Bundeswehr fließen, sondern auch für den Ausbau „nachrichtendienstlicher

auch für den Ausbau „nachrichtendienstlicher Fähigkeiten“, für „die Hilfe für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten, krisenreaktive Maßnahmen der Auslandshilfe und die Stärkung internationaler Organisationen zur Friedenssicherung und den Schutz der Zivilbevölkerung, den Schutz der informationstechnischen Systeme und der Infrastruktur“.Mütterrente und GrenzkontrollenOder die CSU, die ihre Mütterrente mit drei Rentenpunkten für alle – unabhängig vom Geburtsjahr der Kinder – „vollenden“ will. Die CDU, die von mehr Polizisten an den Grenzen träumt, wo sie Migranten wie Geflüchtete zurückweisen. Und die SPD, die ein Sondervermögen von 500 Milliarden Euro aufsetzen möchte, für „insbesondere Zivil- und Bevölkerungsschutz, Verkehrsinfrastruktur, Krankenhaus-Investitionen, Investitionen in die Energieinfrastruktur, in die Bildungs-, Betreuungs- und Wissenschaftsinfrastruktur, in Forschung und Entwicklung und Digitalisierung“.Was wiederum Landesfinanzminister kalkulieren lässt, wie viel davon bei ihnen landen könnte. Die grünen Amtsinhaber in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Bremen sind dadurch zu dem Schluss gekommen, dass von den 500 Milliarden besser 200 statt der vorgesehenen 100 auf Länder und Kommunen entfallen sollten.Acht Zeilen für ein Sondervermögen im GrundgesetzDas würde dann Kämmerer wie Bernd Maßmann in Hagen am Rande des Ruhrgebiets freuen. „Brücken sind nach wie vor ein ganz heißes Thema bei uns“, sagt er dem Freitag. Eine davon mussten sie im vergangenen Sommer schon sperren und noch zwei weitere in Hagens Innenstadt harren dringend einer Sanierung. „Wenn uns der Bund und das Land dabei unter die Arme greifen, wäre das natürlich sehr vorteilhaft“, sagt Maßmann.Doch bis Mitte dieser Woche, da sich zu all den Wünschen noch etliche weitere von Parteien, Gewerkschaften und Verbänden gesellen, gilt die Schuldenbremse nach wie vor und besteht ein Sondervermögen aus nicht mehr als acht Zeilen im Gesetzentwurf 20/15096 der Fraktionen der SPD und CDU/CSU im Bundestag.Klagen in Karlsruhe: Was macht das Bundesverfassungsgericht?Dass überhaupt der 20. Bundestag – „der alte, der aktuelle Bundestag“, verbesserte sich dieser Tage einmal SPD-Fraktionschef Lars Klingbeil – über diesen Entwurf für eine große Grundgesetzänderung beraten darf, beklagen separat AfD und Linke beim Bundesverfassungsgericht. Dort verlangt indessen das BSW ohnehin eine Neuauszählung der Bundestagswahlergebnisse. Und aus Karlsruhe steht zu dem Zeitpunkt überhaupt noch das Urteil zur Klage gegen den Solidaritätszuschlag an. Das Staatseinnahmen und finanzielle Spielräume wieder begrenzen könnte.Finanzielle Spielräume erst einmal wieder begrenzen wollen auch die Grünen. Für die designierte Regierung. Am Montagmittag arbeiten sie noch am Plan dafür, als gleich vier Spitzengrüne im Bundestag vor die Presse treten: die Fraktions- und die Parteivorsitzenden gemeinsam. Alle vier blicken ziemlich ernst und entschlossen drein. Doch einem Pokerprofi würden Elemente von Nervosität in den vier Blicken wohl kaum entgehen.Gastronomie: Verminderter Mehrwertsteuersatz auf SpeisenGerade am Samstag zuvor, keine zwei Wochen nach der Bundestagswahl, haben CDU, CSU und SPD eine Spiegelstrichliste ihrer zentralen Wahlkampfforderungen als „Sondierungspapier“ vorgelegt: Für die Industrie soll der Strompreis sinken, für die Landwirtschaft der Agrardiesel wieder vollständig rückvergütet werden, für die Gastronomie soll die Umsatzsteuer auf Speisen dauerhaft nur sieben Prozent betragen. Die Renten sollen stabil bleiben, die Pendlerpauschale soll steigen, 15 Euro Mindestlohn sowie ein Tariftreuegesetz Realität werden und Friedrich Merz’ „erster Fusionsreaktor der Welt“ auf deutschem Boden. Was eben so alles geht ohne Schuldenbremse und mit Sondervermögen.„Wir stehen mit Sicherheit nicht für Spielgeld zur Verfügung und deswegen werden wir diesen Vorschlägen nicht zustimmen“, sagt Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge an diesem Montagmittag grimmig. Ihre Co-Vorsitzende Britta Hasselmann meint, Appelle könnten sich „Herr Merz, Herr Söder und auch der SPD-Vorsitzende Lars Klingbeil“ sparen – an „staatspolitischer Verantwortung“ mangle es gerade den Grünen sicher nicht. „Wir werden uns nicht erpressen lassen“, bekräftigt Parteichefin Franziska Brantner. Doch ihr Co-Vorsitzender Felix Banaszak sagt eben auch: „Wenn es gelingt, eine Einigung im Gesamten mit CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen zu finden, dann ist das gut.“Womit die Grünen um diese Einigung pokern, legen sie wenig später vor. Antrag 20/15098 dokumentiert, dass sie kein wirkliches Problem damit haben, wenn der 20. Bundestag über das Grundgesetz berät, während der 21. längst gewählt ist. Zum Sondervermögen, für das die Grünen mehr Klimaschutz fordern, schweigt der Antrag wie zur Reform der Schuldenbremse für die Länder. Denen soll künftig eine Kreditaufnahme in Höhe von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts erlaubt sein.Stattdessen geht es ausschließlich um die Verteidigung – natürlich auf Basis eines „umfassenden, breiten und integrierten Sicherheitsbegriffs“: Statt dem einen Prozent von Union und SPD soll in Artikel 109 des Grundgesetzes künftig 1,5 Prozent stehen. Erst, was über 1,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts hinausgeht, soll von der Schuldenbremse befreit sein, dann aber ebenfalls ohne jede Grenze. Diese Differenz von 0,5 Prozent entspricht einem zweistelligen Milliardenbetrag. Den könnten sich Union und SPD im Verteidigungshaushalt dann nicht sparen und für etwas anderes ausgeben als Waffen. Oder, wie es Linken-Fraktionschefin Heidi Reichinnek sagt: „Wenn Verteidigungsausgaben in Höhe von 1,5 Prozent vom BIP von der Schuldenbremse ausgenommen werden sollen, statt die von Union und SPD vorgeschlagenen ein Prozent, bedeutet das noch mehr Druck auf den regulären Haushalt und damit mehr Kürzungsdruck bei Sozialem, Bildung oder Gesundheit.“Auch der SPD-Bundestagsabgeordnete Markus Töns, in Gelsenkirchen als Direktkandidat noch knapp vor der AfD wiedergewählt, sagt: „Ein Prozent würde den Kernhaushalt wesentlich stärker vom Druck befreien. Eigentlich würde ich von den Grünen erwarten, dass sie diese soziale Frage im Blick haben.“Der CDU gefällt der Grünen-Plan schon besser. „Ein sehr plausibler Vorschlag“ seien diese 1,5 Prozent, lobt Unions-Fraktionsgeschäftsführer Thorsten Frei. Schließlich soll vom Unions-Wahlkampfversprechen Haushaltskonsolidierung noch ein bisschen mehr bleiben als dieser dürre Satz: „Wir werden im Rahmen der Haushaltsberatungen auch Einsparungen vornehmen“, wie es vollumfänglich unkonkret im schwarz-roten Sondierungspapier heißt.Wie hatte es Grünenchefin Franziska Brantner am Montagmittag noch gesagt? „Wolfgang Schäuble würde sich im Grabe umdrehen, wenn er sehen würde, wie seine Partei die Schuldenbremse reformieren will, um Steuergeschenke damit zu finanzieren.“ Bedenkenlose Schuldenfreunde waren die Grünen schon 2009 keineswegs. Als Union und SPD die Schuldenbremse damals im Grundgesetz verankerten, war ihr Nein im Bundestag nicht grundsätzlich. „Wir wollen eine vernünftige Schuldenbremse“, sagte ihr Fraktionschef Fritz Kuhn. Das fiel so wenig ins Gewicht wie die strikte Ablehnung der Linken und die Enthaltung der FDP. Schwarz-Rot war noch eine tatsächlich Große Koalition mit Zwei-Drittel-Mehrheit, die AfD nicht gegründet.Ein Nato-Gipfel als Begründung für eine Grundgesetz-Änderung2025 liegen die Dinge anders. Bleibt das BSW dem neuen Bundestag fern, reicht es für eine schwarz-rote Regierungsmehrheit ohne die Grünen. Doch schon im alten sind sie unabdingbar, ohne sie keine Zwei-Drittel-Mehrheit für Union und SPD. CSU-Chef Markus Söder hatte das wohl noch nicht verstanden, als er beim Politischen Aschermittwoch auf die Grünen eindrosch. Oder er hielt sie für hinreichend devot.Oder für hinreichend staatspolitisch verantwortlich. Es eilt ja jetzt so sehr wegen der unvorhersehbaren Ereignisse. Die Rede von US-Vizepräsident J. D. Vance bei der Münchner Sicherheitskonferenz, der Streit Donald Trumps mit Wolodymyr Selenskyj im Weißen Haus: Konnte im Wahlkampf ja keiner ahnen. Außer Olaf Scholz. Der, als es um die Frage ging, wie etwa die Unterstützung der Ukraine künftig finanziert werden soll, Mitte Januar sagte: „Im Augenblick wird mit größter Intensität, großer Umsicht das deutsche Volk belogen.“Ende Juni wird Scholz als Bundeskanzler voraussichtlich nicht mehr amtieren. Dann steht der Nato-Gipfel in Den Haag an. In Deutschland hat er es bereits in die Begründung von zwei Anträgen geschafft, die das Grundgesetz verändern sollen. Vor dem 24. Juni solle „das Signal gegeben werden, dass die mittel- bis langfristige Ertüchtigung der Bundeswehr auf Basis einer dauerhaft gesicherten Finanzierungsgrundlage glaubwürdig umgesetzt werden wird“, schreiben Union und SPD.Die Grünen haben das in ihren Antrag kopiert. Und hinter „Bundeswehr“ acht Worte ergänzt: „die Gewährleistung der Gesamtverteidigung und die Erfüllung sicherheitspolitischer Aufgaben“. Getreu dem integrierten Sicherheitsbegriff.Sondervermögen: Brücken für die BundeswehrMit dessen Umsetzung im zivilen Sondervermögen Infrastruktur sollten die Grünen eigentlich zufrieden sein: „Die Infrastruktur ist auch im Zusammenhang mit der angestrebten sehr zügigen und umfassenden Ertüchtigung der Verteidigungsfähigkeit ein wesentlicher, quasi komplementärer Faktor“, haben Union und SPD die 500 Milliarden Euro begründet. „Bei den Ausgaben für die Infrastruktur, die es geben wird, muss man mit bedenken, dass natürlich auch der Operationsplan Deutschland funktionieren muss“, sagt zudem ein Sprecher des Verteidigungsministeriums. Das heißt: „Beim Ausbau der Straßen, Schienen oder Brücken wird mit bedacht werden müssen, was das für die Bundeswehr und für Transporte bedeutet, die es durch Deutschland geben könnte.“Da muss ein Kämmerer wie Bernd Maßmann in Hagen bei den Brückensanierungen ganz schön viel bedenken. Maßmann wäre ja schon froh, müsste seine Stadt Stellen nicht mehrmals ausschreiben, um Planer oder Ingenieure zu finden. „Schon in wenigen Jahren werden wir die Stellen wegen des demografischen Wandels nicht mehr in Gänze besetzen können. Das führt automatisch dazu, dass unsere Personalkosten sinken werden“, sagt er – und klingt wie Saskia Esken. Von der schwäbischen SPD-Chefin kommt als fast Einziger Konkretes, wenn es jetzt doch noch mal ums Sparen geht: „Dieser Staat hat es auch wegen des Rückgangs des Personals durch den demografischen Wandel dringend nötig, seine Aufgaben effizienter, mit weniger Personal und weniger Bürokratie zu erfüllen“, warnt Esken.Was Jens Spahn von der CDU den Grünen rät„Weniger Personal“, das hört Jens Spahn sicher gerne. Der CDU-Mann will „die Bundesverwaltung um zehn Prozent abbauen“, fragt in der FAZ aber zugleich: „Was nützt die schönste Schuldenbremse, wenn der Russe vor der Tür steht?“ Die Grünen müssten sich jetzt fragen, „ob sie mit AfD und Linkspartei gemeinsam das Signal der Entschlossenheit verhindern wollen, das Deutschland und Europa in Zeiten des Krieges so dringend brauchen“.

Alles lesen, was die Welt verändert.

Gute Argumente – 1 Monat lang kostenlos
Danach für € 16 im Monat weiterlesen
kein Risiko – monatlich kündbar

Jetzt kostenlos testen

Sie sind bereits Digital-Abonnent:in?
Hier anmelden