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Wenn Telekom-Kunden Probleme beim Surfen oder Telefonieren haben, könnte das an einem Vorgehen des Anbieters liegen. Es gab bereits eine Abmahnung.

Bonn – Der deutsche Markt an Telefondienstleistern ist vielfältig, Kunden können aus verschiedensten Verträgen wählen. Einer der Marktführer scheint allerdings eine Praxis zu verwenden, die nun bei Kunden für Ärgernis sorgt. Auch Verbraucherschützer schlagen bereits Alarm.

Mobilfunk in der EU: Netzstabilität wird per Gesetz gewahrt

Der deutsche Mobilfunkmarkt hat sich in den vergangenen 30 Jahren schnell entwickelt. Vom Telefonieren in derselben Funkzelle bis zum ersten beweglichen D-Netz der Deutschen Telekom 1990 erhielten bis Mitte der 2000er Jahre weitere Mobilfunkanbieter die Möglichkeit, ihren Kunden stabile Netze zum Telefonieren und Surfen anzubieten. Immer mehr Tochterfirmen boten in den Folgejahren eigene Tarife an und nutzten die Netze von Vodafone, Eplus und anderen mit. Die Telekom setzt bald sogar auf eine Mobilfunk-Drohne.

Genau wie bei Minutenpreisen unterboten sich die Anbieter auch mit Flatrate-Preisen für mobile Daten zur Internetnutzung. Der Markt wurde so gut wie jedem Nutzer zugänglich. Um die Stabilität der Verbindungen weiterhin zu garantieren, wurden auf EU-Ebene bald Gesetze eingeführt. Eine der wichtigsten ist die EU-Verordnung 2015/2120.

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Die Geräte- und Nutzfahrzeugfabrik Magirus in Ulm (links). Die bedeutende Farbenfabrik Siegle in Stuttgart (Mitte). Die Schokoladenfabrik Roth in Stuttgart (rechts).

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Die Verordnung vom November 2015 regelt den offenen Zugang zum Internet und zu Endkundenentgelten. Sie besagt auch, dass Mobilfunkanbieter berechtigt sind, Verkehrsmanagementmaßnahmen zu ergreifen, um die Netze zu schützen. Dazu zählt auch eine Drosselung der Verbindung. Bei Netzausfällen wie im Februar 2025 können ganze Großstädte betroffen sein.

Unlimited-Nutzer mit eigentlich unbegrenztem Datenvolumen werden eingeschränkt

Teltarif.de verweist darauf, dass vor allem Nutzer betroffen seien, die eine Telefon-SIM-Karte in einem Router benutzen. In solchen Fällen sei eine Drosselung laut Telekom-AGB möglich. Die Praxis sei nicht neu, aber zum 1. April angepasst worden. Dabei werden nun bestimmte Nutzer aufgrund einer Seriennummer ihres Endgeräts gedrosselt. Vor allem Kunden mit den Tarifen MagentaMobil und MagentaMobil Flex seien betroffen. Mit sogenannten „Unlimited“-Tarifen, die unbegrenztes Datenvolumen haben, sind Kunden angehalten, mehrere SIM-Karten auf verschiedenen Geräten zu nutzen oder einen mobilen WLAN-Hotspot nutzt, um keine Netzüberlastung zu provozieren.

Die liegt vor, wenn zu viele Nutzer in der derselben Mobil­funk­zelle die zur Verfü­gung stehende Über­tragungs­kapa­zität übersteigen, also etwa gleichzeitig hohe Datenmengen übertragen durch Videos schauen oder Filme und Musik laden. Die Video-Streaming-App TikTok verbraucht zum Beispiel rund 840 MegaByte pro Stunde. Das ist bei manchen Prepaid-Anbietern bereits ein Viertel vom monatlichen Tarif-Kontingent im Basis-Tarif (drei Gigabyte).

Verbraucherzentrale mahnt Praxis der Telekom ab

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) warf der Telekom allerdings bereits Anfang 2025 vor, die Netzneutralität zu verletzen. Der Vorwurf: Die Telekom schaffe eine künstliche Knappheit durch sogenanntes Peering, also den Zusammenschluss mit anderen Anbietern. Die Praxis soll den Datenaustausch eigentlich sicherer und günstiger machen und wird im Rahmen der Digitalen Transformation als Netzwerkpraxis häufig in Betracht gezogen.

Das System könne allerdings finanzstarke Dienstleister im Netz bevorteilen, so die VZVB. Wer mehr für den Netzzugang zahle, bekommt ein stärkeres Netz. Privatkunden hätten dann das Nachsehen. Die Telekom-Hilfeforen bestätigen das Problem. Auf Reddit machen Betroffene ihrem Ärger Luft.

Qualitätsüberprüfung an Mobilfunkmast der Telekom

Diese Telekom-Antennen funken schon, anderswo ist die Handynetz-Abdeckung der Telekommunikationsanbieter bislang nicht so gut wie erwünscht. (Archivbild) © Daniel Karmann/dpa

„Abends laden Bilder vom in 56k-Modem-Geschwindigkeit“, schreibt ein Kunde. „Mein Handy hat jetzt magischerweise mit derselben Rufnummer kein 5G mehr“, ein anderer. Am Vormittag sollen Kunden verstärkt mit langsamen Ladezeiten und schlechter Datenübertragung zu kämpfen haben. Häufen sich die Probleme, können Vertragskunden zum Sonderkündigungsrecht greifen, anstatt 24 Monate in einem Vertrag mit verminderter Leistung festzuhängen. Rechtsanwalt Thomas Hollweck rät, bevor die Kündigung wirksam wird, dem Vertragspartner eine Frist zu setzen, um die Störung zu beheben.

Auch EU-Roaming hat seine Grenzen: Zwar dürfen Mobilfunknutzer ihre mobilen Daten auch außerhalb Deutschlands nutzen, das aber nur auf einen Zeitraum von vier Monaten begrenzt. Erst kürzlich wurde der Urlaub am Bodensee für zwei Deutsche wegen des Roamings zum teuren Verhängnis. (diase)