Die Erhöhung der Renten 2025 wirft steuerliche Fragen auf. Eine aktuelle Tabelle gibt Auskunft über steuerfreie Bruttorenten und es gibt wichtige Tipps zum Steuersparen.

Wenn ab Juli 2025 die Rente erhöht wird, dann müssen wieder zahlreiche Senioren ganz genau hinschauen, wie viel mehr Geld auf dem Konto landet – ein Tabelle zeigt es. In einigen Fällen droht damit eine Steuerfalle. Auch für das Jahr 2024 müssen Rentner bis zum 31. Juli 2025 eine Steuererklärung abgeben.

Hintergrund: Die Zahlung der Rente erfolgt unversteuert. Nur den Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeitrag behält die Rentenversicherung ein – wenn man gesetzlich versichert ist. Allerdings gilt diese Verpflichtung eben erst ab einer bestimmten Bruttorente. 

Tabelle zu Bruttorente ohne Steuererklärung

Das Nachrichtenportal t-online.de hat dazu in einem Bericht eine entsprechende Tabelle erstellt. Darin aufgeführt ist der jeweilige Rentenbeginn und die Bruttorenten nach Ost- und West-Deutschland bei der keine Steuererklärung fällig wird. 

Beginn      Westen       Osten
2005          21.884          20.224
2006          21.355          19.848
2007          20.916          19.531
2008          20.593         19.337
2009          20.205         19.089
2010          19.753         18.751
2011          19.415         18.499
2012          19.043          18.318
2013          18.657          18.133
2014          18.344          17.913
2015          18.113          17.779
2016          17.858          17.651
2017          17.561          17.438
2018          17.289          17.216
2019          17.009          16.997
2020          16.645          16.693
2021          16.538          16.623
2022          16.511          16.639
2023          16.730          16.730
2024          16.614          16.614

WICHTIG: Wie t-online erklärt gelten für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner, die eine gemeinsame Steuererklärung abgeben doppelte Beträge. Außerdem gibt das Portal zur Tabelle an, dass “bei der Einkommensberechnung wurden 3,4 Prozent Beitrag zur Pflegeversicherung und 8,15 Prozent zur Krankenversicherung berücksichtigt, inklusive durchschnittlichem Zusatzbeitrag”.

Besteuerung der Rente: Darauf weist die Rentenversicherung hin

Zur Besteuerung der Rente heißt es bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV): Das Finanzamt berechnet den steuerpflichtigen Anteil der Bruttorente mithilfe des sogenannten Anpassungsbetrages. Dies ist der auf die regelmäßigen Rentenanpassungen entfallende Teil der jährlichen Bruttorente. Das Finanzamt erhält alle relevanten Daten automatisch durch die Deutsche Rentenversicherung übermittelt.

Zudem weist die DRV auf eine Sonderregelung hin. Eine sogenannte Öffnungsklausel bildet eine Ausnahme von der „nachgelagerten Besteuerung“. Dazu heißt es: “Sie gilt, wenn Sie in der Vergangenheit sehr hohe Rentenversicherungsbeiträge gezahlt haben.”

Dazu zählen laut DRV auch Beiträge zu bestimmten weiteren Alterssicherungssystemen, wie zum Beispiel berufsständische Versorgungswerke oder die landwirtschaftliche Alterskasse.

Damit lässt sich in der Rente Steuern sparen

Was die meisten Senioren auch nicht außer Acht lassen sollten, mit einigen hilfreichen Tipps lässt einiges Sparen bei der Steuer. Juliane Kutzke, Expertin bei der Steuer-App Taxfix hat vor einiger Zeit bereits bei t-online.de interessante Hinweise dazu gegeben. 

Besonders häufig wird demnach übersehen, dass für ehrenamtliche Tätigkeiten die sogenannte Ehrenamtspauschale in Höhe von 840 Euro pro Jahr geltend gemacht werden kann.

Außerdem lassen sich zahlreiche Dinge als Werbungskosten absetzen. Dazu zählen unter anderem die Kon­to­füh­rungs­ge­bühren für ein Girokonto, auf das die Rentenzahlungen eingehen. 

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