Das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten haben sich auf die Ausweitung des Führerscheinentzugs bei schweren Unfällen auf alle 27 Mitgliedsländer geeinigt. Demnach erzielten sie eine vorläufige Einigung, die sicherstellen soll, dass schwere Verkehrssünder künftig in allen Mitgliedstaaten zur Verantwortung gezogen werden – unabhängig davon, wo sie den Führerschein erworben haben.
So sollen Fahrverbote oder Beschränkungen, die ein Land gegen eine Fahrerin oder einen Fahrer etwa nach einem schweren Unfall verhängt, künftig auch in dem Land gelten, in dem der Führerschein ausgestellt wurde. Dieses muss das Fahrverbot dann EU-weit durchsetzen. Das EU-Parlament und der Rat der 27 Mitgliedsstaaten müssen die Einigung noch formell annehmen. Dies gilt als Formsache.
Bislang kann meist nur das EU-Land vollständig den Führerschein entziehen, in dem die Fahrerlaubnis ausgestellt wurde. Bei Verkehrsdelikten in anderen Staaten gelten ein dauerhafter Entzug oder vorübergehende Fahrverbote nur dort, wo die Strafe verhängt wurde. In Zukunft sollen die Behörden Informationen zu schweren Verstößen untereinander austauschen.
Die Neuregelung soll insbesondere bei schweren Verstößen wie Trunkenheit am Steuer, erheblichen Geschwindigkeitsübertretungen oder Unfällen mit Todesfolge greifen. Voraussetzung ist, dass der Mitgliedsstaat des Verstoßes eine mindestens dreimonatige Fahrpause verhängt und alle Rechtsmittel ausgeschöpft sind.
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Zuvor hatten sich das EU-Parlament und die Mitgliedsländer bereits unter anderem auf die Einführung des digitalen Führerscheins in der gesamten EU bis 2030 geeinigt.