Der als «Rollstuhl-Terrorist» bekannte Osamah M. muss aus der Ausschaffungshaft entlassen werden. Das Fedpol hat aber Massnahmen zur Terrorprävention angeordnet, wie es gegenüber SRF bestätigt.
Der Iraker darf sich nur in einem bestimmten Perimeter bewegen und wird elektronisch überwacht. Gegen die Massnahmen hat M. bereits Beschwerde eingereicht.
Wie SRF unter Berufung auf das Bundesgericht schreibt, könne die Ausschaffungshaft nicht dazu dienen, eine Person wegen ihrer Gefährlichkeit in Haft zu behalten. Das Bundesamt für Polizei hätte zum Beispiel Hausarrest oder andere geeignete Massnahmen ergreifen müssen.
Noch ist ein Entscheid beim Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen hängig, das darüber befinden muss, ob M. in den Irak ausgeschafft werden kann oder nicht. Gegenüber SRF teilt die Behörde mit, es behandle das Verfahren mit höchster Priorität. Es bestünden jedoch noch offene Rechtsfragen. Entscheidend werde auch ein anderer Fall zur gleichen Frage sein. Dieser soll als Leitentscheid dienen.