>”Allerdings: Die ganze Causa betrifft nur Mietverträge, die zwischen Verbrauchern und Unternehmen abgeschlossen werden – wenn der Vermieter also kein Privatmensch ist.”
Also gleich die Erhöhungen rückfordern, bevor das Gesetz kommt. Dann wär ja die derzeitige gesetzliche Lage zum Klagszeitpunkt relevant.
Wie war das mit dem recht das der Politik folgen sollte?
So oder so ist das eine bankrotterklärung entweder für die Politik oder für den Rechtsstaat.
Einen von den beiden hätte das früher auffallen müssen. Dafür sind sie da.
Der Politik wird gar nichts anderes übrig bleiben, als einzugreifen:
* Wiener Wohnen hat nur unbefristete Verträge, die müssten für alle Kunden rückwirkend und in aller Zukunft einen Mietzins von ca. 3-4 EUR verlangen. Nachdem es Eintrittsrechte in Verträge gibt, dann kostet es auch in 100 Jahren noch so viel
* Unter das MRG fallen nicht nur böse private Vermieter, sondern auch viele Gemeinnützige – bei denen gilt genau dasselbe
Meine Vermutung ist, dass das auch noch zum EUGH geht.
Aber was jedem klar sein muss, unbefristete (unkündbare) Verträge wird es nie wieder geben, weil man nie wissen kann. ob nicht in 20-30 Jahren irgendeine Regelung gekippt wird, die dann rückwirkend und in alle Zukunft gilt.
6 comments
Dabei wichtig zu beachten:
>”Allerdings: Die ganze Causa betrifft nur Mietverträge, die zwischen Verbrauchern und Unternehmen abgeschlossen werden – wenn der Vermieter also kein Privatmensch ist.”
[Quelle](https://www.derstandard.at/story/3000000220868/causa-wertsicherungsklauseln-geld-zurueck-fuer-tausende-mieter)
Die Seite geht nicht.
Also gleich die Erhöhungen rückfordern, bevor das Gesetz kommt. Dann wär ja die derzeitige gesetzliche Lage zum Klagszeitpunkt relevant.
Wie war das mit dem recht das der Politik folgen sollte?
So oder so ist das eine bankrotterklärung entweder für die Politik oder für den Rechtsstaat.
Einen von den beiden hätte das früher auffallen müssen. Dafür sind sie da.
Der Politik wird gar nichts anderes übrig bleiben, als einzugreifen:
* Wiener Wohnen hat nur unbefristete Verträge, die müssten für alle Kunden rückwirkend und in aller Zukunft einen Mietzins von ca. 3-4 EUR verlangen. Nachdem es Eintrittsrechte in Verträge gibt, dann kostet es auch in 100 Jahren noch so viel
* Unter das MRG fallen nicht nur böse private Vermieter, sondern auch viele Gemeinnützige – bei denen gilt genau dasselbe
Meine Vermutung ist, dass das auch noch zum EUGH geht.
Aber was jedem klar sein muss, unbefristete (unkündbare) Verträge wird es nie wieder geben, weil man nie wissen kann. ob nicht in 20-30 Jahren irgendeine Regelung gekippt wird, die dann rückwirkend und in alle Zukunft gilt.
hoffentlich greift die politik nicht ein!
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