Wir wundern uns täglich, was alles geht …

by guglhupfa

10 comments
  1. >das Oberlandesgericht Wien hat aber festgestellt, dass das bloße unkommentierte Teilen eines Artikels, der den höchstpersönlichen Lebensbereich betrifft, ebenso medienrechtlich strafbar ist.

    Oida wos ?
    Wia kann an eh schon öffentlichen Artikel nochmals teilen strafbar sein ?!

  2. Versteh ich nicht. Ob der Artikel selbst überhaupt strafrechtlich relevant ist, steht scheinbar noch offen, weil es noch kein rechtskräftiges Urteil gegen OE24 gibt. Aber bei der Dame, die den Artikel teilt, weiß man es bereits?

    Außerdem versteh ich nicht, wieso sie alleine vor Gericht erschienen ist. Hat man in ihrem Fall keinen Anspruch auf einen Pflichtverteidiger? Ich vermute, der hätte ihr da viel Ärger und Kosten ersparen können.

  3. Ich finde es sehr fragwürdig, welche Urteile es in solchen und ähnlichen Fällen seit ein paar Jahren in Österreich (und Deutschland) gibt. Früher galt der Grundsatz, dass Personen des öffentlichen Lebens gewisse Nachteile in Kauf nehmen müssen. Jetzt werden Leute verurteilt, weil sie auf Facebook Gossip teilen. Das steht doch in keinem Verhältnis mehr.

  4. Hätte sie ihm doch nur monatelang Drohungen geschrieben dann wäre das alles kein Problem

  5. Ich finds in dem Fall eher problematisch, dass das ganze überhaupt ein Rechtsvergehen ist. Wenn man einen bereits erschienenen Artikel einer Tageszeitung teilt.

    Dass Strache dann geklagt hat wenn er scheinbar im Recht ist, ist mir in dem Fall egal. Ist natürlich ein Arschloch-Move aber das Recht darf trotzdem jeder ausnutzen aber warum ist sowas bitte überhaupt strafbar ???

  6. Komisch.
    Der Rapper H.C. teilt auf seinem NAz ähhh…X Account laufend Artikel der Boulevard Presse…

  7. Die Rechten können austeilen, aber einstecken wie die kleinen jämmerlichen, weinerlichen Würsteln die sie sind.

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