Aufenthaltsverbot für Klimaaktivistin Anja Windl

by Pumuckl4Life

13 comments
  1. Einmal möcht ich erleben, dass gegen Nazis mit solcher Härte vorgegangen wird.

  2. Bin gespannt wie das BFA vor Gericht begründen will, dass sie – insbesondere als EU-Bürgerin – eine so schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt, dass man ihren Aufenthalt beenden kann.

    „Querulatorische Neigung“ (erstklassige Begründung BFA) ist schon mal kein Volltreffer.

  3. 28 Jahre und hat sich im Gsicht herrichten lassen wie eine gelangweilte 50-Jährige Millionärsgattin

    (ja, ich mach mich über das Aussehen von Leuten lustig, die sich bewusst so herrichten haben lassen)

  4. Da bin ich aber froh, dass man potenzielle Terroristen nach Warnungen rumrennen lässt, aber Klimaaktivist*innen abschiebt.

  5. gut dass endlich mal die wichtigen probleme priorisiert werden /s

  6. Warum kann eine deutsche Aktivistin abgeschoben werden, aber ein Afghanischer Vergewaltiger nicht? Muss er sich zuerst auch noch auf die Straße picken?

  7. KlimaAktivismus ist gut und wichtig. Über die… Form der Umsetzung lässt sich streiten.

    Auch wenn ich die besagte Umsetzung als gelinde gesagt kontraproduktiv empfand – 2 Jahre Aufenthaltsverbot in Ö find ich doch sehr streng.

    Zumal die letzte Generation doch ohnehin nicht mehr aktiv ist (?)

    (Nirgends bin ich der Meinung, dass die Verkehrsblockaden ungestraft bleiben sollten. Ich empfinde lediglich die verhängte Strafe als recht hart)

  8. Gut dass in Österreichs “unabhängiger” Justiz Umweltschützer und Antifaschisten mit aller Härte mit Mafiaparagraphen verfolgt werden, während korrupte Reiche und Nazis mit riesen Waffenlagern wenig zu befürchten haben. Und die Mehrheit der Bevölkerung feiert das, vorgekaut von Krone und Co. noch.

  9. Das ist dir Rache, weil der Sellner nicht nach Deutschland darf.

  10. Der ORF Steiermark verstößt hiermit gegen die gemäß Sorgfaltspflicht in jedem Artikel über Fr. Windl notwendige Nennung des Namens Shakira. Antrag auf Richtigstellung wurde bei Gericht eingebracht, ebenso wie Beschwerden bei Presserat und RTR.

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