Wie weit darf eine Frau gehen, wenn sie sexuell belästigt wird? Am Bahnhof von Kaiserslautern soll ein Mann einer jungen Frau an den Po gegriffen haben. Sie zieht ein Messer und ersticht ihn. Vor Gericht geht es nun um die Frage, wo die Grenzen der Notwehr sind.
by Black_Gay_Man
17 comments
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Wie kann ein Messer zu benutzen “Notwehr” sein? Ein Messer ist eine Mordwaffe, nichts anderes
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Wie unsere Gesellschaft wohl aussähe, wenn alle Frauen so reagieren würden?
Ich glaube, da wäre maximal eine Ohrfeige und die Polizei rufen angemessen. Dass der Mann ein Arschloch ist, rechtfertig nicht, ihn direkt umzubringen.
Meiner naiven Rechtsauffassung nach ist das total legitime Selbstverteidigung.
> Die Angeklagte habe den Mann nach der Belästigung zur Rede gestellt. Dann habe sie ein Messer gezückt, sieben Zentimeter Klingenlänge, zwei Zentimeter Klingenbreite. Damit habe sie Stichbewegungen in Richtung des Mannes gemacht, bis der zurückwich. Als sie noch einmal eine Bewegung machte, habe der Mann ihren Arm mit gegriffen, sie habe sich aus dem Griff befreit und mit dem Messer in den Oberkörper des Mannes gestochen.
Für meine Begriffe ist das nie und nimmer Notwehr. Die Notlage, die eine Notwehr rechtfertigen würde, war längst zu Ende, als sie das Messer zückte.
Das ist wie auf flüchtende Einbrecher zu schießen. Eindeutig keine Notwehr.
Verhältnismäßig… Da bin ich mal auf das Urteil gespannt.
Ohrfeige OK. Mord nicht OK.
Die Frage wie weit Notwehr gehen kann, ist eigentlich sehr klar geregelt: Ich darf (fast) alles machen, was notwendig ist, um einen gegenwärtigen und rechtswidrigen Angriff abzuwehren. Die Einschränkung ‘fast’ kommt daher, dass man nicht will, dass der Rentner sein Eigentum am Kirschbaum schützt, in dem er die Kirschen naschenden Kinder von der Terasse aus mit dem Kleinkalibergewehr abwehrt – ansonsten kann die Notwehrhandlung aber durchaus um einiges stärker sein als die abgewehrte Angriffshandlung.
Was der Frau hier nach der Schilderung im Artikel vermutlich zum strafrechtlichen Verhängnis werden wird, ist, dass der Angriff auf sie (also die Belästigung) schon vorbei also nicht mehr gegenwärtig war. Der Täter hatte nicht nur aufgehört sie zu belästigen, er wich sogar vor ihr zurück. In dieser Situation noch auf ihn einstechen ist keine Notwehr sondern definitiv eine Körperverletzung und ggf. je nach Vorsatz sogar Todschlag.
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Wie hier schon alle wieder Schnappatmung kriegen und sich ein Urteil Erlauben ohne den Artikel gelesen zu haben.
Erstmal hier der Notwehrparagraph:
StGB
§ 32 Notwehr
” (2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.”
Aus dem Artikel :
“Die Angeklagte habe den Mann nach der Belästigung zur Rede gestellt. Dann habe sie ein Messer gezückt, sieben Zentimeter Klingenlänge, zwei Zentimeter Klingenbreite. Damit habe sie Stichbewegungen in Richtung des Mannes gemacht, bis der zurückwich. Als sie noch einmal eine Bewegung machte, habe der Mann ihren Arm mit gegriffen, sie habe sich aus dem Griff befreit und mit dem Messer in den Oberkörper des Mannes gestochen. Der Mann verlor so viel Blut, dass er binnen weniger Sekunden starb. Die Angeklagte stellte sich später der Polizei.”
Wenn die Schilderung der Staatsanwaltschaft zutreffen sollte, dann wird das schonmal schwierig mit Notwehr, denn der Angriff war nicht mehr” gegenwärtig” und die Verteidigung mit dem Messer auch nicht “erforderlich”.
Wer ein Messer zur Notwehr mitnimmt, nimmt damit automatisch im Kauf, in der Notwehr Situation einen Menschen zu töten. Während das in einer Situation, in der das eigene Leben in Gefahr ist, moralisch meiner Meinung nach gerechtfertigt ist, ist das hier klar nicht der Fall.
Das Messer hätte in dieser Situation gar nicht erst gezogen werden dürfen. Das hat einfach zu einer maximalen Eskalation der Situation geführt.
In dem Fall ist das Opfer leider zum Täter geworden.
Das eskalierte schnell.
Unabhängig von der Frage nach Schuld und Unschuld haben wir hier mal wieder ein Beispiel dafür, dass Waffen in der Öffentlichkeit nichts verloren haben und nur Schaden anrichten. Dass ein Griff an den Po verabscheuungswürde, aber kein todeswürdiges vergehen ist, sollte jedem normalen Menschen klar sein.
Die Frau war US-Amerikanerin und in den USA bringen sich die Menschen ja im Vergleich zu Deutschland haufenweise gegenseitig um.
Jetzt ist der Mann tod und das Leben der Frau zerstört, obwohl sie den Mann wahrscheinlich gar nicht töten wollte. Das ist nie und nimmer Notwehr gewesen, weil sie zuerst das Messer gezückt hat, mit dem Ding wild vor dem Mann rumgefuchtelt hat und als er sie am Arm griff, ihn erstochen hat. Sie ist ja sogar selbst zu dem Mann hingelaufen, um ihn “zur Rede zu stellen”. Klar, wenn ich mal jemanden zur Rede stellen will, halte ich ihm auch immer eine Waffe an den Kopf, oder fange an auf ihn zu schießen.
Das ist sehr tragisch.
Ich Stelle mir den Hergang so vor:
Mann grabscht Frau an den Hintern
Frau stell ihn zu rede
Mann wird aggressiv
Frau zückt Messer
Man wird aggressiver
Notwehr muss verhältnismäßig sein. Begrapschen vs. Umbringen ist ja mal in einer anderen Galaxie.
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