
Bereite mich gerade auf den Grundkenntnissetest für die Einbürgerung vor. Die Frage "Wer darf Kriminelle verhaften?" habe ich falsch beantwortet, indem ich "Zeugen" angab.
Habe ich sie falsch beantwortet? 😉
Aus Deutschland meine ich zu wissen, dass jedermann eine Person verhaften darf, wenn er die Person auf frischer Tat ertappt (also Zeuge ist) und so lange, bis die Polizei eben da ist.
Ist das in der Schweiz echt anders? Darf ich, als Zeuge, eine Person nicht zur Polizei schaffen, bzw warten bis sie eintrifft, wenn ich sehe, dass ein Verbrechen verübt wird?
Mir klar, dass das meist eh eine schlechte Idee wäre, weil man sich so in Gefahr bringen könnte. Mir geht's nur um die reine Theorie.
by alexs77
4 comments
Jemanden festhalten, bis die Polizei kommt, ist nicht das Gleiche wie jemanden verhaften.
Ja, du hast sie falsch beantwortet.
Wenn nur eine Antwort richtig ist und “Polizei” eine Antwortmöglichkeit ist, solltest man immer die Polizei wählen.
Du hast nicht ganz Unrecht. Gemäss art. 218 abs. 1 StPO dürfen Privatpersonen Personen festnehmen wenn polizeiliche Hilfe nicht rechtzeitig erlangt werden kann und entweder (bst. A) es sich um ein Verbrechen oder ein Vergehen handelt, oder (bst. B) die Öffentlichkeit zur Mithilfe bei Fahndung eines Täters aufgefordert wurde.
Die festgenommene Person muss so rasch als möglich der Polizei übergeben werden (art. 218 abs. 3 StPO).
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