Der Angreifer der tödlichen Messerattacke in einer Berliner U-Bahn am vergangenen Wochenende – Shadi S. – hätte bereits in Haft sitzen müssen. Das bestätigt die Staatsanwaltschaft Chemnitz auf Nachfrage des Tagesspiegels. Der Täter sei während seiner Bewährungszeit erneut straffällig geworden. Auch erfüllte er, nachdem ihm eine Geldstrafe auferlegt wurde, eine sogenannte „Arbeitsauflage“ nicht und galt als flüchtig.

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Die Auflage enthielt 100 Stunden gemeinnützige Arbeit, heißt es laut der „B.Z.“, die zuerst über die Akte des Syrers berichtete. Deshalb habe die Staatsanwaltschaft Chemnitz im Dezember beantragt, die Bewährungszeit des 43-Jährigen um sechs Monate zu verlängern. Doch das Schreiben konnte nicht zugestellt werden. Der Mann war untergetaucht.

Shadi S. attackierte bereits Schwester mit Küchenmesser

Wie die Staatsanwaltschaft Chemnitz dem Tagesspiegel bestätigt, soll er bereits im Februar 2022 seiner Schwester ein Küchenmesser in den Oberschenkel gerammt haben. Sie verweigerte die Herausgabe ihres Mobiltelefons, als er die Kontakte in ihrem Handy sehen wollte. Bei seiner Festnahme setzte sich S. zur Wehr. Wie der Tagesspiegel bereits berichtete, verletzte er dabei einen Polizisten an der Hand. Wenig später wurde er in Untersuchungshaft gebracht.

Wegen des Messerangriffs auf seine Schwester saß er bis zum 1. September 2022 in Untersuchungshaft. Das Amtsgericht Chemnitz setzte den Haftbefehl unter Auflagen außer Vollzug, bestätigt eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Chemnitz.

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Wegen des Messerangriffs gegen seine Schwester und einer weiteren Körperverletzung begann im Dezember 2022 vor dem Amtsgericht Chemnitz die Hauptverhandlung. Dort soll er während der Verhandlung mehreren Anwesenden gegenüber mit massiver Gewalt gedroht haben, weshalb sein Haftbefehl wieder in Kraft gesetzt wurde. Wegen Wiederholungsgefahr saß er daraufhin vom 31. Januar bis zum 13. März in Untersuchungshaft.

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Am 13. März 2023 wurde er dann laut der Sprecherin zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig. Laut der „B.Z.“ soll der verurteilte Straftäter anschließend im Oktober 2023 zwei Justizvollzugsbeamte auf dem Weg zum Gefangenentransport bedroht haben. Dafür wurde er zu den 100 Stunden gemeinnützige Arbeit verurteilt. Die Staatsanwaltschaft Chemnitz hatte deshalb am 19. Dezember 2024 beantragt, die Bewährungszeit um sechs Monate zu verlängern.

Da der Mann laut einer Sprecherin der Berliner Strafgerichte, wie die „B.Z.“ schreibt, untergetaucht war, nahm die Staatsanwaltschaft Chemnitz daraufhin ihren Verlängerungsantrag zurück. Stattdessen beantragte sie den Widerruf der Strafaussetzung und den Erlass eines Sicherungshaftbefehls, der am 18. März 2025 beim Landgericht Berlin einging. Shadi S. hätte somit eine zweijährige Haftstrafe antreten müssen, heißt es von der Staatsanwaltschaft Chemnitz.

Knapp einen Monat später, am vergangenen Wochenende, kam es dann zur Messerattacke am U-Bahnhof Sophie-Charlotte-Platz.

Angreifer stach noch in der U-Bahn mehrmals zu

Bei seinem mutmaßlichen Fluchtversuch vor der Polizei nach der Tat am Wochenende wurde der syrische Staatsangehörige von vier Polizeischüssen getroffen und erlag wenig später im Krankenhaus seinen Verletzungen.

Er stach nach bisherigem Ermittlungsstand einen 29-jährigen Deutschen in einer U-Bahn mit einem Küchenmesser nieder und verletzte ihn tödlich. Die Männer sollen am Samstagnachmittag in einer U-Bahn der Linie 12 im Berliner Westen „binnen Sekunden“ aneinandergeraten sein, wie es von Polizei und Staatsanwaltschaft hieß.

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Noch im Zug habe der 43-Jährige ein Küchenmesser aus seinem Hosenbund gezogen und dem 29-Jährigen drei tödliche Stiche versetzt, von denen einer sein Herz traf, teilte die Staatsanwaltschaft weiter mit. Das ergab eine Sofortobduktion, die noch am Samstagabend durchgeführt wurde.

Die Gründe hierfür sind bislang unklar. Die Ermittler gehen nicht davon aus, dass sich die Männer vorher gekannt haben. Laut Behörden liegen bislang keine Hinweise auf eine islamistisch-terroristische Motivlage vor.