Die Erhöhung der Renten 2025 wirft steuerliche Fragen auf. Eine aktuelle Tabelle gibt Auskunft über steuerfreie Bruttorenten und es gibt wichtige Tipps zum Steuersparen.
Wenn ab Juli 2025 die Rente erhöht wird, dann müssen wieder zahlreiche Senioren ganz genau hinschauen, wie viel mehr Geld auf dem Konto landet – ein Tabelle zeigt es. In einigen Fällen droht damit eine Steuerfalle. Auch für das Jahr 2024 müssen Rentner bis zum 31. Juli 2025 eine Steuererklärung abgeben.
Hintergrund: Die Zahlung der Rente erfolgt unversteuert. Nur den Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeitrag behält die Rentenversicherung ein – wenn man gesetzlich versichert ist. Allerdings gilt diese Verpflichtung eben erst ab einer bestimmten Bruttorente.
Tabelle zu Bruttorente ohne Steuererklärung
Das Nachrichtenportal t-online.de hat dazu in einem Bericht eine entsprechende Tabelle erstellt. Darin aufgeführt ist der jeweilige Rentenbeginn und die Bruttorenten nach Ost- und West-Deutschland bei der keine Steuererklärung fällig wird.
Beginn Westen Osten
2005 21.884 20.224
2006 21.355 19.848
2007 20.916 19.531
2008 20.593 19.337
2009 20.205 19.089
2010 19.753 18.751
2011 19.415 18.499
2012 19.043 18.318
2013 18.657 18.133
2014 18.344 17.913
2015 18.113 17.779
2016 17.858 17.651
2017 17.561 17.438
2018 17.289 17.216
2019 17.009 16.997
2020 16.645 16.693
2021 16.538 16.623
2022 16.511 16.639
2023 16.730 16.730
2024 16.614 16.614
WICHTIG: Wie t-online erklärt gelten für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner, die eine gemeinsame Steuererklärung abgeben doppelte Beträge. Außerdem gibt das Portal zur Tabelle an, dass “bei der Einkommensberechnung wurden 3,4 Prozent Beitrag zur Pflegeversicherung und 8,15 Prozent zur Krankenversicherung berücksichtigt, inklusive durchschnittlichem Zusatzbeitrag”.
Besteuerung der Rente: Darauf weist die Rentenversicherung hin
Zur Besteuerung der Rente heißt es bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV): Das Finanzamt berechnet den steuerpflichtigen Anteil der Bruttorente mithilfe des sogenannten Anpassungsbetrages. Dies ist der auf die regelmäßigen Rentenanpassungen entfallende Teil der jährlichen Bruttorente. Das Finanzamt erhält alle relevanten Daten automatisch durch die Deutsche Rentenversicherung übermittelt.
Zudem weist die DRV auf eine Sonderregelung hin. Eine sogenannte Öffnungsklausel bildet eine Ausnahme von der „nachgelagerten Besteuerung“. Dazu heißt es: “Sie gilt, wenn Sie in der Vergangenheit sehr hohe Rentenversicherungsbeiträge gezahlt haben.”
Dazu zählen laut DRV auch Beiträge zu bestimmten weiteren Alterssicherungssystemen, wie zum Beispiel berufsständische Versorgungswerke oder die landwirtschaftliche Alterskasse.
Damit lässt sich in der Rente Steuern sparen
Was die meisten Senioren auch nicht außer Acht lassen sollten, mit einigen hilfreichen Tipps lässt einiges Sparen bei der Steuer. Juliane Kutzke, Expertin bei der Steuer-App Taxfix hat vor einiger Zeit bereits bei t-online.de interessante Hinweise dazu gegeben.
Besonders häufig wird demnach übersehen, dass für ehrenamtliche Tätigkeiten die sogenannte Ehrenamtspauschale in Höhe von 840 Euro pro Jahr geltend gemacht werden kann.
Außerdem lassen sich zahlreiche Dinge als Werbungskosten absetzen. Dazu zählen unter anderem die Kontoführungsgebühren für ein Girokonto, auf das die Rentenzahlungen eingehen.
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