Momentan wird geprüft, ob die Regierung entgegen der Anordnung Boasbergs gehandelt hat. Ohne den Richter beim Namen zu nennen, schrieb Trump dazu am Dienstag in seinem Onlinenetzwerk Truth Social: Gegen den „korrupten“ und „linksradikalen Irren“ müsse ein Amtsenthebungsverfahren eingeleitet werden.

Der Kampf gegen die illegale Einwanderung sei wahrscheinlich der Hauptgrund für seinen „historischen Sieg“ bei der Präsidentschaftswahl im November gewesen, schrieb der Republikaner weiter. „Ich tue nur das, was die Wähler von mir verlangen.“ Trump verschärfte damit seine Angriffe gegen die Justiz.

US-Präsident Donald Trump

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Trump nannte jenen Richter, der sich seinem Vorgehen in den Weg stellte, einen „linksradikalen Irren“

Scharfe Reaktion des Supreme Courts

Der Fall wirft erneut die Frage auf, inwieweit die Trump-Regierung bereit ist, sich bei der Umsetzung ihrer Politik über richterliche Anordnungen hinwegzusetzen. Trump nimmt umfassende Machtbefugnisse für sich in Anspruch und will nicht hinnehmen, dass Bundesrichter Teile seiner höchst umstrittenen politischen Agenda blockieren.

Der Vorsitzende Richter des Supreme Court, John Roberts, sagte dazu in einer Erklärung von Dienstagabend: „Seit mehr als zwei Jahrhunderten ist es etabliert, dass eine Amtsenthebung keine angemessene Reaktion auf Meinungsverschiedenheiten bezüglich einer gerichtlichen Entscheidung ist.“

„Dramatische Eskalation“

Laut von der „Washington Post“ zitierten Rechtsexperten stelle der Abschiebungsfall eine „dramatische und beunruhigende“ Eskalation des seit Wochen andauernden Widerstands der Trump-Regierung gegen die Gerichte dar. Einige Rechtsexperten würden den Widerstand als einen Zusammenbruch des fragilen Gleichgewichts der Macht zwischen den Regierungszweigen sehen. Zu diesen gehören auch untere Gerichte, die anfängliche Entscheidungen über Exekutivinitiativen treffen, die bis zum Obersten Gerichtshof angefochten werden können, heißt es dort weiter.

Selbst jene Fachleute, die eine moderatere Einschätzung liefern, würden anerkennen, dass das US-Justizsystem unter intensiven Druck gesetzt werde. Das Weiße Haus zeige sich indes siegessicher und agiere dementsprechend mutig, werden Beamte zitiert, die anonym bleiben wollten. So titelte zuletzt etwa auch die „New York Times“: „Ein Richter ordnete an, dass Abschiebeflugzeuge umkehren müssen. Das Weiße Haus hat nicht zugehört.“

Abschiebungsflug als Auslöser

Am Wochenende hatten sich die Ereignisse überschlagen. Zuerst ordnete die US-Regierung die Abschiebungen von rund 260 Personen an, die überwiegend Mitglieder der venezolanischen Bande „Tren de Aragua“ sein sollen. Boasberg ordnete einen Stopp der Abschiebeflüge an, Flugdaten zufolge starteten in den USA kurz darauf allerdings zwei Airbus-Jets, die mutmaßlich Abzuschiebende an Bord hatten. Die US-Regierung wich Fragen zu den konkreten Flugzeiten jedoch aus.

Die „NYT“ schrieb dazu in einer Analyse, dass das Justizministerium nun zwei Fronten eröffnet habe: zum einen die Anfechtung der zugrundeliegenden Anordnungen, mit denen die Abschiebeflüge vorerst gestoppt wurden. Und zum anderen das Bestreben, keine Informationen über die Flüge preiszugeben, die darauf hindeuten könnten, dass sie nach den richterlichen Anordnungen stattfanden, mit denen sie gestoppt wurden.

Zu Beginn der Woche teilte das Justizministerium mit, Boasberg von dem Fall abzuziehen. Venezuelas Staatschef Nicolas Maduro kündigte indes bereits seinen Protest bei der UNO an, „damit die Menschenrechtsmechanismen aktiviert werden“.

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Während sich die venezolanischen Abgeschobenen bereits in El Salvador befinden, tobt in den USA ein erbitterter Rechtsstreit über die Rechtmäßigkeit des Vorgehens

Bundesrichter im Fokus

Trump ist seit seinem Amtsantritt im Jänner mehrmals mit dem Vorwurf des Gesetzesbruchs konfrontiert gewesen – zuletzt etwa bei den umstrittenen Massenentlassungen. Da der von seinen Republikanern kontrollierte Kongress Trumps Vorgehen meist unterstützt, sind Bundesrichter oft die einzige Bremse und legen vieles auf Eis, um zunächst die Rechtmäßigkeit zu prüfen.

Genau hier setzt auch die Kritik im aktuellen Fall der Deportationen an, so ist etwa in der „Washington Post“ („WP“) zu lesen: „Trump mag mit dem Gesetz richtig liegen, er hat aber nicht gewartet, es herauszufinden.“ Boasberg habe angeordnet, die Abschiebungen vorübergehend zu blockieren, um ihre Rechtmäßigkeit im Rahmen des Alien Enemies Act (Gesetz über ausländische Feinde) zu prüfen, aber die Regierung habe erklärt, die Flugzeuge seien bereits in der Luft.

Debatte

Was Trump am besten entgegensetzen?

Und weiter: „Elon Musk drohte Richter Boasberg mit einem Amtsenthebungsverfahren, und die MAGA-Sphäre (‚Make America Great Again‘, Anm.) skandierte, Trump solle die Gerichte ignorieren. Befinden wir uns bereits in einer verfassungsrechtlichen Sackgasse, wenn die Regierung meint, sie könne Gerichtsbeschlüsse ignorieren?“ US-Justizministerin Pam Bondi meinte indes, Boasberg missachte „Präsident Trumps etablierte Machtbefugnis“ und gefährde die Bevölkerung und die Strafverfolgung.

Weißes Haus verteidigt Vorgehen

Konkret hatte sich Trump bei den Abschiebungen auf den „Alien Enemies Act“ aus dem Jahr 1798 berufen. Das Weiße Haus hatte am Sonntag erklärt, Bundesgerichte hätten „keine Zuständigkeit“ für Trumps Befugnis, ausländische Feinde auf der Grundlage eines Gesetzes aus dem 18. Jahrhundert auszuweisen.

Am Montag erklärte die Trump-Regierung, die mündliche Anweisung des Richters, alle Flugzeuge zurückzuholen, sei „nicht durchsetzbar“ gewesen, da sie nicht in einer schriftlichen Anordnung enthalten sei. Gegen Boasbergs spätere schriftliche Anordnung habe man nicht verstoßen, weil die Maschinen da bereits abgeflogen seien.

Experte: Argumentation „grenzt ans Absurde“

Der Verfassungsrechtler Michael J. Gerhardt von der University of North Carolina School of Law sagte, das Argument „grenze ans Absurde“. Es stehe auch im Widerspruch zu bewährtem Verfassungsrecht, das besage, dass Bundesbeamte der Verfassung unterworfen seien – egal, wo sie sich befinden.

„Ein Regierungsflugzeug, das in Regierungsangelegenheiten unterwegs ist, befindet sich nicht in einer gesetzesfreien Zone“, sagte Gerhardt. Wenn das anders wäre, „dann kann die Regierung einfach alles tun, was sie anscheinend tun will, solange sie sich nicht mehr auf amerikanischem Boden befindet.“

Bundesrichter Boasberg setzte eine weitere Anhörung in dem Fall für den 21. März an. Und forderte die Regierung auf, bis Dienstagmittag Antworten zu liefern. Mit Trumps Truth-Social-Posting dürften es wohl nicht die Antworten gewesen sein, die er erwartet hätte.