Lockdown für Ungeimpfte im November laut Verfassungsgerichtshof gesetzeskonform

2 comments
  1. Sehr wichtiger Teil:

    >Der Antrag dazu wurde abgewiesen und dem Gesundheitsminister attestiert, er habe “nachvollziehbar dargelegt”, dass diese Maßnahme erforderlich war – wegen der epidemiologisch besonders ungünstigen Verhältnisse in der Nachtgastro und der damals unsicheren Studienlage über das Übertragungsrisiko Genesener.

    Also musste bewiesen werden, dass es sicher/gesund gewesen wäre für Genesene, und nicht, dass es gefährlich ist. Diese Bewertungsmethodik im Zweifel stimmt mich positiv für die konforme Impfpflicht.

  2. Auch ein wichtiger Teil: Hier geht’s ausschießlich um den ERSTEN Lockdown. Der wurde ja dann mehrmals verlängert. Ob die Verlängerungen auch verfassungskonform waren, das wär interessant. War das nicht der Zeitraum der Delta/Omikron-Ablöse oder kam Omikron später?

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