Der geplante vorübergehende Stopp des Familiennachzugs in Österreich stößt auf scharfe Kritik von Organisationen wie UNHCR und dem Roten Kreuz, die die negativen Auswirkungen auf Kinderrechte befürchten. Die Asylkoordination erhebt zudem den Vorwurf, dass der Entwurf ein populistisches Ablenkungsmanöver sei.

ÖSTERREICH. Der Gesetzesentwurf der Regierung zum Familiennachzug-Stopp stößt auf viel Kritik. Verschiedene Organisationen, darunter UNHCR, UNICEF, das Rote Kreuz sowie NGOs wie die Asylkoordination, haben in der begutachteten Phase scharfe Einwände erhoben. Besonders besorgniserregend sei aus ihrer Sicht die Schwächung der Rechte von Kindern und die potenziellen negativen Auswirkungen auf ihre Lebenssituation.

Der Gesetzentwurf, der ab Mitte Mai dieses Jahres in Kraft treten könnte, sieht vor, dass die österreichische Regierung Anträge auf Familiennachzug für mindestens ein Jahr hemmen kann. Demnach bleibt es grundsätzlich weiter möglich, einen Antrag Familiennachtrag zu stellen, jedoch werden die Verfahren in der Regel unterbrochen, bis die Verordnung geändert oder zurückgezogen wird. Eine Ausnahme von dieser Regelung soll es nur geben, wenn Kinder im Herkunftsland keine ausreichenden Bezugspersonen haben oder wenn ein Elternteil die einzige Bezugsperson für ein vorgereistes Kind ist.

Kritik von Menschenrechtsorganisationen

Das UNHCR, das UNO-Flüchtlingshilfswerk, warnt vor den “gravierenden” Folgen dieses Gesetzes. Besonders betroffen seien Frauen und Kinder, die in der Hoffnung auf ein baldiges Wiedersehen mit ihren Familienangehörigen in einem Erstzufluchtsstaat oder der Heimat zurückgelassen wurden. UNHCR befürchtet, dass diese Menschen in zunehmendem Maße auf gefährlichere, irreguläre Fluchtwege angewiesen sein könnten, um mit ihren Angehörigen zusammengeführt zu werden.

Das Rote Kreuz äußert Zweifel an der von der Regierung behaupteten Notlage in Österreich, die als Begründung für den Gesetzesentwurf dient. Es wird befürchtet, dass die Maßnahme in vielen Fällen das Leid der betroffenen Familien verstärken könnte, die Sicherheit und Gesundheit gefährde und zudem die Integration von Flüchtlingen behindere. Darüber hinaus steht laut der Organisation der Entwurf im Widerspruch zu bestehenden EU-Rechtsvorschriften, was zu weiteren rechtlichen Konflikten führen könnte.

Vorwürfe der “populistischen Ablenkung”

Die Asylkoordination, eine NGO im Bereich Flüchtlingshilfe, bezeichnet den geplanten Stopp des Familiennachzugs als “populistisches Ablenkungsmanöver”, da keine der tatsächlichen Herausforderungen im Bildungsbereich dadurch behoben werden würden. Der Entwurf werde die realen Probleme nicht lösen, sondern könne vielmehr zu einer Verschärfung der Situation führen.

Auch die Volkshilfe, eine Organisation für soziale Unterstützung, einen direkten Widerspruch zur UNO-Kinderkonvention sowie zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.

Verfassungsdienst noch zurückhaltend

Der Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt zeigt sich zurückhaltend in seiner Bewertung des Gesetzes. Laut diesem liegt die Zuständigkeit für die Prüfung der EU-Konformität des Gesetzes beim Innenministerium. 

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