Beruhigendes Urteil. Ich hatte echt Angst, dass er mit Bewährung davon kommt. Wer – noch dazu mit “Kampfsporterfahrung” jemanden erst unvermittelt niederschlägt und dann dem wehrlosen Opfer mit voller Wucht ins Gesicht tritt, der kann einfach nicht ohne Freiheitsstrafe davon kommen. Dass er das ganze aus Antisemitismus gemacht hat kommt noch dazu.
Sehr erfreulich! Ich hoffe, Shapiras Anwalt klagt noch auf Schmerzensgeld und seine Krankenkasse auf Erstattung der Behandlungskosten.
Bin positiv überrascht über das Urteil.
Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich 2 Jahre *und 4 Monate* gefordert, was dem Anwalt des Opfers zu wenig war aber von einem Antrag abgesehen wurde.
Es wäre wirklich eine Schande gewesen wenn der Täter es geschafft hätte sich bis hin zu einer Strafe auf Bewährung rauszuwinden.
Das wichtigste ist explizit, dass der antisemitische Hintergrund dieses Angriffes erwiesen wurde.
Edit: details
Er habe seine “Kampfsporterfahrung überschätzt” – was für eine pimmelige Ausrede. Der hat doch nicht beim ersten Zuschlagen erschreckt gemerkt, wie stark er ist, er hat extra noch nachgetreten, als der andere am Boden lag, damit wirklich was kaput geht. Weil er wohl fand, er hat noch nicht stark genug zugeschlagen. Da muss ich nichts überschätzen, da will ich verletzen oder mehr.
Und sojemand wäre Lehrer geworden um Kindern “Nie wieder ist jetzt” zu erklären….
Weshalb hat er ihn denn angegriffen?
Im Artikel wird die antisemitische Motivation mehrfach erwähnt aber nie erklärt leider.
Finde ich schon ziemlich wahnsinnig.
Das war ein beinahe tödlicher Angriff und auch noch auf jemanden eingetreten der am Boden lag. Da sollte allgemein keine Bewährungsstrafe im Raum stehen. Auch das Strafmaß von nur etwas über 2 Jahren wirkt sehr gering.
Die Suggestion des Gerichtes das wenn kein Antisemitismus festgestellt wird eine Bewährungsstrafe verhängt wird finde ich abscheulich. Habe auch noch nie davon gehört, dass es bei z.B. Islamophobie oder Ausländerhass es jemals so eine Diskussion gab das es erheblich fürs Strafmaß ist.
Wenn man sich den Kontext anguckt:
#
#
>Die Berliner Polizei war in den ersten Tagen nach der Tat aber zunächst nicht von einem antisemitischen Hintergrund ausgegangen. Auch einer der Tatzeugen witterte einen “politischen Prozess”. Dabei sind Ansatzpunkte für den mutmaßlichen Antisemitismus im vorliegenden Fall für Außenstehende nicht erkennbar. Das gilt unzweifelhaft für den ersten Ansatzpunkt: Shapira ist Jude – was im Kommilitonenkreis auch bekannt ist. … Allerdings nahm A. in dem kurzen Wortwechsel, der dem Schlag in Shapiras Gesicht vorausging, nicht auf dessen Jüdischsein Bezug. Das behaupteten weder Shapira noch die drei weiteren Augenzeugen der Tat.
und
>Reihenweise antisemitische Chatnachrichten – aber nicht vom Angeklagten
dann sollte das Gericht bitte schon auch noch begründen wo der Antisemitismusvorwurf herkommt. Der Artikel schweigt darüber, das Gericht schweigt darüber aber DAS soll genau der entscheidende Punkt sein?
Dies ist keine Verteidigung von jemandem der eine überaus gewalttätige Straftat begang, aber bei solchen Urteilsbegründungen muss man sich schon Sorgen machen wie es in deutschen Gerichten zugeht. Erst recht bei einem so stark politisierten Prozess.
3 Jahre für gefährliche Körperverletzung ? das ist nicht denen ihr ernst?
Deutsche Kuscheljustiz einmal mehr in Aktion. Einen Menschen durch einen Tritt gegen den Kopf in Lebensgefahr zu bringen, sollte nicht mit einem Urteil am unteren Ende des möglichen Strafrahmens enden. Schon gar nicht, wenn die Tat aus rassistischen Motiven begangen wurde.
3 Jahre nachdem man jemanden fast umgebracht hat?
„Brisant: Das Verhalten des Verteidigers hat laut des Vorsitzenden Richters noch strafschärfend gewirkt. Anwalt Ehssan Khazaeli habe Lahav Shapira herabgewürdigt, indem er während des Prozesses rasant geschnittene und mit Musik unterlegte Videos vorspielte, die Shapira beim Herunterreißen antisemitischer Plakate an der Freien Universität zeigen.“
Der Verteidiger scheint ja ein richtiges Genie zu sein. So einen will man haben
>Laut Urteil wurde der jüdische Student von seinem früheren Kommilitonen mit der Faust niedergeschlagen. Als er blutend am Boden lag, folgte mit voller Wucht ein Tritt ins Gesicht.
>Shapira erlitt eine komplexe Mittelgesichtsfraktur und eine Hirnblutung. Er musste mehrfach operiert werden. Es habe eine “abstrakte Lebensgefahr” für Shapira bestanden, die Gewalttat hätte potenziell tödlich enden können, hieß es vom Gericht.
>Drei Jahre Haft wegen gefährlicher Körperverletzung
Wie kann es sein, das sowas nicht als versuchter Mord oder Totschlag gewertet wird?
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Beruhigendes Urteil. Ich hatte echt Angst, dass er mit Bewährung davon kommt. Wer – noch dazu mit “Kampfsporterfahrung” jemanden erst unvermittelt niederschlägt und dann dem wehrlosen Opfer mit voller Wucht ins Gesicht tritt, der kann einfach nicht ohne Freiheitsstrafe davon kommen. Dass er das ganze aus Antisemitismus gemacht hat kommt noch dazu.
Sehr erfreulich! Ich hoffe, Shapiras Anwalt klagt noch auf Schmerzensgeld und seine Krankenkasse auf Erstattung der Behandlungskosten.
Bin positiv überrascht über das Urteil.
Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich 2 Jahre *und 4 Monate* gefordert, was dem Anwalt des Opfers zu wenig war aber von einem Antrag abgesehen wurde.
Es wäre wirklich eine Schande gewesen wenn der Täter es geschafft hätte sich bis hin zu einer Strafe auf Bewährung rauszuwinden.
Das wichtigste ist explizit, dass der antisemitische Hintergrund dieses Angriffes erwiesen wurde.
Edit: details
Er habe seine “Kampfsporterfahrung überschätzt” – was für eine pimmelige Ausrede. Der hat doch nicht beim ersten Zuschlagen erschreckt gemerkt, wie stark er ist, er hat extra noch nachgetreten, als der andere am Boden lag, damit wirklich was kaput geht. Weil er wohl fand, er hat noch nicht stark genug zugeschlagen. Da muss ich nichts überschätzen, da will ich verletzen oder mehr.
Und sojemand wäre Lehrer geworden um Kindern “Nie wieder ist jetzt” zu erklären….
Weshalb hat er ihn denn angegriffen?
Im Artikel wird die antisemitische Motivation mehrfach erwähnt aber nie erklärt leider.
Finde ich schon ziemlich wahnsinnig.
Das war ein beinahe tödlicher Angriff und auch noch auf jemanden eingetreten der am Boden lag. Da sollte allgemein keine Bewährungsstrafe im Raum stehen. Auch das Strafmaß von nur etwas über 2 Jahren wirkt sehr gering.
Die Suggestion des Gerichtes das wenn kein Antisemitismus festgestellt wird eine Bewährungsstrafe verhängt wird finde ich abscheulich. Habe auch noch nie davon gehört, dass es bei z.B. Islamophobie oder Ausländerhass es jemals so eine Diskussion gab das es erheblich fürs Strafmaß ist.
Wenn man sich den Kontext anguckt:
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>Die Berliner Polizei war in den ersten Tagen nach der Tat aber zunächst nicht von einem antisemitischen Hintergrund ausgegangen. Auch einer der Tatzeugen witterte einen “politischen Prozess”. Dabei sind Ansatzpunkte für den mutmaßlichen Antisemitismus im vorliegenden Fall für Außenstehende nicht erkennbar. Das gilt unzweifelhaft für den ersten Ansatzpunkt: Shapira ist Jude – was im Kommilitonenkreis auch bekannt ist. … Allerdings nahm A. in dem kurzen Wortwechsel, der dem Schlag in Shapiras Gesicht vorausging, nicht auf dessen Jüdischsein Bezug. Das behaupteten weder Shapira noch die drei weiteren Augenzeugen der Tat.
und
>Reihenweise antisemitische Chatnachrichten – aber nicht vom Angeklagten
dann sollte das Gericht bitte schon auch noch begründen wo der Antisemitismusvorwurf herkommt. Der Artikel schweigt darüber, das Gericht schweigt darüber aber DAS soll genau der entscheidende Punkt sein?
Dies ist keine Verteidigung von jemandem der eine überaus gewalttätige Straftat begang, aber bei solchen Urteilsbegründungen muss man sich schon Sorgen machen wie es in deutschen Gerichten zugeht. Erst recht bei einem so stark politisierten Prozess.
3 Jahre für gefährliche Körperverletzung ? das ist nicht denen ihr ernst?
Deutsche Kuscheljustiz einmal mehr in Aktion. Einen Menschen durch einen Tritt gegen den Kopf in Lebensgefahr zu bringen, sollte nicht mit einem Urteil am unteren Ende des möglichen Strafrahmens enden. Schon gar nicht, wenn die Tat aus rassistischen Motiven begangen wurde.
3 Jahre nachdem man jemanden fast umgebracht hat?
„Brisant: Das Verhalten des Verteidigers hat laut des Vorsitzenden Richters noch strafschärfend gewirkt. Anwalt Ehssan Khazaeli habe Lahav Shapira herabgewürdigt, indem er während des Prozesses rasant geschnittene und mit Musik unterlegte Videos vorspielte, die Shapira beim Herunterreißen antisemitischer Plakate an der Freien Universität zeigen.“
Der Verteidiger scheint ja ein richtiges Genie zu sein. So einen will man haben
>Laut Urteil wurde der jüdische Student von seinem früheren Kommilitonen mit der Faust niedergeschlagen. Als er blutend am Boden lag, folgte mit voller Wucht ein Tritt ins Gesicht.
>Shapira erlitt eine komplexe Mittelgesichtsfraktur und eine Hirnblutung. Er musste mehrfach operiert werden. Es habe eine “abstrakte Lebensgefahr” für Shapira bestanden, die Gewalttat hätte potenziell tödlich enden können, hieß es vom Gericht.
>Drei Jahre Haft wegen gefährlicher Körperverletzung
Wie kann es sein, das sowas nicht als versuchter Mord oder Totschlag gewertet wird?
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