Niederösterreichs Landesveterinär-Direktorin Christina Riedl erklärte gegenüber noe.ORF.at, dass seit Mittwochnacht eine erweiterte Sperrzone gilt. Diese umfasst die Bezirke Gänserndorf und Bruck an der Leitha sowie Teile der Bezirke Mistelbach und Wiener Neustadt, in denen Gemeinden von dieser Sperrzone erfasst sind.

In insgesamt 440 Betrieben, in denen Paarhufer wie Rinder, Schweine oder Schafe gehalten werden, werden nun Proben entnommen. Amtstierärzte werden dabei von weiteren Tierärzten unterstützt, um schnellstmöglich Ergebnisse zu erhalten, ob auch Betriebe in Niederösterreich von der Seuche betroffen sind, heißt es. Bisher gebe es keine Anzeichen dafür, so Riedl.

Sperrzonen: Verstärkte Hygieneregeln und Kontrollen

Als Reaktion auf die aktuellen Ausbrüche in Ungarn und der Slowakei – mehr dazu in Vorkehrungen für MKS-Ausbruch getroffen (burgenland.ORF.at; 25.3.2025) hat die Bundesregierung Donnerstagmittag ein Maßnahmenpaket erlassen. Ziel ist es, das Risiko einer Einschleppung nach Österreich so gering wie möglich zu halten und die unionsrechtlich verpflichtenden Vorgaben in Österreich umzusetzen, hieß es in einer Aussendung des Gesundheitsministeriums unter Beteiligung von Innen- und Finanzministerium.

Für die Schutz- und Überwachungsmaßnahmen wird eine eigene Maul und Klauenseuche-Bekämpfungsverordnung erlassen, die die Rahmenbedingungen für die Sperrzonen in Österreich regeln soll. Die Sperrzonen betreffen demnach insbesondere landwirtschaftliche Betriebe mit bestimmten Tierarten und beinhalten veterinärrechtliche Maßnahmen wie etwa verstärkte Hygieneregeln, betriebliche Kontrollen und Einschränkungen bei Tiertransporten.

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Einfuhrverbot von Tieren und Produkten

Für Menschen und Haustiere bestehen in den Zonen keinerlei Einschränkungen, der Aufenthalt in den Gebieten ist unbedenklich. Tiere dürfen unter definierten Auflagen weiterhin in diese Zonen hinein- und hinausgebracht werden. Die konkrete Festlegung der betroffenen Gebiete soll durch eine gesonderte Kundmachung erfolgen und laufend an die aktuelle Seuchenlage angepasst werden, heißt es.

Die Einfuhr von Tieren sowie das Einbringen bestimmter tierischer Produkte aus Ungarn und der Slowakei nach Österreich ist untersagt. Darunter fallen lebende Tiere (z.B Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen), frisches Fleisch, Rohmilch, Gülle, Mist, Jagdtrophäen, Wildfleisch sowie Wild in der Decke.

Tägliche Abstimmung auf Bundes- und Länderebene

Eine weitere Verordnung ermöglicht es, Polizei und Zoll für gezielte Kontrollen im grenznahen Raum heranzuziehen. Es handle sich laut Aussendung dabei nicht um stationäre Grenzkontrollen, sondern um mobile, risikobasierte Maßnahmen zur Verhinderung der illegalen Einfuhr von Tieren oder Produkten. Seit Herbst 2023 sind Grenzkontrollen zur Slowakei bereits zur Verhinderung illegaler Migration in Kraft. Diese sind vorerst bis Mitte April 2025 anberaumt und sollen verlängert werden.

Es gebe täglich Abstimmungen auf Bundes- und Länderebene, wurde betont. Das Gesundheitsministerium appellierte an alle Tierhalter, Tierärzte, Jäger und Transportunternehmen höchste Hygienestandards einzuhalten und sich über die geltenden Vorschriften zu informieren. Die übergeordnete Koordination erfolgt gemeinsam mit dem Staatlichen Krisen- und Katastrophenschutzmanagement (SKKM) im Innenministerium sowie dem Krisensicherheitsbüro im Bundeskanzleramt.