Unbemannte Luftfahrtsysteme (UAS), umgangssprachlich als Drohnen bezeichnet, gewinnen in Luxemburg zunehmend an Bedeutung. Wie aus einer parlamentarischen Anfrage der LSAP-Abgeordneten Yves Cruchten und Mars Di Bartolomeo sowie der entsprechenden Antwort der Ministerin für Mobilität und öffentliche Arbeiten, Yuriko Backes, hervorgeht, waren zum 13. März 2025 insgesamt 4.144 Drohnenbetreiber bei der Zivilluftfahrtbehörde (Direction de l‘Aviation Civile, DAC) registriert.
Diese Zahl teilt sich auf in 3.863 natürliche Personen, 45 juristische Einrichtungen und 36 Verwaltungen oder öffentliche Einrichtungen. Zum Vergleich: Am 1. Januar 2023 waren es noch 2.235 Betreiber, was einem Anstieg von 85 Prozent in nur zwei Jahren entspricht. Diesen deutlichen Zuwachs führt die Ministerin teilweise auf die schrittweise Umsetzung der europäischen Regelungen zurück, insbesondere im Bereich des Modellflugs.
Verstöße und rechtliche Konsequenzen
Seit Januar 2023 hat die DAC sechs Beschwerden registriert, bei denen eindeutig festgestellt wurde, dass die Fernpiloten die Bedingungen der geografischen UAS-Zonen nicht eingehalten haben. Diese speziellen Zonen sind auf dem Geoportal veröffentlicht.
Der Gesetzentwurf Nr. 7790 soll künftig einen spezifischen rechtlichen Rahmen schaffen, um Verstöße gegen die UAS-Regeln zu ahnden. Die DAC schließt allerdings nicht aus, dass zusätzlich Strafanzeigen bei den Justizbehörden oder Beschwerden beim Datenschutz eingereicht wurden.
Zwischen 2022 und 2024 gab es laut Polizei pro Jahr zwei Anzeigen wegen „Verletzung der Privatsphäre“ durch Drohnen. Foto: Shutterstock
Das Fliegen einer Drohne über Privatgrundstücke ohne Genehmigung oder Einverständnis, besonders wenn dabei beobachtet oder gefilmt wird, gilt als Verletzung der Privatsphäre. Eine Analyse der Polizeidatenbank ergab folgende Zahlen zu Anzeigen wegen „Verletzung der Privatsphäre“ durch Drohnen. 2022 wurden in zwei von 113 Fällen von Verletzung der Privatsphäre Drohnen eingesetzt. Auch 2023 (140 Anzeigen) und 2024 (128 Anzeigen) waren es zwei Fälle mit Drohnen.
Sicherheit kritischer Infrastrukturen
Das Hochkommissariat für nationalen Schutz (HCPN) berichtet von einem Vorfall dieser Art bei einer kritischen Infrastruktureinrichtung. Eine spezifische Analyse der Polizei ergab zudem, dass Drohnen in der Nähe anderer sensibler Infrastrukturen gesichtet wurden, die laut Geoportal als „No-Fly-Zonen“ definiert sind.
Für die Abwehr von Bedrohungen durch Drohnen ist die Spezialeinheit der Polizei (USP) zuständig. „Die USP übernimmt selbst die interne Ausbildung zur Neutralisierung von Drohnen“, erläutert die Ministerin in ihrer Antwort. Die Einheit baue seit Jahren ihre Kompetenzen in diesem Bereich aus und erweitere ihre Ausrüstung, um gegen böswillige Drohnen vorzugehen.
Die Erlaubnis zum Einsatz von speziellen „Störsendern“ oder „Jammern“, die die Kommunikation zwischen der Drohne und dem Piloten unterbrechen können, wurde der luxemburgischen Armee, der Polizei, dem staatlichen Nachrichtendienst und der Gefängnisverwaltung erteilt.
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Allerdings bleiben diese Mittel derzeit begrenzt und werden nur für spezifische Polizeieinsätze genutzt, die in den Zuständigkeitsbereich der USP fallen.
Auf die Frage nach weiteren Entwicklungen im Bereich des Drohnentransports, ähnlich dem Projekt Griffin, teilte die DAC mit, dass sie bisher keine neuen Anfragen im Kontext des Transportes durch Drohnen erhalten habe.