Fünf Monate Haft für grob fahrlässige Tötung

by wegwerferie

4 comments
  1. >Als sie im dunklen Hof des Anwesens standen, kam der Angeklagte mit seinem alten Kleinkaliebergewehr heraus. „Schieß halt du Kasperl“ soll das Opfer noch gesagt haben. […] Die Staatsanwältin kam zu dem Schluss, dass das Opfer am Lauf des Gewehres gezogen haben müsse, da der Abzug sehr leichtgängig sei. Eine Polizeipistole ist sechs Mal strenger eingestellt. So habe sich höchstwahrscheinlich der Schuss gelöst. Es liege somit keine Tötungsabsicht, sondern ein Unfall mit grober Fahrlässigkeit vor, hieß es.

    Irgendwie wenn im Text “Als der Angeklagte mit seiner Lebensgefährtin nach Hause fuhr, ein abgelegenes Haus am Waldrand, kamen die Bekannten nach ” steht und im Video dass das Opfer der Stiefsohn war macht das für mich schon einen Unterschied. Besonders wenn da von Angst (also suggeriert Notwehr) die Rede ist. Wenn mir ein Fremder in mein abgelegenes Haus folgt kommt mir das schon anders vor als wenns “Verwandtschaft” ist.

    (Das ist jetzt keine Kritik am Urteil. Ich weiß nicht was normal ist in den Bereich, die Fahrlässigkeit war so ein marodes Gewehr zu besitzen, es in einem Streit zu holen und auf einen zu zielen, aber man glaubt ihm es war keine Tötungsabsicht und dass es nur passiert ist weil der andere Hand an die Waffe gelegt hat)

  2. wenn der mitn gewehr rauskommt ist zumindest a gewisse bereitschaft der schweren körperverletzung vorhanden. Insbesonders weils geladen war

  3. Muss man Waffe und Munition ned seperat lagern?

    D.h. der Trottel hat die Waffe geladen, ist rausgegangen und hat gezielt.

    “Waffe zu leichtgängig” ist aber trotzdem ein komplett valides Argument dafür daß es keine Absichtliche Tötung war, obwohl er die geladene Waffe mit Absicht auf wen anderen gerichtet hat weil er sauer war.

    Und für den Mord gibt’s nur 5 Monate.
    Einfach nur Peinlich die Justiz.

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