München – Nach dem Angriff der Hamas auf Israel im Oktober 2023 wurde die palästinensische Terrororganisation in Deutschland verboten. Ebenso wie ihre „River to the sea“-Parole (zu Deutsch: vom Fluss bis zum Meer)!

Vor dem Amtsgericht München wurde jetzt eine Anti-Israel-Hetzerin zu einer Geldstrafe verurteilt, weil sie den Ausspruch bei Kundgebungen verwendete.

Mehrere Hundert Unterstützer der Angeklagten demonstrierten vor dem Amtsgericht München

Mehrere Hundert Unterstützer der Angeklagten demonstrierten vor dem Amtsgericht München

Foto: Theo Klein / BILD

3600 Euro Geldstrafe soll die Pro-Palästina-Aktivistin Rania H. (30, Name geändert) zahlen – wegen Verwendens von Kennzeichen terroristischer Organisationen!

Angeklagte ist Teil von Münchner Anti-Israel-Bewegung

„Was genau mit der Parole (…) gemeint ist, sie ist ein Schrei der Palästinenser nach Würde, Freiheit, Frieden, Gleichberechtigung“, sagte H. im Juni 2024 bei der Demo „Gesundheit für Palästina“ in München vor rund 350 Teilnehmern.

Bereits im Dezember 2023 hatte Rania H. an der Kundgebung „Freiheit für Palästina“ teilgenommen und in ihrer Rede die Hamas-Parole auf Deutsch eingefügt.

Rania H. im Februar 2025 bei einer Kundgebung am Rande der Münchner Sicherheitskonferenz

Rania H. im Februar 2025 bei einer Kundgebung am Rande der Münchner Sicherheitskonferenz

Foto: AntiSiko/YouTube

Die „River to the sea“-Parole spielt auf das Gebiet zwischen dem Jordan als nordöstliche Grenze Israels und dem Mittelmeer im Westen an. Zu dem Gebiet gehören auch das Westjordanland und der Gazastreifen. Die Verwendung der Parole ist umstritten.

Verwenden der Hamas-Parole strikt verboten

Nach dem Anschlag der Hamas auf Israel verbot das Innenministerium den Spruch in sämtlichen Sprachen. Er sei ein Kennzeichen der Terrororganisation Hamas, die die Auslöschung Israels zum Ziel hat. Trotz erster Urteile fehlt noch eine rechtlich verbindliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs.

In München erklärte der Staatsanwalt: „Jeder Gebrauch einer Hamas-Parole ist, ohne dass es auf die Absicht ankommt, in der Öffentlichkeit untersagt.“

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Rania H. gilt als führende Person der Anti-Israel-Bewegung „Palästina Spricht München“. Die Fachinformationsstelle Rechtsextremismus München hat die Organisation analysiert, schrieb im Juni 2024 von Antisemitismus und Glorifizierung der Hamas.

H. erklärte im Prozess: „Ich habe den Spruch verwendet, um die rechtliche Situation zu erörtern.“ Und weiter: „Die Redewendung existiert seit 60 Jahren in der palästinensischen Gesellschaft. Alle Menschen zwischen Jordan und Mittelmeer sollten in Freiheit, Frieden und Gleichheit leben.“

Die Nachfrage der Richterin, wie sie zur Hamas stehe, beantwortete die Angeklagte nicht. Das Urteil gegen sie ist nicht rechtskräftig. Rania H. will Berufung einlegen.